323110 VO Arbeitsrecht

Sommersemester 2021 | Stand: 04.03.2021 LV auf Merkliste setzen
323110
VO Arbeitsrecht
VO 4
8,5
wöch.
semestral
Deutsch

Die Studierenden verfügen am Ende der Lehrveranstaltung über ein breites Wissen über die Begriffe, Konzepte und Quellen sowie den geschichtlichen und allgemeinen Hintergrund des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Sie sind zudem in der Lage, durch dieses erlernte Wissen selbständig Probleme des Individual- und Kollektivarbeitsrechts zu erkennen und zu lösen.

Begriffe, Konzepte und Quellen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts sowie geschichtlicher und allgemeiner Hintergrund; Fälle und Rechtsprechung.

Digitale Lehrveranstaltung und online-Veranstaltung; die Vorlesung findet ausschließlich im OLAT statt.

Es findet keine Lehrveranstaltungsprüfung statt. Die Inhalte der Lehrveranstaltung sind Teil der Fach- bzw. Gesamtprüfung (abhängig von der gewählten Studienrichtung).

Reissner, Lern- und Übungsbuch Arbeitsrecht, 6. Auflage (2020);
KODEX, Arbeitsrecht 2021, 53. Auflage (2021)

Von den Studierenden wird aktive Mitarbeit und eigenständige Vorbereitung der Themen erwartet.

Hinweis für Studierende des Bachelorstudiums "Wirtschaftsrecht": Die Leistungsbeurteilung des Pflichtmoduls "Arbeits- und Sozialrecht" erfolgt durch eine mündliche Gesamtprüfung vor Einzelprüfern (ab dem 4. Antritt vor einer Kommission bestehend aus drei Prüfern) an den vom Prüfungsreferat vorgegebenen Prüfungsterminen, nicht aber in Form einer Lehrveranstaltungsprüfung. Prüfungsstoff sind dabei nicht nur die Inhalte dieser Vorlesung, sondern überhaupt die gesamten Inhalte der empfohlenen Prüfungsliteratur, wie sie auf den Internetseiten des Instituts angeführt ist. Zum Bestehen der Gesamtprüfung sind Kenntnisse des Bürgerlichen Rechts und Grundkenntnisse des Europarechts sowie des Verfassungs- und Verwaltungsrechts erforderlich.

Hinweis für Studierende des Diplomstudiums "Rechtswissenschaften": Die Leistungsbeurteilung im Fach "Arbeitsrecht und Sozialrecht" erfolgt durch eine mündliche Fachprüfung vor Einzelprüfern (ab dem 4. Antritt vor einer Kommission bestehend aus drei Prüfern) an den vom Prüfungsreferat vorgegebenen Prüfungsterminen, nicht aber in Form einer Lehrveranstaltungsprüfung. Prüfungsstoff sind dabei nicht nur die Inhalte dieser Vorlesung, sondern überhaupt die gesamten Inhalte der empfohlenen Prüfungsliteratur, wie sie auf den Internetseiten des Instituts angeführt ist. Zum Bestehen der Fachprüfung sind Kenntnisse des Bürgerlichen Rechts und Grundkenntnisse des Europarechts sowie des Verfassungsrechts erforderlich. Es wird daher empfohlen, die Fachprüfung nicht vor den Fachprüfungen "Bürgerliches Recht und Internationales Privatrecht", "Europarecht" und "Allgemeine Staatslehre, Verfassungslehre und Verfassungsrecht" abzulegen.

08.03.2021