Lehrveranstaltungen



INFO Bachelorstudium Psychologie laut Curriculum 2008 (180 ECTS-AP, 6 Semester)
Zur übergeordneten Rubrik
§ 9 Praxis (keine Lehrveranstaltungen)
(1) Die Studierenden des Bachelorstudiums Psychologie haben zur Erprobung und Anwendung der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten Praxis im Umfang von 310 Stunden bzw. 12,5 ECTS-AP zu absolvieren. (2) Die Praxis umfasst die Teilnahme an psychologischen Untersuchungen, die am Institut für Psychologie durchgeführt werden, im Umfang von 20 Stunden. (3) Die verbleibenden 290 Stunden Praxis können am Stück oder in zwei Teilen abgelegt werden, wobei die einzelnen Teile mindestens 140 Stunden umfassen müssen. (4) Die Praxis kann frühestens nach dem Abschluss des zweiten Semesters absolviert werden. Empfohlen wird, die Praxis erst ab dem vierten Semester zu absolvieren. (5) Die Praxis ist in Einrichtungen zu erwerben, in denen psychologische Tätigkeiten durchgeführt werden und in denen eine Psychologin bzw. ein Psychologe tätig ist. Die Absolvierung des Praxiseinsatzes hat unter Anleitung einer Psychologin bzw. eines Psychologen zu erfolgen. (6) Falls es Studierenden trotz nachweislicher Bemühungen bis zum Abschluss der Pflichtmodule 1 bis 15 nicht möglich war, die Praxis in einer Einrichtung, wie sie in Absatz 5 beschrieben wird, zu absolvieren, besteht die Möglichkeit, auf Antrag bei der Studienleiterin bzw. dem Studienleiter der Fakultät für Psychologie und Sportwissenschaft Praxis in Einrichtungen zu absolvieren, in denen in erheblichen Ausmaß psychologisch relevante Tätigkeiten anfallen, in denen jedoch keine Psychologin bzw. kein Psychologe tätig ist und/oder die Absolvierung des Praxiseinsatzes nicht unter Anleitung einer Psychologin bzw. eines Psychologen erfolgen kann. (7) Falls es Studierenden trotz nachweislich intensiver Bemühungen bis zum Abschluss aller Module nicht möglich war, die Praxis in einer in Abs. 5 und Abs. 6 beschriebenen Einrichtungen zu absolvieren, dann besteht nach Maßgabe der Ressourcen am Institut die Möglichkeit zum Praxisersatz in Form einer schriftlich dokumentierten Arbeit zu einem von der Universitätsstudienleiterin bzw. dem Universitätsstudienleiter vorgegebenen Thema. Der Umfang der Arbeit und die Beurteilungskriterien werden ebenfalls von der Universitätsstudienleiterin bzw. dem Universitätsstudienleiter festgelegt.

Hinweis:
  • Es können sich noch Änderungen im Lehrveranstaltungsangebot sowie bei Raum- und Terminbuchungen ergeben.
  • Bitte wählen Sie für das Lehrveranstaltungsangebot die Fakultät aus, der Ihre Studienrichtung zugeteilt ist.