Lehrveranstaltungen



Pflichtmodule (30 ECTS-AP)
Zur übergeordneten Rubrik
Modul 1: Forschungsreflexion (5 ECTS-AP) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Kompetenz zur Planung eines Forschungsprojektes mit schriftlicher und mündlicher Präsentation.
Im ersten Jahr des Doktoratsstudiums ist eine ausführliche Beschreibung der geplanten Dissertation zu verfassen und im Rahmen eines dissertationsfachspezifischen Seminars zu diskutieren. Diese Beschreibung umfasst die Fragestellung, Methodik, Ziele, Literatur und Zeitplan des Vorhabens.
Modul 3: Wissenschaftliche Grundlagen/Kernkompetenzen zum Dissertationsthema (5 ECTS-AP) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Nach erfolgreicher Absolvierung des Moduls verfügen die Studierenden über Schnittstellenkenntnisse auf hohem fachlichen Niveau, welche für die Durchführung der Dissertation benötigt werden.
Es sind eine oder mehrere Lehrveranstaltungen im Umfang von insgesamt 5 ECTS¿AP gemäß Festlegung in der Dissertationsvereinbarung als wissenschaftliche Grundlagen/Kernkompetenzen zum Dissertationsthema zu absolvieren.
Modul 4: Aktive Teilnahme am wissenschaftlichen Diskurs (5 ECTS-AP) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Nach erfolgreicher Absolvierung des Moduls verfügen die Studierenden über Kompetenzen zur aktiven Teilnahme am wissenschaftlichen Diskurs.
Präsentation eigener Forschungsergebnisse im Rahmen von Gastvorträgen und/oder Konferenzen und/oder Progress-Reports und/oder Workshops und/oder Wettbewerben und/oder Zeitschriftenartikeln.
Modul 6: Verteidigung der Dissertation (Rigorosum) (5 ECTS-AP) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: positive Beurteilung aller anderen Module sowie der Dissertation
Lernergebnis: Nach erfolgreicher Absolvierung des Moduls beherrschen die Studierenden die Klarheit in der Darstellung, Stringenz in der Reflexion und Analyse der Ergebnisse der Dissertation im Gesamtzusammenhang des Doktoratsstudiums. Sie können ihre Ergebnisse mit hoher sprachlicher Kompetenz darlegen. Dabei stehen die Zusammenfassung und Vermittlung der Ergebnisse der Forschungsarbeit, die Darstellung des Wissenszuwachses für die Disziplin, ihr Nutzen für die Gesellschaft, die Bewertungs- und Methodenkompetenzen sowie die Präsentation im Vordergrund.
Studienabschließende öffentliche Verteidigung der Dissertation in Form einer mündlichen kommissionellen Prüfung vor einem Prüfungssenat, bestehend aus drei Prüferinnen oder Prüfern.

Hinweis:
  • Es können sich noch Änderungen im Lehrveranstaltungsangebot sowie bei Raum- und Terminbuchungen ergeben.
  • Bitte wählen Sie für das Lehrveranstaltungsangebot die Fakultät aus, der Ihre Studienrichtung zugeteilt ist.