Lehrveranstaltungen



Pflichtmodule (100 ECTS-AP)
Zur übergeordneten Rubrik
Pflichtmodul 4: Kunstvermittlung (4 ECTS-AP; 4 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: positiv absolviertes Pflichtmodul 1
Lernergebnis: Absolventinnen und Absolventen können alters- und situationsgemäße Methoden der Vermittlung von Kunst entwickeln, realisieren und reflektieren; können selbstständig Arbeitsmaterialien erstellen; erkennen die unterschiedlichen Bedürfnisse ihrer Zielgruppen und können diversitätsgerechte Methoden entwickeln und anwenden; können sich mit dem aktuellen Forschungsstand der Kunstvermittlung auseinandersetzen.
Pflichtmodul 5: Visuelle Kultur (5 ECTS-AP; 4 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Absolventinnen und Absolventen können aktuelle und historische visuelle Medien in Hinblick auf subjektive, soziokulturelle und politische Wirklichkeiten beschreiben; können die integrativen und diskriminierenden Funktionen von Medien bewusst erschließen; können ihr erweitertes Wissen zu visuellen Medien in Hinblick auf die Wirkung von Medien kritisch reflektieren und diskutieren; können Aspekte visueller Kultur unabhängig von eigenen ästhetischen und kulturellen Vorlieben behandeln, angemessen im Unterricht thematisieren und entsprechende Lernumgebungen für gestalterische Umsetzung schaffen; erweitern ihr Wissen zu visuellen Medien und interessieren sich für aktuelle Entwicklungen der visuellen Kultur im Allgemeinen und der Kinder- und Jugendkulturen im Besonderen.
Pflichtmodul 6: Entwicklung Kunstpraxis (10 ECTS-AP; 16 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: positiv absolviertes Pflichtmodul 3
Lernergebnis: Die Absolventinnen und Absolventen kennen bildnerisches Denken als Basis künstlerischer Prozesse; kennen ihre bevorzugten Techniken, Möglichkeiten und Materialien; kennen Methoden fortgeschrittener bildnerischer Arbeit; können künstlerische Verfahrensweisen reflektieren, anwenden und diskutieren; entwickeln und realisieren künstlerische Ideen und Projekte; können bildnerisch weitgehend eigenständig bezogen auf unterschiedliche Bereiche der Kunst denken und handeln; erforschen interessensbezogen künstlerische Medien; entwickeln unterschiedliche praktische und theoretische Fähigkeiten; kreieren, konzipieren und realisieren eigene künstlerische Ideen und Projekte; können die eigene Arbeit in Beziehung und im Kontext anderer Kunstäußerungen betrachten.
Pflichtmodul 7: Digitales Bild / Informationsgestaltung (6 ECTS-AP; 6 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Absolventinnen und Absolventen kennen grundlegende Funktionen von Apparaten und Programmen zur digitalen Bild- und Textgestaltung; verwenden (audio)visuelle Medien unter Berücksichtigung gestalterischer Aspekte zur Produktion und Bearbeitung von Bildern und multimodalen Informationsangeboten; können die Verwendung visueller Zeichen mit semiotischen und medienwissenschaftlichen Theorien und Modellen begründen; verfolgen die Entwicklung visueller Medien im Hinblick auf Technik, Kultur und Gesellschaft, erweitern ihre Kompetenzen entsprechend und berücksichtigen diese; erweitern ihr Kunst- und Medienverständnis durch eigene Praxis und Reflexion; können ihr Kunst- und Medienverständnis im bildnerischen und pädagogischen Arbeiten einsetzen; sind sich der ethischen und moralischen Implikationen visueller Gestaltung bewusst, berücksichtigen diese und können diese an die Schülerinnen und Schüler weitergeben.
Pflichtmodul 8: Fachpraktikum (5 ECTS-AP; 1 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: positiv absolvierte Pflichtmodule 2 und 4
Lernergebnis: Absolventinnen und Absolventen können Fachwissen inhaltlich korrekt und verständlich aufbereiten und planen; können ihren Unterricht entsprechend den Prinzipien einer zeitgemäßen Kunstdidaktik realisieren und evaluieren; können kunstdidaktische Forschungsergebnisse, Theorien und Modelle im Kontext der Unterrichtspraxis reflektieren und ihren eigenen Unterricht kritisch hinterfragen; geben eigenes in der Praxis erworbenes Wissen an Kolleginnen und Kollegen weiter und beteiligen sich am Fachdiskurs.
Pflichtmodul 9: Vertiefung (Kunstwissenschaft, Visuelle Kultur, Fachdidaktik) (8 ECTS-AP: 6 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: positiv absolvierte Pflichtmodule 2, 4 und 5
Lernergebnis: Die Absolventinnen und Absolventen kennen die Bedeutung des Ortes bzw. Kontextes, in dem das Kunstwerk wahrgenommen wird (in situ, Museum, Galerie), für die ikonografische Analyse und ikonologische Interpretation; können Schülerinnen und Schüler anleiten, ausgewählte Aspekte eigener und fremder visueller Kulturen zu beobachten, zu beschreiben, zu analysieren, in größere kulturelle Zusammenhänge zu stellen und kritisch zu bewerten; können Themen und Aufgaben für den gestalterisch-praktischen Unterricht vor dem Hintergrund aktueller fachdidaktischer Theorien und Modelle aus dem Bereich der Kunst- und Kulturwissenschaft entwickeln; können für den Unterricht eigenständig Methoden zur Beobachtung, Beschreibung und Analyse diverser Kulturen entwickeln; verfeinern ihr begriffliches Instrumentarium zur Beschreibung und Vermittlung von Kunst und vertiefen die theoriegeleitete Reflexion; können ihre kunst- und kulturwissenschaftlichen Kenntnisse mit jenen aus Kunstpädagogik und Fachdidaktik verbinden; können Kunst- und Bildphänomene kritisch reflektieren, deren jeweilige kulturelle Eingebundenheit verstehen und kommunizieren; setzen sich mit exemplarischen aktuellen Forschungsperspektiven der Kunst- und Kulturwissenschaften eigenständig auseinander und können gesellschaftspolitisch reflektierte kunstwissenschaftliche Haltungen zum aktuellen Feld der Kunst einnehmen und vermitteln.
Pflichtmodul 10: Architektur für Bildnerische Erzieherinnen und Erzieher (6 ECTS-AP; 4 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Absolventinnen und Absolventen können öffentliche und private Gebäude und Räume sowie Beispiele aus Produkt und Industriedesign aus sozialer, funktionaler, kultureller, ökonomischer, politischer und ökologischer Perspektive beschreiben und kritisch diskutieren; können dem Alter der Schülerinnen und Schüler gemäße Unterrichtsmodelle (reflektierend und gestalterisch) zu Fragen des öffentlichen und privaten Bauens entwickeln; verstehen gestaltete Umwelt als Bedingung für das Zusammenleben auch vor dem Hintergrund von Inklusion und Diversität, z. B. Barrierefreiheit, und können diese Zusammenhänge vermitteln; verfolgen die Gestaltung öffentlicher Räume und thematisieren deren Bedingungen und Auswirkungen regelmäßig in ihrem Unterricht.
Pflichtmodul 11: Vertiefung Kunstpraxis (17 ECTS-AP; 28 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: positiv absolviertes Pflichtmodul 6
Lernergebnis: Die Absolventinnen und Absolventen kennen den Schwerpunkt der eigenen künstlerischen Praxis; kennen Zusammenhänge zwischen Idee, Technik und Realisierung der eigenen künstlerischen Praxis; kennen die für die eigene Kunstpraxis nötigen künstlerischen Methoden; kennen den theoretischen Kontext der eigenen künstlerischen Arbeit; arbeiten eigenständig; realisieren und reflektieren eigenständig ihre Arbeiten im Schwerpunktbereich der Kunstpraxis; können Arbeitstechniken und Materialien adäquat auswählen und anwenden; entwickeln und realisieren Konzepte, Ideen und Projekte; können die eigene Arbeit im Kontext des Kunst-Diskurses und gesellschaftlicher Relevanz reflektieren und darstellen; realisieren eigenständig künstlerische Arbeiten; experimentieren und forschen eigenständig mit künstlerischen Medien und Methoden; können sich kritisch mit anderen über eigene und fremde Arbeiten austauschen; können bildnerisches Denken, künstlerische Konzepte, Ideen und Projekte an Lernende vermitteln.
Pflichtmodul 13: Seminar Bachelorarbeit (7 ECTS-AP; 2 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: Voraussetzung für die Anmeldung ist die positive Absolvierung der Pflichtmodule 2 und 4
Lernergebnis: Die Absolventinnen und Absolventen dieses Moduls sind in der Lage, selbstständig eine wissenschaftliche Arbeit zu verfassen und können die Ergebnisse in Form eines wissenschaftlichen Vortrags vorstellen und verteidigen, verfügen über fachübergreifende Herangehensweisen, mündliche und schriftliche Kommunikationskompetenzen sowie über Präsentationstechniken. Das Seminar Bachelorarbeit kann ab dem fünften Semester belegt werden.

Hinweis:
  • Es können sich noch Änderungen im Lehrveranstaltungsangebot sowie bei Raum- und Terminbuchungen ergeben.
  • Bitte wählen Sie für das Lehrveranstaltungsangebot die Fakultät aus, der Ihre Studienrichtung zugeteilt ist.