Lehrveranstaltungen



Wahlmodule (40 ECTS-AP)
Es sind Wahlmodule im Umfang von insgesamt 40 ECTS-AP zu absolvieren, wobei mindestens 20 ECTS-AP aus einer Fremdsprache gewählt werden müssen, und zwar so, dass sie dem Erwerb oder der Vertiefung ein- und derselben Sprache (Russisch, Englisch, Italienisch, Französisch oder Spanisch) dienen. Dies erfolgt entweder durch die Belegung von Modulen aus den Wahlmodulen 1¿18 oder durch die Absolvierung von Modulen der Vergleichenden Literaturwissenschaft an einer anderen, fremdsprachigen (russisch-, englisch-, italienisch-, französischoder spanischsprachigen) Universität.
Zur übergeordneten Rubrik
Wahlmodul 1: Sprachbeherrschung Russisch (Grundkurs) (10 ECTS-AP, 8 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Erwerb elementarer kommunikativer und interkultureller Kompetenz; Beherrschung der grundlegenden Grammatik und Lexik (Niveau: A1/A2)
Wahlmodul 19: Sprachkurs 1 (5 ECTS-AP) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: sprachliche Kenntnisse und Fertigkeiten gemäß dem jeweiligen Kursniveau
Es können ein oder mehrere unterschiedliche Sprachkurse im Umfang von 5 ECTS-AP absolviert werden.
Wahlmodul 20: Sprachkurs 2 (5 ECTS-AP) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: sprachliche Kenntnisse und Fertigkeiten gemäß dem jeweiligen Kursniveau
Es können ein oder mehrere unterschiedliche Sprachkurse im Umfang von 5 ECTS-AP absolviert werden.
Wahlmodul 21: Grundlagen der Linguistik (5 ECTS-AP; 2 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Basiskenntnisse grundlegender linguistischer Theorien und Methoden sowie der Sprachanalyse; Bewusstsein für die Komplexität sprachlicher Äußerungen, Erweiterung des eigenen Sprachbewusstseins; Einblick in Fragestellungen der Angewandten Linguistik
Wahlmodul 25: Ästhetik und Kunstphilosophie (10 ECTS-AP, 4 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Kenntnisse der Begriffe, Methoden, Fragestellungen und Theorien der Ästhetik und Kunstphilosophie; die Befähigung, diese Inhalte zu analysieren, zueinander in Beziehung zu setzen, selbstständig zu hinterfragen und weiterzuentwickeln
Wahlmodul 27: Praxis 1 (5 ECTS-AP) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Studierenden wenden erworbenes Wissen und erworbene Fertigkeiten in einem beruflichen Umfeld an; nach Abschluss des Moduls wissen die Studierenden um die Bedingungen der beruflichen und/oder wissenschaftlichen Praxis Bescheid.
Die Studierenden des Bachelorstudiums Vergleichende Literaturwissenschaft können zur Erprobung und Anwendung der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten bzw. zur Orientierung über die Bedingungen der beruflichen Praxis und dem Erwerb von Zusatzqualifikationen eine Praxis im Umfang von 5 ECTS-AP (bzw. 120 Stunden) absolvieren. Die Praxis kann auch in der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden. Eine Absolvierung im Ausland wird empfohlen. Vor Antritt der Praxis ist die Genehmigung durch die Universitätsstudienleiterin oder den Universitätsstudienleiter einzuholen. Die Praxis ist in Einrichtungen gemäß § 1 Abs. 4 zu absolvieren. Über Dauer, Umfang und Inhalt der erbrachten Tätigkeit ist eine Bescheinigung der Einrichtung vorzulegen; ferner ist ein Bericht zu verfassen. Die Wahlmodule 27 und 28 können auch in ein- und derselben Einrichtung (im Ausmaß von insgesamt 10 ECTS-AP bzw. 240 Stunden) absolviert werden.
Wahlmodul 28: Praxis 2 (5 ECTS-AP) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Studierenden wenden erworbenes Wissen und erworbene Fertigkeiten in einem beruflichen Umfeld an; nach Abschluss des Moduls wissen die Studierenden um die Bedingungen der beruflichen und/oder wissenschaftlichen Praxis Bescheid.
Die Studierenden des Bachelorstudiums Vergleichende Literaturwissenschaft können zur Erprobung und Anwendung der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten bzw. zur Orientierung über die Bedingungen der beruflichen Praxis und dem Erwerb von Zusatzqualifikationen eine Praxis im Umfang von 5 ECTS-AP (bzw. 120 Stunden) absolvieren. Die Praxis kann auch in der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden. Eine Absolvierung im Ausland wird empfohlen. Vor Antritt der Praxis ist die Genehmigung durch die Universitätsstudienleiterin oder den Universitätsstudienleiter einzuholen. Die Praxis ist in Einrichtungen gemäß § 1 Abs. 4 zu absolvieren. Über Dauer, Umfang und Inhalt der erbrachten Tätigkeit ist eine Bescheinigung der Einrichtung vorzulegen; ferner ist ein Bericht zu verfassen. Die Wahlmodule 27 und 28 können auch in ein- und derselben Einrichtung (im Ausmaß von insgesamt 10 ECTS-AP bzw. 240 Stunden) absolviert werden.

Hinweis:
  • Es können sich noch Änderungen im Lehrveranstaltungsangebot sowie bei Raum- und Terminbuchungen ergeben.
  • Bitte wählen Sie für das Lehrveranstaltungsangebot die Fakultät aus, der Ihre Studienrichtung zugeteilt ist.