Lehrveranstaltungen



Wahlmodule (30 ECTS-AP bzw. 25 ECTS-AP)
Für die Spezialisierung 'Fachübersetzen und Translationstechnologie' sind Wahlmodule im Umfang von insgesamt 30 ECTS-AP zu absolvieren. Folgende Varianten sind möglich: Freie Wahl aus den Wahlmodulen 1 bis 22 oder Absolvierung einer Ergänzung für Masterstudien nach Maßgabe freier Plätze. Ergänzungen sind festgelegte Module im Umfang von 30 ECTS-AP; sie werden im Mitteilungsblatt der Universität Innsbruck verlautbart. Wissenschaftliche Kompetenzerweiterung: Es sind die kompetenzerweiternden Wahlmodule 15, 17, 18 sowie 10 ECTS-AP aus den Wahlmodulen 19 bis 22 zu absolvieren. Berufspraktische Kompetenzerweiterung: Es sind Wahlmodule zur translatorischen Kompetenzerweiterung im Umfang von 7,5 ECTS-AP aus WM 1 bis 6 und kompetenzerweiternde Wahlmodule im Umfang von 22,5 ECTS-AP aus den WM 7 bis 22 zu absolvieren. Für die Spezialisierung 'Literarisches und audiovisuelles Übersetzen' sind Wahlmodule im Umfang von insgesamt 30 ECTS-AP zu absolvieren. Folgende Varianten sind möglich: Freie Wahl aus Wahlmodulen 1 bis 22 oder Absolvierung einer Ergänzung für Masterstudien nach Maßgabe freier Plätze. Ergänzungen sind festgelegte Module im Umfang von 30 ECTS-AP; sie werden im Mitteilungsblatt der Universität Innsbruck verlautbart. Berufspraktische Kompetenzerweiterung: Es sind Wahlmodule zur Vertiefung der translatorischen Kompetenz im Umfang von 7,5 ECTS-AP aus WM 1 bis 6 und kompetenzerweiternde Wahlmodule im Umfang von 22,5 ECTS-AP aus den WM 7 bis 22 zu absolvieren. Für die Spezialisierung 'Theorie und Praxis des Konferenzdolmetschens' sind Wahlmodule im Umfang von 25 ECTS-AP aus den Wahlmodulen 1 bis 22 zu absolvieren.
Zur übergeordneten Rubrik
Wahlmodul 8: Sprachkompetenz in einer weiteren Sprache (5 ECTS-AP, 4 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Ergänzung der Ausbildung durch Erweiterung des Sprachenspektrums.
Wahlmodul 9: Zusätzliche Arbeitssprache (5 ECTS-AP, 4 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Fähigkeit, mittels Interkomprehension zusätzlich zu den regulär studierten Arbeitssprachen weitere, rezeptive Arbeitssprachen zu erlernen und aus diesen in die Muttersprache zu übersetzen.
Wahlmodul 10: Vertiefung Zusätzliche Arbeitssprache (5 ECTS-AP, 4 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: positive Beurteilung des Wahlmoduls 9
Lernergebnis: Vertiefung und Ausbau der Sprachkompetenz in und Übersetzungskompetenz aus der zusätzlichen Arbeitssprache.
Wahlmodul 12: Sprache und Gender (5 ECTS-AP, 2 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Verständnis für Wechselwirkungen zwischen Sprache und Gender sowie zwischen gesellschaftlichem und sprachlichem Wandel; Sensibilisierung für Unterschiede zwischen wissenschaftlicher und ideologischer Argumentation.
Wahlmodul 13: Translationsrelevante Textwissenschaft (2,5 ECTS-AP, 2 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Sensibilität für die Vielfalt an Textsorten sowie für Formen von Typenmischung und Funktionsverschränkung (Hybridität). Konsequenzen dieser Einsichten für das translatorische Handeln.
Wahlmodul 17: Fortgeschrittene digitale Kompetenz (5 ECTS-AP, 4 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Verständnis von und reflektierter Umgang mit informatischen Werkzeugen an der Schnittstelle von Technologie und Sprache zur Lösung wissenschaftlicher und berufspraktischer Problemstellungen.
Wahlmodul 18: Forschungswerkstatt (5 ECTS-AP, 4 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Fähigkeit zum selbstständigen Forschen und Förderung wissenschaftlicher Denkweisen als Basis für die Reflexion der eigenen Translationspraxis und des Faches insgesamt.
Wahlmodul 19: Praxis I (2,5 ECTS-AP) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Studierenden wenden erworbenes Wissen und erworbene Fertigkeiten in einem beruflichen Umfeld gemäß § 2 Abs. 2 an; nach Abschluss des Wahlmoduls sind die Studierenden mit den Bedingungen der beruflichen und/oder wissenschaftlichen Praxis vertraut.
Die Studierenden des Masterstudiums Translationswissenschaft können zur Erprobung und Anwendung der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten bzw. zur Orientierung über die Bedingungen der beruflichen Praxis und zum Erwerb von Zusatzqualifikationen eine Praxis im Umfang von 2,5 ECTS-AP (60 Stunden) in Einrichtungen gemäß § 2 Abs. 3 absolvieren. Die Praxis kann in der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden. Eine Absolvierung im Ausland wird empfohlen. Vor Antritt der Praxis ist die Genehmigung durch den/die UniversitätsstudienleiterIn einzuholen.
Wahlmodul 20: Praxis II (7,5 ECTS-AP) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Studierenden wenden erworbenes Wissen und erworbene Fertigkeiten in einem beruflichen Umfeld gemäß §2 Abs. 2 an; nach Abschluss des Moduls sind die Studierenden mit den Bedingungen der beruflichen und/oder wissenschaftlichen Praxis vertraut.
Die Studierenden des Masterstudiums Translationswissenschaft können zur Erprobung und Anwendung der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten bzw. zur Orientierung über die Bedingungen der beruflichen Praxis und zum Erwerb von Zusatzqualifikationen eine Praxis im Umfang von 7,5 ECTS-AP (180 Stunden) in Einrichtungen gemäß § 2 Abs. 2 absolvieren. Die Praxis kann in der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden. Eine Absolvierung im Ausland wird empfohlen. Vor Antritt der Praxis ist die Genehmigung durch den/die UniversitätsstudienleiterIn einzuholen.
Wahlmodul 21: Interdisziplinäre Kompetenzen (10 ECTS-AP) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: Die in den jeweiligen Curricula festgelegten Anmeldungsvoraussetzungen sind zu erfüllen.
Lernergebnis: Über das im jeweiligen Modul definierte Lernziel wird Einblick in ein anders Fachgebiet gewonnen.
Es können Lehrveranstaltungen im Ausmaß von max. 10 ECTS-AP nach Maßgabe freier Plätze aus den Curricula der an der Universität Innsbruck eingerichteten Master- und/oder Diplomstudien frei gewählt werden.
Wahlmodul 22: Individuelle Schwerpunktsetzung (20 ECTS-AP) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: Die in den jeweiligen Curricula festgelegten Anmeldungsvoraussetzungen sind zu erfüllen.
Zur individuellen Schwerpunktsetzung können Module aus den Curricula der an der Universität Innsbruck eingerichteten Masterstudien im Umfang von max. 20 ECTS-AP frei gewählt werden.

Hinweis:
  • Es können sich noch Änderungen im Lehrveranstaltungsangebot sowie bei Raum- und Terminbuchungen ergeben.
  • Bitte wählen Sie für das Lehrveranstaltungsangebot die Fakultät aus, der Ihre Studienrichtung zugeteilt ist.