Lehrveranstaltungen



Es sind folgende Pflichtmodule im Umfang von insgesamt 25 ECTS-AP zu absolvieren. Bei einer Kombination mit dem Unterrichtsfach Islamische Religion ergeben sich gemeinsame Pflichtlehrveranstaltungen (PM 1.a, PM 3.c) im Umfang von 5,5 ECTS-AP. Diese sind durch Lehrveranstaltungen aus dem Angebot der Katholisch-Theologischen Fakultät bzw. der Islamischen Religionspädagogik in Höhe desselben ECTS-AP-Ausmaßes zu gleichen Teilen zu kompensieren. Werden die Unterrichtsfächer Islamische Religion und Katholische Religion kombiniert, dann kann, entsprechend den gesetzlichen Regelungen zum konfessionellen Religionsunterricht, nur das Fach der eigenen Konfession/Religion unterrichtet werden.
Pflichtmodule (25 ECTS-AP)
Zur übergeordneten Rubrik
Pflichtmodul 2: Theologische und religionsdidaktische Vertiefung I (10 ECTS-AP; 3 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Absolventinnen und Absolventen sind in der Lage, ausgewählte Grundfragen des Kirchenrechts zu bearbeiten. Sie sind fähig, Gegenwartsphänomene theologisch zu deuten. Sie können Bildungsprozesse als theologische Orte wahrnehmen und sind in der Lage, implizite Theologien zu erkennen und zu entfalten.

Hinweis:
  • Es können sich noch Änderungen im Lehrveranstaltungsangebot sowie bei Raum- und Terminbuchungen ergeben.
  • Bitte wählen Sie für das Lehrveranstaltungsangebot die Fakultät aus, der Ihre Studienrichtung zugeteilt ist.