Lehrveranstaltungen



Wahlmodule fachliche Vertiefung (15 ECTS-AP)
Wahlmodule der fachlichen Vertiefung aus den chemischen Teildisziplinen Analytische Chemie, Anorganische Chemie, Biochemie, Organische Chemie, Physikalische Chemie, Theoretische Chemie, Material- und Nanowissenschaften und Chemieingenieurwissenschaften. Aus diesen Wahlmodulen sind Module im Umfang von insgesamt 15 ECTS-AP zu absolvieren.
Zur übergeordneten Rubrik
Wahlmodul 10: Fachliche Vertiefung Analytische Chemie A (2,5 ECTS-AP, 2 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Studierenden erwerben Kompetenzen in der Materialcharakterisierung, diversen Messverfahren der Sensorik und aktuellen auf einzelne Fachgebiete zugeschnittene modernste Analyseverfahren.
Wahlmodul 14: Fachliche Vertiefung Anorganische Chemie B (5 ECTS-AP, 3 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Studierenden erwerben fortgeschrittene Kenntnisse in der Anwendung anorganischer Materialien in aktuellen materialwissenschaftlichen Forschungsfeldern. Die Studierenden sind vertraut mit den Methoden der Strukturaufklärung mittels Metall/Hetero-Kern-NMR-Spektroskopie.
Wahlmodul 26: Fachliche Vertiefung Materialwissenschaften und Chemieingenieurwissenschaften (5 ECTS-AP) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: Die in den jeweiligen Curricula festgelegten Anmeldevoraussetzungen sind zu erfüllen.
Lernergebnis: Weiterführende Qualifizierung der Studierenden nach freier Wahl.
Es sind nicht idente Lehrveranstaltungen aus dem Masterstudien Material- und Nanowissenschaften der Universität Innsbruck oder aus dem Masterstudium Chemieingenieurwissenschaften der Universität Innsbruck im Umfang von 5 ECTS-AP zu wählen.
Wahlmodul 27: Praxis (5 ECTS-AP) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Studierenden wenden erworbenes Wissen und erworbene Fertigkeiten in einem beruflichen Umfeld an; nach Abschluss des Moduls wissen die Studierenden um die Bedingungen der beruflichen und/oder wissenschaftlichen Praxis Bescheid.
Zur Erprobung und Anwendung der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten bzw. zur Orientierung über die Bedingungen der beruflichen Praxis und dem Erwerb von Zusatzqualifikationen ist eine Praxis im Umfang von 5 ECTS-AP (bzw. 120 Stunden) zu absolvieren. Die Praxis ist in materialwissenschaftlich tätigen Industrieunternehmen oder behördlichen Institutionen zu absolvieren. Vor Antritt der Praxis ist die Genehmigung durch die Universitätsstudienleiterin oder den Universitätsstudienleiter einzuholen. Über Dauer, Umfang und Inhalt der erbrachten Tätigkeit ist eine Bescheinigung der Einrichtung vorzulegen; ferner ist ein Bericht zu verfassen.

Hinweis:
  • Es können sich noch Änderungen im Lehrveranstaltungsangebot sowie bei Raum- und Terminbuchungen ergeben.
  • Bitte wählen Sie für das Lehrveranstaltungsangebot die Fakultät aus, der Ihre Studienrichtung zugeteilt ist.