Lehrveranstaltungen



Es sind Wahlmodule im Umfang von 30 ECTS-AP zu absolvieren. Anstelle der Wahlmodule kann auch eine Ergänzung (30 ECTS-AP) nach Maßgabe freier Plätze absolviert werden. Ergänzungen sind festgelegte Module aus anderen Curricula im Umfang von 30 ECTS-AP, sie werden im Mitteilungsblatt der Universität Innsbruck verlautbart.
Wahlmodule (30 ECTS-AP)
Zur übergeordneten Rubrik
Die Praxis im Umfang von 120 Stunden ist in Einrichtungen zu erwerben, in denen fachspezifische Tätigkeiten durchgeführt werden, z.B. in den Medien (Printmedien, Hörfunk, Fernsehen, Neue Medien), in Verlagen, in der Unternehmenskommunikation/Werbung, im PR-Bereich (z.B. Politik) oder im Sprachunterricht (DaF/DaZ), in einem Literaturarchiv oder Literaturhaus, einem Buch- oder Zeitschriftenverlag oder einem Unternehmen (Werbung, Öffentlichkeitsarbeit). Die Praxis kann auch in der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden. Vor Antritt der Praxis ist die Genehmigung durch die Universitätsstudienleiterin bzw. den Universitätsstudienleiter einzuholen. Über Dauer, Umfang und Inhalt der erbrachten Tätigkeit ist eine Bescheinigung der Einrichtung vorzulegen; ein Praxisbericht ist zu verfassen.
Wahlmodul 2: Praxis I (5 ECTS-AP) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Studierenden wenden erworbenes Wissen und Fertigkeiten in einem beruflichen Umfeld gemäß § 2 Abs. 2 an; nach Abschluss des Moduls sind die Studierenden mit den Bedingungen der beruflichen und/oder wissenschaftlichen Praxis vertraut.
Die Praxis im Umfang von 120 Stunden ist in Einrichtungen zu erwerben, in denen fachspezifische Tätigkeiten durchgeführt werden, z.B. in den Medien (Printmedien, Hörfunk, Fernsehen, Neue Medien), in Verlagen, in der Unternehmenskommunikation/Werbung, im PR-Bereich (z.B. Politik) oder im Sprachunterricht (DaF/DaZ), in einem Literaturarchiv oder Literaturhaus, einem Buch- oder Zeitschriftenverlag oder einem Unternehmen (Werbung, Öffentlichkeitsarbeit). Die Praxis kann auch in der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden. Vor Antritt der Praxis ist die Genehmigung durch die Universitätsstudienleiterin bzw. den Universitätsstudienleiter einzuholen. Über Dauer, Umfang und Inhalt der erbrachten Tätigkeit ist eine Bescheinigung der Einrichtung vorzulegen; ein Praxisbericht ist zu verfassen.
Wahlmodul 3: Praxis II (5 ECTS-AP) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Studierenden wenden erworbenes Wissen und Fertigkeiten in einem beruflichen Umfeld gemäß § 2 Abs. 2 an; nach Abschluss des Moduls sind die Studierenden mit den Bedingungen der beruflichen und/oder wissenschaftlichen Praxis vertraut.
  LEHRVERANSTALTUNGEN Wahlmodul 4: Interdisziplinäre Kompetenzen (10 ECTS-AP)
Anmeldevoraussetzung: Die in den jeweiligen Curricula festgelegten Anmeldevoraussetzungen sind zu erfüllen.
Lernergebnis: Dieses Modul dient der Erweiterung des Studiums und dem Erwerb von Zusatzqualifikationen.
Es können Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 10 ECTS-AP nach Maßgabe freier Plätze aus den Curricula der an der Universität Innsbruck eingerichteten Master- und/oder Diplomstudien gewählt werden. Empfohlen wird der Besuch einer Lehrveranstaltung, bei der Genderaspekte samt den fachlichen Ergebnissen der Frauen- und Geschlechterforschung behandelt werden.
Wahlmodul 5: Individuelle Schwerpunktsetzung (20 ECTS-AP) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: Die in den jeweiligen Curricula festgelegten Anmeldungsvoraussetzungen sind zu erfüllen.
Zur individuellen Schwerpunktsetzung können Module aus den Curricula der an der Universität Innsbruck gemäß § 54 Abs. 1 UG eingerichteten Masterstudien im Umfang von 20 ECTS-AP frei gewählt werden.

Hinweis:
  • Es können sich noch Änderungen im Lehrveranstaltungsangebot sowie bei Raum- und Terminbuchungen ergeben.
  • Bitte wählen Sie für das Lehrveranstaltungsangebot die Fakultät aus, der Ihre Studienrichtung zugeteilt ist.