Lehrveranstaltungen



Pflichtmodul 6: Islamische Normenlehre II (7,5 ECTS-AP, 5 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Absolventinnen und Absolventen sind in der Lage, die Entstehungs- und Etablierungsgeschichte und die Methodik der islamischen Jurisprudenz zu erläutern. Sie sind in der Lage, spezielle Normbereiche von `Ibad¿t und Mu¿¿mal¿t im gegenwärtigen Kontext zu analysieren und können die wichtigsten Gesichtspunkte der islamischen Normenlehre mit Bezug zur gegenwärtigen Lebenswelt neu interpretieren.
Zur übergeordneten Rubrik
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SE Methoden der Normenlehre (Usul al Fiqh) (SE / 2h / 3 ECTS-AP)
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