602022 Geschichte der Philosophie: Das Gleichheitsprinzip und die religiöse Fundierung der Menschenrechte: Georg Jellinek
Sommersemester 2018 | Stand: 24.01.2018 | LV auf Merkliste setzenDie Lehrveranstaltung „Spezielle Fragen der Geschichte der Philosophie“ zielt zweierlei darauf: erstens, dass die StudentInnen die Eigentümlichkeit profilierter Problemen der Philosophiegeschichte mit Bezug auf ihre Entstehung bzw. Entwicklung erkennen können; zweitens, dass sie eine Kompetenz in der Deutung des inneren, historischen Inhalts jeder Philosophie bekommen können.
Zu Ende der LV sollten die StudentInnen folgendes können:
a) Den Schwerpunkt der Fachwissenschaft „Philosophiegeschichte“ umschreiben;
b) Den Ort der Fachwissenschaft „Philosophiegeschichte“ im Zusammenhang der prinzipiellen Philosophie historisch und systematisch bestimmen;
c) Lesen und selbstständig interpretieren klassische Texte aus der Geschichte der Philosophie;
d) Identifizieren die in der LV angedeuteten Stichwörter und Grundbegriffe und im Zusammenhang der Denkkonstellationen der angespielten Autoren bringen.
Die LV trägt den Titel: „Das Gleichheitsprinzip und die religiöse Fundierung der Menschenrechte: Georg Jellinek (1851-1911)“.
In den verfassungshistorischen Debatten des 19. Jahrhunderts waren die modernen Menschenrechte immer auf die Déclaration des droits de l'homme et du citoyen der revolutionären Constituante von 1789 zurückgeführt worden. Als deren prägender ideengeschichtlicher Hintergrund galten die radikale französische Aufklärungsphilosophie und Rousseaus „Contract social“. Jellinek hielt dies für falsch, sah er in Rousseaus Lehre von der Volkssouveränität doch keine Quelle des modernen Individualismus, sondern, genau umgekehrt, nur die Rechtfertigung eines absolut gesetzten Volkswillens, der keine prinzipielle Selbständigkeit des einzelnen anerkennen könne.
In den Augen Jellineks waren die „Petition of Rights“ und die „Bill of Rights“ – mit denen die Engländer der nordamerikanischen Kolonien im 17. Jahrhundert versuchten, die Streiten zwischen Parlament und Kröne dadurch zu milden, dass das unvermeidliche Prinzip der Religionsfreiheit als unveräußerliches Recht schriftlich fixiert wurde – insofern relevant, als sie die ersten Keime der Kodifikation der subjektiven öffentlichen Rechte darstellten.
Der Schutz der geborenen Menschenrechte und des Gleichheitsprinzips werde zum grundlegenden Motiv der Staatsstiftung.
Die LV basiert auf Vorlesung, Diskussion und Debatte.
Die Vorbereitung der StudentInnen wird mündlich geprüft, um besonders das Verständnis der Stichwörter der betrachteten Fragestellungen bzw. die Informationen über den begriffsgeschichtlichen Zusammenhang wahrzunehmen. Mit Bezug auf die Primär- und Sekundärliteratur wird besondere Aufmerksamkeit auf die richtige Ortsbestimmung der Entwicklung des Denkens des betrachteten Autors gelenkt. Die Benotung hängt von passenden, mit richtigen Terminologie begabten Antworten, von kohärenter Gesprächsanlage und von guter Begriffsverbindung ab.
Texte:
Georg Jellinek: Die sozialethische Bedeutung von Recht, Unrecht und Strafe, Reprographischer Nachdruck der Ausgabe Wien 1878, Georg Olms, Hildesheim 1967
Georg Jellinek: Allgemeine Staatslehre, Dritte Auflage, Siebenter Neudruck, Wissenchaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 1960
Georg Jellinek: Die Erklarung der Menschen- und Bürgerrechte. Antwort an Émile Boutmy (1902), in R. Schnur (Hg.), Zur Geschichte der Erklärung der Menschenrechte, Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmastadt 1964
Georg Jellinek: System der subjektiven öffentlichen Rechten, Freiburg i. B., Mohr [Paul Siebeck], 1892
Georg Jellinek: Die Lehre von den Staatenverbindungen, Wien, Hölder, 1882
Gruppe 0
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Di 06.03.2018
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10.15 - 11.45 | Hörsaal 2 Hörsaal 2 | Barrierefrei | |
Di 13.03.2018
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10.15 - 11.45 | Hörsaal 2 Hörsaal 2 | Barrierefrei | |
Di 20.03.2018
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Di 10.04.2018
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Di 17.04.2018
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Di 24.04.2018
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Di 08.05.2018
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Di 22.05.2018
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Di 29.05.2018
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Di 12.06.2018
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Di 19.06.2018
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Di 26.06.2018
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