322514 VO Jugend- und Schulrecht

Sommersemester 2021 | Stand: 25.03.2021 LV auf Merkliste setzen
322514
VO Jugend- und Schulrecht
VO 2
4
Block
jährlich
Deutsch

Die Studierenden kennen das Schulrecht im Überblick und können dort, wo es juristisch wird, beratend und entscheidend mitwirken. Ausgehend von der Situation der Schülerinnen und Schüler ist deutlich geworden, dass Kinder und Jugendliche Träger der Grund- und Freiheitsrechte sind, die direkt in die Schule hineinwirken. Die Studierenden kennen auch die mit der Schule eng zusammenwirkenden Einrichtungen und Regelungen der Jugendwohlfahrt und des Jugendschutzes bis hin zur Kinder- und Jugendanwaltschaft.

Schulunterrichtsgesetz einschließlich Aufsichtspflicht und Leistungsbeurteilung; Privatschulgesetz; Religionsunterrichtsgesetz; Schulpflichtgesetz; Schulorganisationsgesetz; der Begriff der Erziehungsberechtigten als Teil der Obsorge im ABGB; B-VG insb Art 14, 14a, 81a, 81b; Bundesschulaufsichtsgesetz und andere Schulbehörden;der Begriff des Kinder- und Jugendrechts; die Geschichte des Kinderrechtes im Überblick; die auf die Schülerinnen und Schüler einwirkende PädagogInnenbildung im Hochschulgesetz 2005 und im Universitätsgesetz 2002; Kinder- und Jugendschutzgesetzliche Bestimmungen; Kinder- und Jugendanwaltschaft; die Schule in Zusammenarbeit mit der Jugendwohlfahrt;

Ausgehend von den unterschiedlichen Erfahrungen und Kenntnissen der Studierende wird durch eine lernorientierte Mischung aus Vortrag, Fallbearbeitung und Situationsperformances ein aktives Lernen ermöglicht. Dafür wird von den Studierenden eigenständige, angeleitete Vor- und Nachbereitung erwartet. Durch Besuch von schulischen und schulbehördlichen  Einrichtungen und der Jugendanwaltschaft soll ein direkter Kontakt zur schulrechtlichen und jugendschutzrechtlichen Praxis und damit im Sinne der Themenbetroffenheit motivationsfördernd ein nachhaltiger Wissenserwerb  ermöglicht werden.

Bis zu einer Teilnehmerzahl von 12 Personen wird die Mitarbeit der Studierenden, ein Kurzrefererat sowie ein abschließendes mündliches Fachgespräch mit Fallbehandlung im Rahmen der Veranstaltung erwartet; bei einer größeren Zahl an Kandidatinnen und Kandidaten wird ein schriftlicher Test abgehalten.

Juranek, das österreichische Schulrecht (2019, 3. Auflage, Verlag Österreich)

Wolf/Gartner-Springer/Fankhauser, Angewandtes Schulrecht (2009); Juranek, Schule und Recht (2005); Laderbauer (Hg), Kinder- und Jugendrecht, 4. Auflage (2001); Brezovich, Branimir, Schulrecht kurz gefaßt. 5. Auflage. Vertiefend: Juranek, Schulverfassung und Schulverwaltung in Österreich und in Europa (1999)

siehe Termine
  • SDG 4 - Hochwertige Bildung: Inklusive, gleichberechtigte und hochwertige Bildung gewährleisten und Möglichkeiten lebenslangen Lernens für alle fördern
  • SDG 16 - Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen: Friedliche und inklusive Gesellschaften für eine nachhaltige Entwicklung fördern, allen Menschen Zugang zur Justiz ermöglichen und leistungsfähige, rechenschaftspflichtige und inklusive Institutionen auf allen Ebenen aufbauen