Lehrveranstaltungen



INFO Universitätslehrgang Medizinrecht gemäß Curriculum 2013 (4 Semester, 75 ECTS-AP)
Zur übergeordneten Rubrik
Pflichtmodul 1a: Einführung in das Recht (6 ECTS-AP, 3 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die AbsolventInnen des Moduls kennen die öffentlich-rechtlichen Grundlagen der österreichischen Rechtsordnung, sie verstehen die Prinzipien und zentralen Inhalte des österreichischen Privatrechts und wissen, welche Rechtsschutzmöglichkeiten es gibt. Sie verstehen die juristische Arbeitsweise und sind in der Lage, diese anzuwenden.
Pflichtmodul 1b: Einführung in die Medizin und das Gesundheitswesen (6 ECTS-AP, 3 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die AbsolventInnen des Moduls kennen den Alltag im Gesundheitswesen und verstehen die konkreten Abläufe vor dem Hintergrund medizinrechtlicher Fragestellungen.
Pflichtmodul 2: Völker-, europa- und öffentlich-rechtliche Rahmenbedingungen des Gesundheitswesens (6 ECTS-AP, 3 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die AbsolventInnen des Moduls kennen die völker-, europa- und öffentlich-rechtlichen Vorgaben für medizinrechtliche Regelungen und erfassen ihre Konsequenzen für den medizinrechtlichen Rechtsrahmen.
Pflichtmodul 3: Recht der Gesundheitsberufe (6 ECTS-AP, 3 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die AbsolventInnen des Moduls kennen die Voraussetzungen für die verschiedenen Berufe im Gesundheitswesen, die Rechte und Pflichten der Berufsausübenden sowie das sie betreffende Disziplinarrecht.
Pflichtmodul 4: Arbeitsrecht für Gesundheitsberufe (6 ECTS-AP, 3 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die AbsolventInnen des Moduls erfassen die Rechte und Pflichten von ArbeitnehmerInnen sowie von ArbeitgeberInnen im Gesundheitswesen und verstehen, wie arbeitsrechtliche Konflikte zu lösen sind. Sie sind mit den wesentlichen arbeitsrechtlichen Problemlagen unter Thematisieren von Geschlechteraspekten in Krankenanstalten einerseits sowie in Ordinationen, Sanatorien etc. andererseits vertraut.
Pflichtmodul 5: Organisationsrecht im Gesundheitswesen (6 ECTS-AP, 3 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die AbsolventInnen des Moduls kennen die öffentlich- und privatrechtlichen Rahmenbedingungen für das Anbieten von Dienstleistungen im Gesundheitswesen und erfassen die Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Organisationsformen, in denen medizinische Dienstleistungen erbracht werden können.
Pflichtmodul 6: Recht der sozialen und privaten Kranken- und Unfallversicherung (6 ECTS-AP, 3 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die AbsolventInnen des Moduls verstehen das System der sozialen Kranken- und Unfallversicherung in Österreich und das Verhältnis zwischen Sozialversicherungsträgern und deren Vertragspartnern. Sie kennen weiters den Rechtsrahmen der privaten Krankenversicherung und des dafür relevanten Versicherungsvertragsrechtes. Darüber hinaus sind sie mit dem Verhältnis von Sozial- und Privatversicherungsrecht sowie den Funktionen der beiden Versicherungsarten in der Finanzierung der Gesundheitsversorgung vertraut.
Pflichtmodul 7: Rechte und Pflichten von PatientInnen (6 ECTS-AP, 3 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die AbsolventInnen des Moduls verstehen das Verhältnis von PatientInnen zu Anbieterinnen von Gesundheitsdienstleistungen und daraus entspringende Rechte und Pflichten. Sie wissen, wie und inwieweit das Zivilrecht und das öffentliche Recht die Interessen der Patientinnen wahrt, vor allem wenn diese besonders schutzwürdig sind.
Pflichtmodul 8: Haftungsrisiken im Gesundheitswesen (6 ECTS-AP, 3 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die AbsolventInnen des Moduls erkennen Haftungsrisiken im Zivil- und Strafrecht. Sie verstehen, unter welchen Voraussetzungen AnbieterInnen von Gesundheitsdienstleistungen, Arzneimitteln und Medizinprodukten vertraglich oder deliktisch zu Schadenersatz verpflichtet werden können und inwieweit sie auch strafrechtlich belangt werden können.
Master-Thesis (15 ECTS-AP) (keine Lehrveranstaltungen)

Hinweis:
  • Es können sich noch Änderungen im Lehrveranstaltungsangebot sowie bei Raum- und Terminbuchungen ergeben.
  • Bitte wählen Sie für das Lehrveranstaltungsangebot die Fakultät aus, der Ihre Studienrichtung zugeteilt ist.