Lehrveranstaltungen



Universitätslehrgang Steuerrecht, Rechnungslegung und Rechnungswesen (4 Semester, 75 ECTS-AP)
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Pflichtmodul 1: Steuerrecht (8 ECTS-AP, 4 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über wissenschaftliche und berufsbezogene Kenntnisse des Ertragsteuerrechts (Einkommensteuer und Körperschaftsteuer), des Umsatz- und Verkehrsteuerrechts sowie des Steuerverfahrensrechts. Sie sind in der Lage, die bedeutenden Bereiche des materiellen Steuerrechts und des Steuerverfahrensrechts systematisch zu erfassen, praxisorientiert zu analysieren und in der Lösungsfindung synergetisch zu verknüpfen.
Pflichtmodul 2: Externes Rechnungswesen und Gewinnermittlung (8 ECTS-AP, 4 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über wissenschaftliche und berufsbezogene Kenntnisse des basisorientierten externen Rechnungswesens (Buchungs- und Bilanzierungstechnik; "vom Beleg zur Bilanz") und der steuerlichen Gewinnermittlungsarten. Sie sind in der Lage, diese Materien systematisch zu erfassen, praxisorientiert zu handhaben und synergetisch zu verknüpfen.
Pflichtmodul 7: Vertragsgestaltung, Rechtsformgestaltung und Unternehmensbewertung (6 ECTS-AP, 3 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über wissenschaftliche und berufsbezogene Kenntnisse der Unternehmensbewertung sowie über wirtschaftstreuhandspezifische Kenntnisse in den Bereichen der Vertrags- und Rechtsformgestaltung. Sie sind befähigt, diese Materien systematisch zu erfassen und Aufgabenstellungen unter Ausnützung eines theoriebasierten Wissensvorsprungs innovativen und praxisgerechten Lösungen zuzuführen.
Pflichtmodul 8: Umgründungssteuerrecht und Internationales Steuerrecht (4 ECTS-AP, 2 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über wissenschaftliche und berufsbezogene Kenntnisse des Internationalen Steuerrechts, des Konzern- und des Umgründungssteuerrechts. Sie sind befähigt, diese Rechtsmaterien systematisch zu erfassen, praxisorientiert zu analysieren und - aufbauend auf den Grundlagen des Steuerrechts - in der Lösungsfindung synergetisch mit angrenzenden Rechtsbereichen zu verknüpfen.
Pflichtmodul 9: Körperschaften öffentlichen Rechts, Stiftungs- und Vereins(steuer)recht (4 ECTS-AP, 2 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über wissenschaftliche und berufsbezogene Kenntnisse hinsichtlich der Besteuerung öffentlich-rechtlicher Körperschaften und der Besonderheiten des Vereins- und Stiftungs(steuer)rechts. Sie sind befähigt, diese speziellen Materien systematisch zu erfassen und Aufgabenstellungen in diesen Bereichen einer praxisgerechten Lösung zuzuführen.
Pflichtmodul 10: Internes Rechnungswesen (6 ECTS-AP, 3 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über wissenschaftliche und berufsbezogene Kenntnisse der betrieblichen Finanzwirtschaft und der Kosten- und Planungsrechnung. Sie sind befähigt, die Interdependenzen zwischen Betriebswirtschaft und (Steuer)Recht im Allgemeinen und die Verknüpfungen zwischen internem und externem Rechnungswesen im Speziellen systematisch zu erfassen und synergetisch im Sinne einer steuerlich optimierten Anwendung des betriebswirtschaftlichen Instrumentariums zu nützen.
Pflichtmodul 11: Jahresabschlussanalyse, Krisen- und Sanierungsmanagement (4 ECTS-AP, 2 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über wissenschaftliche und berufsbezogene Kenntnisse in den Bereichen der Jahresabschlussanalyse, des Ratings und des wirtschaftstreuhandspezifischen Insolvenzrechts. Sie sind befähigt, diese Materien systematisch zu erfassen und Aufgabenstellungen in diesen Bereichen durch synergetische Kombination einer innovativen praxisgerechten Lösung zuzuführen.
Pflichtmodul 12: Finanzstraf- und Datenschutzrecht, Haftung und Abgabensicherung (4 ECTS-AP, 2 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über wissenschaftliche und berufsbezogene Kenntnisse des Finanzstrafrechts und des wirtschaftstreuhandspezifischen Haftungs- und Datenschutzrechts. Die Studierenden erhalten darüber hinaus Einblick in die Durchführung der Abgabensicherung bei den Finanzämtern und in die damit verbundenen verfahrensrechtlichen Fragen. Sie sind befähigt, diese speziellen Materien systematisch zu erfassen, Schnittstellen und Problemfelder zu erkennen und Aufgabenstellungen in diesen Bereichen einer praxisgerechten Lösung zuzuführen.

Hinweis:
  • Es können sich noch Änderungen im Lehrveranstaltungsangebot sowie bei Raum- und Terminbuchungen ergeben.
  • Bitte wählen Sie für das Lehrveranstaltungsangebot die Fakultät aus, der Ihre Studienrichtung zugeteilt ist.