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Pflichtmodul 1.1: Künstlerisches Hauptfach (Instrument oder Gesang) (18 ECTS-AP; 12 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Absolventinnen und Absolventen dieses Moduls
- verfügen über differenzierte künstlerische Wahrnehmungs-, Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeiten sowie über entsprechende instrumental- bzw. gesangstechnische Kompetenzen, um das Fach Musikerziehung künstlerisch zu vertreten,
- verfügen über Kenntnisse eines breiten Spektrums musikalischer Stile und Gattungen sowie deren Erschließung mit dem Instrument/der Stimme,
- können sich solistisch und in unterschiedlichen musikalischen Formationen (Kammermusik, Ensemble, Orchester/Chor) auch außerhalb des schulischen Bereichs künstlerisch ausdrücken,
- verfügen über Voraussetzungen, eine künstlerisch-pädagogisch authentische Vorbildfunktion im Praxisfeld Schule einzunehmen.
Besondere Hinweise:
Zur Unterstützung des Unterrichts im Künstlerischen Hauptfach haben Studierende nach Bedarf, insbesondere in der Vorbereitung auf Auftritte und Prüfungen, ein Anrecht auf Korrepetition.
Informeller Leistungsnachweis einschließlich Feedback im 4. Semester Kommissionelle Prüfung im 6. Semester
Pflichtmodul 1.2: Künstlerisches Hauptfach Jazz/Pop (Gesang, Gitarre oder Klavier) (18 ECTS-AP, 12 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Absolventinnen und Absolventen dieses Moduls
- verfügen über differenzierte künstlerische Wahrnehmungs-, Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeiten sowie über entsprechende instrumental- bzw. gesangstechnische Kompetenzen, um das Fach Musikerziehung künstlerisch zu vertreten,
- verfügen über Kenntnisse eines breiten Spektrums musikalischer Stile und Gattungen im Bereich des Jazz und der Popularmusik sowie deren Erschließung mit dem Instrument/der Stimme,
- verfügen über grundlegende improvisatorische Kompetenzen,
- können sich solistisch und in unterschiedlichen musikalischen Formationen (Band, Kammermusik, Ensemble, Orchester/Chor) auch außerhalb des schulischen Bereichs künstlerisch ausdrücken,
- verfügen über Voraussetzungen, eine künstlerisch-pädagogisch authentische Vorbildfunktion im Praxisfeld Schule einzunehmen.
Besondere Hinweise:
Zur Unterstützung des Unterrichts im Künstlerischen Hauptfach haben Studierende nach Bedarf, insbesondere in der Vorbereitung auf Auftritte und Prüfungen, ein Anrecht auf Korrepetition.
Informeller Leistungsnachweis einschließlich Feedback im 4. Semester Kommissionelle Prüfung im 6. Semester
Pflichtmodul 1.3: Künstlerisches Hauptfach Musikleitung (18 ECTS-AP; 15 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Absolventinnen und Absolventen dieses Moduls
- verfügen über differenzierte künstlerische Wahrnehmungs-, Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeiten sowie über entsprechende musikalische Leitungs- und Vermittlungskompetenzen, um das Fach Musikerziehung künstlerisch zu vertreten,
- können auf umfassende Kenntnisse in Schlagtechnik, Probendidaktik, chorischer Stimmbildung, im Arrangieren sowie im praktischen Klavierspiel zurückgreifen,
- verfügen über Kenntnisse eines breiten Spektrums musikalischer Stile und Gattungen sowie deren Erschließung in der Chor- und Ensemblearbeit,
- sind in der Lage, unterschiedliche musikalische Formationen (Chor, Ensemble, Kammermusik, Orchester) künstlerisch anzuleiten,
- sind in der Lage, entsprechende musikalische Veranstaltungen bzw. Projekte im schulischen, gegebenenfalls auch außerschulischen Bereich zu planen und durchzuführen,
- verfügen über Voraussetzungen, eine künstlerisch-pädagogisch authentische Vorbildfunktion im Praxisfeld Schule einzunehmen.
Besondere Hinweise:
Im KHF Musikleitung werden die ergänzenden Lehrveranstaltungen im Sinne des Lernziels dieses Moduls inhaltlich und konzeptionell zusammengeführt.
Informeller Leistungsnachweis einschließlich Feedback im 4. Semester Kommissionelle Prüfung im 6. Semester
Pflichtmodul 2.1: Künstlerisch-praktisches Fach Klavier (außer bei gewähltem KHF Klavier oder KHF Jazz/Pop Klavier sowie in Kombination mit IME sowie in Kombination mit IME 1./2. KHF) (8 ECTS-AP; 8 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Absolventinnen und Absolventen dieses Moduls
- verfügen über grundlegende künstlerische Wahrnehmungs-, Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeiten sowie über pianistische und klavierpraktische Kompetenzen, um das Fach Musikerziehung künstlerisch zu vertreten,
- können auf ein breites Spektrum schulpraktisch relevanter musikalischer Stile und Gattungen einschließlich Improvisation zurückgreifen,
- erfahren auditive und musiktheoretische Fertigkeiten als immanenten Bestandteil des Klavierspiels,
- erfahren selbst am Klavier begleitetes Singen aus dem pianistischen Blickwinkel betrachtet als zentrale künstlerisch-praktische Kompetenz und Voraussetzung für selbstsicheres musikalisches Agieren im Unterricht,
- können sich grundlegend solistisch und in unterschiedlichen musikalischen Formationen (Band, Kammermusik, Ensemble, Orchester/Chor) auch außerhalb des schulischen Bereichs künstlerisch ausdrücken,
- verfügen über Voraussetzungen, eine künstlerisch-pädagogisch authentische Vorbildfunktion im Praxisfeld Schule einzunehmen.
Die Lehrveranstaltungen dieses Moduls nehmen inhaltlich und methodisch aufeinander Bezug und sind nach Möglichkeit aufeinanderfolgend, beginnend mit Klavierpraktikum 1¿2, zu absolvieren.
Kommissionelle Prüfung im Künstlerischen Fach Klavier zwischen dem 4. und 8. Semester Kommissioneller Prüfungsteil zum Nachweis künstlerisch-praktischer bzw. schulpraktischer Kompetenzen im 8. Semester (im Verbund mit Pflichtmodul 7)
Pflichtmodul 2.2: Künstlerisch-praktisches Fach Klavier (bei gewähltem KHF Klavier sowie in Kombination mit IME bei 1./2. KHF Klavier) (8 ECTS-AP; 9 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Absolventinnen und Absolventen dieses Moduls
- verfügen über grundlegende künstlerische Wahrnehmungs-, Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeiten sowie, das KHF Klavier ergänzend, pianistische und klavierpraktische Kompetenzen, um das Fach Musikerziehung künstlerisch zu vertreten,
- können auf ein breites Spektrum schulpraktisch relevanter musikalischer Stile und Gattungen einschließlich Improvisation zurückgreifen,
- erfahren auditive und musiktheoretische Fertigkeiten als immanenten Bestandteil des Klavierspiels,
- erfahren selbst am Klavier begleitetes Singen aus dem pianistischen Blickwinkel betrachtet als zentrale künstlerisch-praktische Kompetenz und Voraussetzung für selbstsicheres musikalisches Agieren im Unterricht,
- können sich grundlegend solistisch und in unterschiedlichen musikalischen Formationen (Band, Kammermusik, Ensemble, Orchester/Chor) auch außerhalb des schulischen Bereichs künstlerisch ausdrücken,
- verfügen über Voraussetzungen, eine künstlerisch-pädagogisch authentische Vorbildfunktion im Praxisfeld Schule einzunehmen.
Besondere Hinweise:
Die Lehrveranstaltungen Klavierpraktikum 1¿2 sowie KF Klavier Jazz/Pop 1¿2 sind auch als schulpraktisch vertiefend und stilistisch erweiternd zum KHF Klavier zu betrachten.
Kommissioneller Prüfungsteil zum Nachweis künstlerisch-praktischer bzw. schulpraktischer Kompetenzen im 8. Semester (im Verbund mit Pflichtmodul 7)
Pflichtmodul 2.3: Künstlerisch-praktisches Fach Klavier (bei gewähltem KHF Jazz/Pop Klavier sowie in Kombination mit IME bei 1./2. KHF Jazz/Pop Klavier) (8 ECTS-AP; 8 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Absolventinnen und Absolventen dieses Moduls
- verfügen über grundlegende künstlerische Wahrnehmungs-, Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeiten sowie, das KHF Klavier Jazz/Pop ergänzend, pianistische und klavierpraktische Kompetenzen, um das Fach Musikerziehung künstlerisch zu vertreten,
- können auf ein breites Spektrum schulpraktisch relevanter musikalischer Stile und Gattungen einschließlich Improvisation zurückgreifen,
- erfahren auditive und musiktheoretische Fertigkeiten als immanenten Bestandteil des Klavierspiels,
- erfahren selbst am Klavier begleitetes Singen aus dem pianistischen Blickwinkel betrachtet als zentrale künstlerisch-praktische Kompetenz und Voraussetzung für selbstsicheres musikalisches Agieren im Unterricht,
- können sich grundlegend solistisch und in unterschiedlichen musikalischen Formationen (Band, Kammermusik, Ensemble, Orchester/Chor) auch außerhalb des schulischen Bereichs künstlerisch ausdrücken,
- verfügen über Voraussetzungen, eine künstlerisch-pädagogisch authentische Vorbildfunktion im Praxisfeld Schule einzunehmen.
Besondere Hinweise:
Die Lehrveranstaltungen Klavierpraktikum 1-2, KF Klavier 1-2 sowie Jazz/Pop Werkstatt sind auch als schulpraktisch vertiefend und stilistisch erweiternd zum KHF Klavier Jazz/Pop zu betrachten.
Kommissioneller Prüfungsteil zum Nachweis künstlerisch-praktischer bzw. schulpraktischer Kompetenzen im 8. Semester (im Verbund mit Pflichtmodul 7)
Pflichtmodul 3.1: Künstlerisch-praktisches Fach Gesang (außer bei gewähltem KHF Gesang oder KHF Jazz/Pop Gesang sowie in Kombination mit IME bei 1./2. KHF Gesang, 1./2. KHF Jazz/Pop Gesang) (8 ECTS-AP; 8 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Absolventinnen und Absolventen dieses Moduls
- verfügen über eine für den Schuleinsatz geeignete belastbare Stimmtechnik und eine tragfähige, als Vorbild für Jugendliche geeignete Singstimme,
- verfügen über grundlegende künstlerische Wahrnehmungs-, Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeiten sowie über vokale und gesangspraktische Kompetenzen, um das Fach Musikerziehung künstlerisch zu vertreten,
- können auf ein breites Spektrum schulpraktisch relevanter musikalischer Stile und
Gattungen einschließlich Improvisation zurückgreifen,
- erfahren auditive und musiktheoretische Fertigkeiten als immanenten Bestandteil des Singens,
- erfahren selbst begleitetes Singen als zentrale künstlerisch-praktische Kompetenz und Voraussetzung für selbstsicheres musikalisches Agieren im Unterricht,
- können sich grundlegend solistisch und in unterschiedlichen musikalischen Formationen (Band, Kammermusik, Ensemble, Orchester/Chor) auch außerhalb des schulischen Bereichs künstlerisch ausdrücken,
- verfügen über Voraussetzungen, eine künstlerisch-pädagogisch authentische Vorbildfunktion im Praxisfeld Schule einzunehmen.
Besondere Hinweise:
Die Lehrveranstaltungen dieses Moduls nehmen inhaltlich und methodisch aufeinander Bezug und sind nach Möglichkeit aufeinanderfolgend, beginnend mit KF Gesang 1¿4, zu absolvieren.
Kommissionelle Prüfung im Künstlerischen Fach Gesang zwischen dem 4. und 8. Semester Kommissioneller Prüfungsteil zum Nachweis künstlerisch-praktischer bzw. schulpraktischer Kompetenzen im 8. Semester (im Verbund mit Pflichtmodul 7)
Pflichtmodul 3.2: Künstlerisch-praktisches Fach Gesang (bei gewähltem KHF Gesang sowie in Kombination mit IME bei 1./2. KHF Gesang) (8 ECTS-AP; 9 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Absolventinnen und Absolventen dieses Moduls
- verfügen über eine für den Schuleinsatz geeignete belastbare Stimmtechnik und eine tragfähige, als Vorbild für Jugendliche geeignete Singstimme,
- verfügen über grundlegende künstlerische Wahrnehmungs-, Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeiten sowie, das KHF Gesang ergänzend, vokale und gesangspraktische Kompetenzen, um das Fach Musikerziehung künstlerisch zu vertreten,
- können auf ein breites Spektrum schulpraktisch relevanter musikalischer Stile und Gattungen einschließlich Improvisation zurückgreifen,
- erfahren auditive und musiktheoretische Fertigkeiten als immanenten Bestandteil des
Singens,
- erfahren selbst begleitetes Singen als zentrale künstlerisch-praktische Kompetenz und Voraussetzung für selbstsicheres musikalisches Agieren im Unterricht,
- können sich grundlegend solistisch und in unterschiedlichen musikalischen Formationen (Band, Kammermusik, Ensemble, Orchester/Chor) auch außerhalb des schulischen Bereichs künstlerisch ausdrücken,
- verfügen über Voraussetzungen, eine künstlerisch-pädagogisch authentische Vorbildfunktion im Praxisfeld Schule einzunehmen.
Besondere Hinweise:
Die Lehrveranstaltungen Gesangspraktikum 1-2 sowie KF Jazz/Pop Gesang 1-2 sind auch als schulpraktisch vertiefend und stilistisch erweiternd zum KHF Gesang zu betrachten.
Kommissioneller Prüfungsteil zum Nachweis künstlerisch-praktischer bzw. schulpraktischer Kompetenzen im 8. Semester (im Verbund mit Pflichtmodul 7)
Pflichtmodul 3.3: Künstlerisch-praktisches Fach Gesang (bei gewähltem KHF Jazz/Pop Gesang sowie in Kombination mit IME bei 1./2. KHF Jazz/Pop Gesang) (8 ECTS-AP; 8 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Absolventinnen und Absolventen dieses Moduls
- verfügen über eine für den Schuleinsatz geeignete belastbare Stimmtechnik und eine tragfähige, als Vorbild für Jugendliche geeignete Singstimme,
- verfügen über grundlegende künstlerische Wahrnehmungs-, Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeiten sowie, das KHF Gesang Jazz/Pop ergänzend, vokale und gesangs- praktische Kompetenzen, um das Fach Musikerziehung künstlerisch zu vertreten,
- können auf ein breites Spektrum schulpraktisch relevanter musikalischer Stile und Gattungen einschließlich Improvisation zurückgreifen,
- erfahren auditive und musiktheoretische Fertigkeiten als immanenten Bestandteil des Singens,
- erfahren selbst begleitetes Singen als zentrale künstlerisch-praktische Kompetenz und Voraussetzung für selbstsicheres musikalisches Agieren im Unterricht,
- können sich grundlegend solistisch und in unterschiedlichen musikalischen Formationen (Band, Kammermusik, Ensemble, Orchester/Chor) auch außerhalb des schulischen Bereichs künstlerisch ausdrücken,
- verfügen über Voraussetzungen, eine künstlerisch-pädagogisch authentische Vorbildfunktion im Praxisfeld Schule einzunehmen.
Besondere Hinweise:
Die Lehrveranstaltungen Gesangspraktikum 1-2, KF Gesang 1-2 sowie Jazz/Pop Werkstatt sind auch als schulpraktisch vertiefend und stilistisch erweiternd zum KHF Jazz/Pop Gesang zu betrachten.
Kommissioneller Prüfungsteil zum Nachweis künstlerisch-praktischer bzw. schulpraktischer
Kompetenzen im 8. Semester (im Verbund mit Pflichtmodul 7)
Pflichtmodul 4: Musikpädagogik und Fachdidaktik (9 ECTS-AP; 9 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Absolventinnen und Absolventen dieses Moduls
- können auf ein grundlegendes Wissen im Bereich Musikpädagogik und Musikdidaktik zurückgreifen,
- können unter Anleitung musikpädagogische bzw. fachdidaktische Fragestellungen nach wissenschaftlichen Kriterien untersuchen,
- können im Rahmen der Unterrichtsplanung musikpädagogische bzw. fachdidaktische Konzepte auch in Bezug auf Gender, Diversität und Inklusion umsetzen,
- können ihre jeweiligen künstlerisch-praktischen Kompetenzen einschließlich Tanz und Bewegung sowie musikwissenschaftliche und musiktheoretische Kenntnisse unter fachdidaktischen Gesichtspunkten im Unterricht nutzbar machen,
- wissen um die Grundbedingungen musikalischer Begabung und Entwicklung,
- können hinsichtlich der Gestaltung von Lehr- und Lernformen auf ein vielfältiges Methodenrepertoire zurückgreifen,
- sind mit den unterschiedlichen Unterrichtsformen im Praxisfeld Schule hinreichend vertraut,
- sind in der Lage, gemeinsames Singen und Musizieren, soziales Lernen im kreativen Gestalten, ein kritisches Bewusstsein für Musik in ihren vielfältigen historischen so- wie soziokulturellen Einbindungen und funktionalen Ansprüchen zu entwickeln.
Besondere Hinweise:
Die Lehrveranstaltung Portfoliobegleitung dient der Vorbereitung für die kommissionelle Prüfung zum Abschluss dieses Moduls.
Kommissionelle Prüfung über das musikdidaktische Portfolio im 6. Semester (im Verbund mit Pflichtmodul 7)
Pflichtmodul 5: Musikwissenschaft (14 ECTS-AP; 14 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Absolventinnen und Absolventen dieses Moduls
- verfügen über ein auf der Reflexion von Zusammenhängen und Entwicklungen gründendes musikhistorisches Wissen,
- können auf ein umfassendes Verständnis von musikalischen Epochen, Stilen und Genres sowie fundierte Repertoirekenntnis zurückgreifen,
- vermögen Musik in ihren historischen, sozialen und ästhetischen Entstehungs- und Wirkungsbedingungen zu erkennen und zu reflektieren und sind in der Lage, auch auditiv stilistische Einordnungen vorzunehmen,
- sind vertraut mit physikalischen und physiologischen Grundbedingungen der Klangerzeugung,
- wissen um wirtschaftliche, kultur- und sozialpolitische Bedingungen im Bereich Musikausübung und Musikrezeption,
- sind bereit, sich ¿ auch über ihr Studium hinaus ¿ kritisch-reflektierend mit Entstehungs- und Wirkungsbedingungen von Musik auseinanderzusetzen.
Pflichtmodul 6: Musiktheorie (10 ECTS-AP; 10 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Absolventinnen und Absolventen dieses Moduls
- können auf Wissen und Fertigkeiten im Bereich der Musiktheorie zurückgreifen, diese vernetzt anwenden und unter Anleitung wissenschaftliche Fragestellungen bearbeiten,
- sind in der Lage, harmonische, melodische und formale Grundprinzipien auch auditiv wahrzunehmen bzw. nachzuvollziehen und in den entsprechenden künstlerisch- praktischen Fächern umzusetzen,
- können musiktheoretische Kenntnisse in der künstlerischen Praxis nutzbar machen und schulpraktisch aufbereiten,
- können auf ein grundlegendes Verständnis musikalischer Formen, Stile und Gattungen im historischen Kontext zurückgreifen.
Besondere Hinweise:
Bei einer Kombination mit dem Unterrichtsfach Instrumentalmusikerziehung dürfen keine Lehrveranstaltungen gewählt werden, die bereits im Unterrichtsfach Instrumentalmusikerziehung gewählt wurden.
Pflichtmodul 7: Schulpraktische Fertigkeiten (12 ECTS-AP)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Absolventinnen und Absolventen dieses Moduls
- verfügen über ein umfassendes, auf das Praxisfeld Schule ausgerichtetes künstlerisch-praktisches und musikdidaktisch reflektiertes Kompetenzprofil,
- können auf erweiterte, teils auf die gewählten künstlerischen Hauptfächer bezogene künstlerisch-praktische sowie musiktheoretische Fertigkeiten zurückgreifen,
- erfahren auditive und musiktheoretische Fertigkeiten als immanenten Bestandteil der künstlerischen Praxis,
- sind in der Lage, instrumentales und vokales Musizieren einschließlich Tanz und Bewegung gender- und diversitätssensibel im Unterricht anzuleiten,
- verfügen über ein auf die jeweiligen Kompetenzfelder gegründetes künstlerisch- praktisches Methodenrepertoire,
- sind mit den vielfältigen Einsatzmöglichkeiten neuer Medien im Unterricht vertraut,
- verfügen über ergänzende Voraussetzungen, eine künstlerisch-pädagogisch authentische Vorbildfunktion im Praxisfeld Schule einzunehmen.
Besondere Hinweise:
Es können nur Lehrveranstaltungen gewählt werden, die nicht in anderen Modulen verpflichtend vorgeschrieben sind.
Darüber hinaus wird empfohlen, Lehrveranstaltungen sowohl im Sinne einer eigenen schul- praktischen Profilierung als auch im Hinblick auf die kommissionelle Prüfung zum Abschluss dieses Moduls auszuwählen.
Kommissionelle Prüfung zum Nachweis künstlerisch-praktischer bzw. schulpraktischer Kompetenzen im 8. Semester (im Verbund mit den Pflichtmodulen 2 und 3)
Pflichtmodul 8: Chor- und Ensembleleitung (6 ECTS-AP; 12 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Absolventinnen und Absolventen dieses Moduls
- sind in der Lage, Chöre und Ensembles musikalisch anzuleiten,
- verfügen über schlagtechnische Fertigkeiten, grundlegende Methoden des Einstudierens sowie schulspezifische Literaturkenntnisse,
- erfahren Chor- und Ensemblearbeit als geeignete Plattform zur Musikvermittlung,
- erfahren künstlerisch-praktische Fertigkeiten (klavierpraktisch, vokal) als immanenten Bestandteil in der Chor- und Ensemblearbeit.
Pflichtmodul 9: Fachpraktikum (5 ECTS-AP; 1 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: positiv absolviertes Pflichtmodul 4
Lernergebnis: Die Absolventinnen und Absolventen dieses Moduls
- können Fachwissen inhaltlich korrekt und verständlich im Musikunterricht aufbereiten und ihren Unterricht den Prinzipien der modernen Musikdidaktik folgend planen, umsetzen und evaluieren,
- können Forschungswissen aus der Musikdidaktik im Kontext der Unterrichtspraxis reflektieren und umsetzen sowie ihren eigenen Unterricht kritisch hinterfragen.
Besondere Hinweise:
Das Fachpraktikum umfasst das Kennenlernen der schulischen Praxisfelder, Fachhospitationstätigkeit und die Abhaltung von eigenen Unterrichtseinheiten bzw. Unterrichtssequenzen im Fach Musikerziehung sowie eine vorbereitende, begleitende und nachbereitende Phase an der Universität.
Pflichtmodul 10: Bachelorarbeit (5 ECTS-AP; 2 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: positiv absolvierte Pflichtmodule 5 und 6
Lernergebnis: Die Absolventinnen und Absolventen dieses Moduls sind in der Lage, sich methodisch korrekt mit einem fachlichen oder fachdidaktischen Thema mit Verbindung zum Praxisfeld Schule auseinanderzusetzen und das Ergebnis dieser Auseinandersetzung schriftlich und mündlich gut verständlich darzulegen.
LEHRVERANSTALTUNGEN
Pflichtmodul 11: Interdisziplinäre Kompetenzen (5 ECTS-AP)
Anmeldevoraussetzung: Die in den jeweiligen Curricula festgelegten Anmeldungsvoraussetzungen sind zu erfüllen.
Lernergebnis: Dieses Modul dient der Vertiefung und Erweiterung des Studiums und dem Erwerb von Zusatzqualifikationen.
Frei wählbare Lehrveranstaltungen im Umfang von 5 ECTS-AP nach Maßgabe freier Plätze aus dem eigenen Fach und/oder den Curricula der an der Universität Mozarteum Salzburg/Standort Innsbruck und der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck eingerichteten Bachelor- und/oder Diplomstudien, nicht jedoch aus dem anderen Unterrichtsfach; empfohlen werden Lehrveranstaltungen aus dem schulpraktischen Bereich sowie zu genderspezifischen Aspekten und inklusiver Pädagogik.
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