Lehrveranstaltungen



Aus folgenden Wahlmodulen sind Module zu insgesamt 30 ECTS-AP zu absolvieren. An-stelle der Wahlmodule kann auch eine Ergänzung nach Maßgabe freier Plätze absolviert werden. Ergänzungen sind festgelegte Module aus anderen Curricula im Umfang von 30 ECTS-AP; sie werden im Mitteilungsblatt der Universität Innsbruck veröffentlicht.
Wahlmodule (30 ECTS-AP)
Zur übergeordneten Rubrik
Wahlmodul 2: Praxis I (5 ECTS-AP) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Studierenden wenden im Studium erworbenes Wissen und Fertigkeiten in einem beruflichen Umfeld gemäß § 2 Abs. 3 an und erwerben Zusatzqualifikationen; nach Abschluss des Moduls sind die Studierenden mit den Bedingungen der beruflichen und/oder wissenschaftlichen Praxis vertraut.
Die Studierenden können zur Erprobung und Anwendung der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten bzw. zur Orientierung über die Bedingungen der beruflichen Praxis und zum Erwerb von berufsrelevanten Qualifikationen eine Praxis im Umfang von 5 ECTS-AP (bzw. 120 Stunden) absolvieren. Die Praxis kann auch in der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden. Eine Absolvierung im Ausland wird empfohlen. Vor Antritt der Praxis ist die Genehmigung durch die Universitätsstudienleiterin oder den Universitätsstudienleiter einzuholen. Die Praxis ist in Einrichtungen gemäß § 2 Abs. 3 zu absolvieren. Über Dauer, Umfang und Inhalt der erbrachten Tätigkeit ist eine Bescheinigung der Einrichtung vorzulegen; ferner ist ein Bericht zu verfassen. Die Wahlmodule 2 und 3 können auch in ein- und derselben Einrichtung (im Umfang von insgesamt 15 ECTS-AP bzw. 360 Stunden) ab-solviert werden.
Wahlmodul 3: Praxis II (10 ECTS-AP) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Studierenden wenden im Studium erworbenes Wissen und Fertigkeiten in einem beruflichen Umfeld gemäß § 2 Abs. 3 an und erwerben Zusatzqualifikationen; nach Abschluss des Moduls sind die Studierenden mit den Bedingungen der beruflichen und/oder wissenschaftlichen Praxis vertraut.
Die Studierenden können zur Erprobung und Anwendung der erwor-benen Kenntnisse und Fertigkeiten bzw. zur Orientierung über die Be-dingungen der beruflichen Praxis und zum Erwerb von berufsrelevan-ten Qualifikationen eine Praxis im Umfang von 10 ECTS-AP (bzw. 240 Stunden) absolvieren. Die Praxis kann auch in der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden. Eine Absolvierung im Ausland wird empfohlen. Vor Antritt der Praxis ist die Genehmigung durch die Universitätsstudienleiterin oder den Universitätsstudienleiter einzuholen. Die Praxis ist in Einrichtungen gemäß § 2 Abs. 3 zu absolvieren. Über Dauer, Umfang und Inhalt der erbrachten Tätigkeit ist eine Bescheinigung der Einrichtung vorzulegen; ferner ist ein Bericht zu verfassen. Die Wahlmodule 2 und 3 können auch in ein- und derselben Einrichtung (im Umfang von insgesamt 15 ECTS-AP bzw. 360 Stunden) ab-solviert werden.

Hinweis:
  • Es können sich noch Änderungen im Lehrveranstaltungsangebot sowie bei Raum- und Terminbuchungen ergeben.
  • Bitte wählen Sie für das Lehrveranstaltungsangebot die Fakultät aus, der Ihre Studienrichtung zugeteilt ist.