Lehrveranstaltungen



Es sind Wahlmodule im Umfang von insgesamt 40 ECTS-AP zu absolvieren, wobei ein Wahlmodul aus den Wahlmodulen 1 und 2 zu wählen ist. Anstelle des Wahlmoduls Interdisziplinäre Kompetenzen (Z 3) und der Individuellen Schwerpunktsetzung (Z 5) kann eine Ergänzung nach Maßgabe freier Plätze absolviert werden. Ergänzungen sind festgelegte Module aus anderen Curricula im Umfang von 30 ECTS-AP; sie werden im Mitteilungsblatt der Universität Innsbruck verlautbart.
Wahlmodule (40 ECTS-AP)
Zur übergeordneten Rubrik
Wahlmodul 1: Formen der wissenschaftlichen Kommunikation (10 ECTS-AP, 4 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Optimierung der geisteswissenschaftlich-fachbezogenen wissenschaftlichen Textproduktionskompetenz sowie rhetorischen Interaktionskompetenz; komplexe mündliche und schriftliche kommunikative Gattungen der Domäne Wissenschaft theoriegeleitet analysieren und reflektieren können; geschärfte wissenschaftliche Urteilskraft.
Wahlmodul 2: Praxis I (10 ECTS-AP) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Studierenden wenden erworbenes Wissen und Fertigkeiten in einem beruflichen Umfeld gemäß § 2 Abs. 2 an; nach Abschluss des Moduls sind die Studierenden mit den Bedingungen der beruflichen und/oder wissenschaftlichen Praxis vertraut.
Die Studierenden können zur Erprobung und Anwendung der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten bzw. zur Orientierung über die Bedingungen der beruflichen Praxis und zum Erwerb von berufsrelevanten Qualifikationen eine Praxis im Umfang von 10 ECTS-AP (bzw. 240 Stunden) absolvieren. Die Praxis kann auch in der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden. Eine Absolvierung im Ausland wird empfohlen. Vor Antritt der Praxis ist die Genehmigung durch die Universitätsstudienleiterin oder den Universitätsstudienleiter einzuholen. Die Praxis ist in Einrichtungen gemäß § 2 Abs. 2 zu absolvieren. Über Dauer, Umfang und Inhalt der erbrachten Tätigkeit ist eine Bescheinigung der Einrichtung ebenso vorzulegen; ein Praxisbericht ist zu verfassen. Die Wahlmodule 2 und 4 können auch in ein- und derselben Einrichtung (im Umfang von insgesamt 20 ECTS-AP bzw. 480 Stunden) absolviert werden.
  LEHRVERANSTALTUNGEN
Es können Lehrveranstaltungen im Umfang von 10 ECTS-AP nach Maßgabe freier Plätze aus den Curricula der an der Universität Innsbruck eingerichteten Masterstudien frei gewählt werden. Besonders empfohlen wird der Besuch einer Lehrveranstaltung, bei der Genderaspekte samt den fachlichen Ergebnissen der Frauen- und Geschlechterforschung behandelt werden.
Wahlmodul 3: Interdisziplinäre Kompetenzen (10 ECTS-AP)
Anmeldevoraussetzung: Die in den jeweiligen Curricula festgelegten Anmeldevoraussetzungen sind zu erfüllen.
Lernergebnis: Dieses Modul dient der Erweiterung des Studiums und dem Erwerb von Zusatzqualifikationen.
Wahlmodul 4: Praxis II (10 ECTS-AP) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Studierenden wenden erworbenes Wissen und Fertigkeiten in einem beruflichen Umfeld gemäß § 2 Abs. 2 an nach Abschluss des Moduls sind die Studierenden mit den Bedingungen der beruflichen und/oder wissenschaftlichen Praxis vertraut.
Die Studierenden können zur Erprobung und Anwendung der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten bzw. zur Orientierung über die Bedingungen der beruflichen Praxis und zum Erwerb von berufsrelevanten Qualifikationen eine Praxis im Umfang von 10 ECTS-AP (bzw. 240 Stunden) absolvieren. Die Praxis kann auch in der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden. Eine Absolvierung im Ausland wird empfohlen. Vor Antritt der Praxis ist die Genehmigung durch die Universitätsstudienleiterin oder den Universitätsstudienleiter einzuholen. Die Praxis ist in Einrichtungen gemäß § 2 Abs. 2 zu absolvieren. Über Dauer, Umfang und Inhalt der erbrachten Tätigkeit ist eine Bescheinigung der Einrichtung ebenso vorzulegen; ein Praxisbericht ist zu verfassen. Die Wahlmodule 2 und 4 können auch in ein- und derselben Einrichtung (im Umfang von insgesamt 20 ECTS-AP bzw. 480 Stunden) absolviert werden.
Zur individuellen Schwerpunktsetzung können Module aus den Curricula der an der Universität Innsbruck eingerichteten Masterstudien im Umfang von 20 ECTS-AP frei gewählt werden.
Wahlmodul 5: Individuelle Schwerpunktsetzung (20 ECTS-AP) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: Die in den jeweiligen Curricula festgelegten Anmeldungsvoraussetzungen sind zu erfüllen.

Hinweis:
  • Es können sich noch Änderungen im Lehrveranstaltungsangebot sowie bei Raum- und Terminbuchungen ergeben.
  • Bitte wählen Sie für das Lehrveranstaltungsangebot die Fakultät aus, der Ihre Studienrichtung zugeteilt ist.