Lehrveranstaltungen



INFO Universitätslehrgang Steuerrecht, Rechnungslegung und Rechnungswesen (4 Semester, 75 ECTS-AP)
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Pflichtmodul 1: Steuerrecht (8 ECTS-AP, 4 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über wissenschaftliche und berufsbezogene Kenntnisse des Ertragsteuerrechts (Einkommensteuer und Körperschaftsteuer), des Umsatz- und Verkehrsteuerrechts sowie des Steuerverfahrensrechts. Sie sind in der Lage, die bedeutenden Bereiche des materiellen Steuerrechts und des Steuerverfahrensrechts systematisch zu erfassen, praxisorientiert zu analysieren und in der Lösungsfindung synergetisch zu verknüpfen.
Pflichtmodul 2: Externes Rechnungswesen und Gewinnermittlung (8 ECTS-AP, 4 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über wissenschaftliche und berufsbezogene Kenntnisse des basisorientierten externen Rechnungswesens (Buchungs- und Bilanzierungstechnik; "vom Beleg zur Bilanz") und der steuerlichen Gewinnermittlungsarten. Sie sind in der Lage, diese Materien systematisch zu erfassen, praxisorientiert zu handhaben und synergetisch zu verknüpfen.
Pflichtmodul 3: Rechnungslegung und Jahresabschlussprüfung (6 ECTS-AP, 3 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über wissenschaftliche und berufsbezogene Kenntnisse der nationalen und internationalen Rechnungslegung, des Zusammenspiels von Unternehmens- und Steuerbilanz sowie der Jahresabschlussprüfung. Sie sind in der Lage, diese Materien systematisch zu erfassen, praxisorientiert zu analysieren und synergetisch zu verknüpfen.
Pflichtmodul 4: Gesellschaftsrecht (2 ECTS-AP, 1 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über wissenschaftliche und berufsbezogene gesellschaftsrechtliche Kenntnisse. Sie sind in der Lage, die wirtschaftstreuhandspezifischen Bereiche dieser Rechtsmaterie systematisch zu erfassen, praxisorientiert zu analysieren und mit steuerrechtlichen Normen synergetisch zu verknüpfen.
Pflichtmodul 5: Lohnsteuer-, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht (6 ECTS-AP, 3 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über wissenschaftliche und berufsbezogene Kenntnisse der in der Praxis relevanten Bereiche des Lohnsteuerrechts, des lohnverrechnungsnahen Arbeitsrechts und des wirtschaftstreuhandspezifischen Sozialversicherungsrechts. Sie sind in der Lage, diese Materien systematisch zu erfassen, praxisorientiert zu handhaben und in der Lösungsfindung synergetisch zu verknüpfen.
Pflichtmodul 6: GmbH-Geschäftsführung (2 ECTS-AP, 1 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über wissenschaftliche und berufsbezogene Kenntnisse hinsichtlich der Querschnittsmaterie "GmbH-Geschäftsführung (inkl. Betriebliche Altersvorsorge)". Sie sind befähigt, diese speziellen Materien systematisch zu erfassen und Aufgabenstellungen in diesen Bereichen einer praxisgerechten Lösung zuzuführen.
Pflichtmodul 7: Vertragsgestaltung, Rechtsformgestaltung und Unternehmensbewertung (6 ECTS-AP, 3 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über wissenschaftliche und berufsbezogene Kenntnisse der Unternehmensbewertung sowie über wirtschaftstreuhandspezifische Kenntnisse in den Bereichen der Vertrags- und Rechtsformgestaltung. Sie sind befähigt, diese Materien systematisch zu erfassen und Aufgabenstellungen unter Ausnützung eines theoriebasierten Wissensvorsprungs innovativen und praxisgerechten Lösungen zuzuführen.
Pflichtmodul 8: Umgründungssteuerrecht und Internationales Steuerrecht (4 ECTS-AP, 2 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über wissenschaftliche und berufsbezogene Kenntnisse des Internationalen Steuerrechts, des Konzern- und des Umgründungssteuerrechts. Sie sind befähigt, diese Rechtsmaterien systematisch zu erfassen, praxisorientiert zu analysieren und - aufbauend auf den Grundlagen des Steuerrechts - in der Lösungsfindung synergetisch mit angrenzenden Rechtsbereichen zu verknüpfen.
Pflichtmodul 9: Körperschaften öffentlichen Rechts, Stiftungs- und Vereins(steuer)recht (4 ECTS-AP, 2 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über wissenschaftliche und berufsbezogene Kenntnisse hinsichtlich der Besteuerung öffentlich-rechtlicher Körperschaften und der Besonderheiten des Vereins- und Stiftungs(steuer)rechts. Sie sind befähigt, diese speziellen Materien systematisch zu erfassen und Aufgabenstellungen in diesen Bereichen einer praxisgerechten Lösung zuzuführen.

Hinweis:
  • Es können sich noch Änderungen im Lehrveranstaltungsangebot sowie bei Raum- und Terminbuchungen ergeben.
  • Bitte wählen Sie für das Lehrveranstaltungsangebot die Fakultät aus, der Ihre Studienrichtung zugeteilt ist.