Lehrveranstaltungen



Wahlmodule (47,5 ECTS-AP)
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Wahlmodul 6: Praxis 1 (5 ECTS-AP) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Studierenden wenden erworbenes Wissen und erworbene Fertigkeiten in einem beruflichen Umfeld an; nach Abschluss des Moduls wissen die Studierenden um die Bedingungen der beruflichen und/oder wissenschaftlichen Praxis Bescheid.
Die Studierenden des Bachelorstudiums Sprachwissenschaft können zur Erprobung und Anwendung der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten bzw. zur Orientierung über die Bedingungen der beruflichen Praxis und dem Erwerb von Zusatzqualifikationen eine Praxis im Umfang von 5 ECTS-AP (bzw. 120 Stunden) absolvieren. Die Praxis kann auch in der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden. Eine Absolvierung im Ausland wird empfohlen. Vor Antritt der Praxis ist die Genehmigung durch die Universitätsstudienleiterin oder den Universitätsstudienleiter einzuholen. Die Praxis ist in Einrichtungen gemäß § 1 Abs. 4 zu absolvieren. Über Dauer, Umfang und Inhalt der erbrachten Tätigkeit ist eine Bescheinigung der Einrichtung vorzulegen; ferner ist ein Bericht zu verfassen. Die Wahlmodule 6 und 7 können auch in ein und derselben Einrichtung (im Umfang von insgesamt 10 ECTS-AP bzw. 240 Stunden) absolviert werden.
Wahlmodul 7: Praxis 2 (5 ECTS-AP) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Studierenden wenden erworbenes Wissen und erworbene Fertigkeiten in einem beruflichen Umfeld an; nach Abschluss des Moduls wissen die Studierenden um die Bedingungen der beruflichen und/oder wissenschaftlichen Praxis Bescheid.
Die Studierenden des Bachelorstudiums Sprachwissenschaft können zur Erprobung und Anwendung der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten bzw. zur Orientierung über die Bedingungen der beruflichen Praxis und dem Erwerb von Zusatzqualifikationen eine Praxis im Umfang von 5 ECTS-AP (bzw. 120 Stunden) absolvieren. Die Praxis kann auch in der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden. Eine Absolvierung im Ausland wird empfohlen. Vor Antritt der Praxis ist die Genehmigung durch die Universitätsstudienleiterin oder den Universitätsstudienleiter einzuholen. Die Praxis ist in Einrichtungen gemäß § 1 Abs. 4 zu absolvieren. Über Dauer, Umfang und Inhalt der erbrachten Tätigkeit ist eine Bescheinigung der Einrichtung vorzulegen; ferner ist ein Bericht zu verfassen. Die Wahlmodule 6 und 7 können auch in ein und derselben Einrichtung (im Umfang von insgesamt 10 ECTS-AP bzw. 240 Stunden) absolviert werden.
Wahlmodul 10: Individuelle Schwerpunktsetzung (höchstens 20 ECTS-AP) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: Die in den jeweiligen Curricula festgelegten Anmeldungsvoraussetzungen sind zu erfüllen.
Zur individuellen Schwerpunktsetzung können Module aus den Curricula der an der Universität Innsbruck gemäß § 54 Abs. 1 UG eingerichteten Bachelorstudien im Umfang von höchstens 20 ECTS-Anrechnungspunkten frei gewählt werden.

Hinweis:
  • Es können sich noch Änderungen im Lehrveranstaltungsangebot sowie bei Raum- und Terminbuchungen ergeben.
  • Bitte wählen Sie für das Lehrveranstaltungsangebot die Fakultät aus, der Ihre Studienrichtung zugeteilt ist.