Studienbewerbungen

Version: 18.03.2020

Wie bewerbe ich mich online für ein Studium?

Die Universität Innsbruck arbeitet daran, schrittweise für alle Studien die Online-Bewerbung zu ermöglichen. Zur Zeit ist die Online-Bewerbung bzw. Registrierung für folgende Studien vorgesehen:

  • Studien mit Aufnahmeverfahren
  • Bachelorstudien, Lehramtsstudien, Diplomstudien, Masterstudien und Doktoratsstudien (für EWR-Bürger), Mobilitätsprogramme für internationale Studierende
Für alle anderen Studien gibt es noch keine Online-Bewerbung. Allgemeine Informationen zur Zulassung zum Studium finden Sie hier.

Inhalt

Online-Bewerbung

Das Online-Verfahren besteht aus drei bzw. vier Schritten:
  1. Registrierung für ein Aufnahmeverfahren
  2. Bewerbung
  3. Bearbeitung und Entscheidung durch die Studienabteilung
  4. Persönliche Zulassung in der Studienabteilung
1. Registrierung für ein Aufnahmeverfahren

Aufnahmeverfahren finden nur bei einigen ausgewählten Studien statt. Bei allen anderen Studien wird dieser Punkt übersprungen. Inhaltliche Informationen zu den Aufnahmeverfahren bei den betroffenen Studien finden Sie unter Aufnahmeverfahren vor Zulassung.

Der Ablauf der Aufnahmeverfahren ist recht unterschiedlich - der Bewerbungsassistent wird Sie jedenfalls durch die erforderlichen Schritte führen:

  • Online Self Assessment: Dieser Wissens- bzw. Motivationstest hilft Ihnen, Ihre Interessen selbst besser einzuschätzen (nur bei einigen Aufnahmeverfahren).
  • Kostenbeitrag: Erst durch die Bezahlung des Kostenbeitrags nehmen Sie am Auswahlprozess teil (bei allen Aufnahmeverfahren).
  • Aufnahmetest: Falls mehr Anmeldungen als Studienplätze sind, findet ein Aufnahmetest statt. Die besten Kandidatinnen und Kandidaten erhalten dann einen Studienplatz (nur bei einigen Aufnahmeverfahren).
Falls Sie das Aufnahmeverfahren erfolgreich abgeschlossen haben, geht es mit der Online-Bewerbung im nächsten Schritt weiter. Bei Masterstudien und Bewerberinnen und Bewerbern von außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums finden die Schritte Aufnahmeverfahren und Bewerbung gleichzeitig statt.

2. Bewerbung

Bei der Online-Bewerbung laden Sie alle Dokumente und Informationen hoch, damit die Universität Innsbruck Sie als Studierende/Studierenden aufnehmen kann. Eine typische Online-Bewerbung sieht so aus:

  • Bewerbung für ein reguläres Studium: Wählen Sie im Studienangebot der Universität Innsbruck das Studium, das Sie aufnehmen möchten. Mit einem Klick auf den Button ONLINE bewerben starten Sie Ihre Online-Bewerbung.



  • Bewerbung für ein befristetes Studium im Rahmen eines Mobilitätsprogramms: Wählen Sie das Mobilitätsprogramm der Universität Innsbruck, an dem Sie teilnehmen möchten. Dafür wählen Sie zuerst das Land Ihrer Heimatuniversität, dann das Mobilitätsprogramm und schließlich das Partnerstudium an der Universität Innsbruck.



  • Wählen Sie das Semester, in dem Sie Ihr Studium beginnen möchten. Sie können auch hier noch entscheiden, ob Sie ein reguläres Studium oder ein Mobilitätsstudium aufnehmen möchten.



  • Sie sehen nun, welche Informationen und Dokumente Sie der Universität Innsbruck zur Verfügung stellen müssen. Gehen Sie die einzelnen Punkte durch. Am Ende der Liste sehen Sie, bis wann Sie die Bewerbung abschicken müssen.

    Beachten Sie bitte genau alle Vorgaben in den Formularen!


  • Sobald alle Punkte abgehakt sind, können Sie Ihre Bewerbung abschicken. Die Bewerbung wird direkt an die zuständige Abteilung geschickt.



In LFU:online haben Sie übrigens über den Punkt Meine Studienbewerbungen immer Zugriff auf alle Ihre Bewerbungen. Sie müssen also Ihre Bewerbung nicht auf einmal ausfüllen und abschicken, sondern Sie können jederzeit unterbrechen und wieder dort weitermachen, wo Sie aufgehört haben.

3. Entscheidung

Es hängt von unterschiedlichen Faktoren ab, wie Ihre Bewerbung bearbeitet und entschieden wird. Es gibt Bewerbungen, die sofort positiv entschieden werden; es gibt aber auch Bewerbungen, deren Bearbeitung mehrere Wochen benötigen wird. Bewerbungen für das unmittelbar nächste Semester werden zuerst bearbeitet; Bewerbungen für spätere Semester werden in der Regel erst bearbeitet, wenn die Bearbeitungen des vorhergehenden Semesters abgeschlossen sind.

Das Ergebnis jeder Bearbeitung ist eine Entscheidung durch die Studienabteilung, die Ihnen online zugestellt wird.

4. Zulassung

Für die Zulassung müssen Sie in der Zulassungsfrist persönlich in die Studienabteilung der Universität Innsbruck kommen.

Beachten Sie, dass die Entscheidung nur für eine bestimmte Dauer gültig ist!
Termine und Fristen
Nehmen Sie bitte die ausgedruckte (positive) Entscheidung und alle Originaldokumente und Fotokopien aller Originaldokumente mit. Die Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter der Studienabteilung überprüfen Ihre Originaldokumente und führen die Zulassung durch. Ab diesem Moment sind Sie offiziell Studierende/ Studierender der Universität Innsbruck! Herzlich willkommen!

Ausnahmen:
  • Studierende in Mobilitätsprogrammen werden in der Regel automatisch durch die Studienabteilung zugelassen, ohne dass sie persönlich anwesend sein müssen. Die Studienabteilung schickt Ihnen die Zulassungsunterlagen direkt an Ihre Heimatadresse.
  • Falls Sie bereits an der Universität Innsbruck studieren, müssen Sie für die Einschreibung nicht bei allen Studien persönlich in die Studienabteilung kommen.


Allgemeine Informationen zur Zulassung zum Studium

Dokumente für die Online-Bewerbung

Es hängt von der konkreten Bewerbung ab, welche Dokumente Sie hochladen müssen. Die Dokumente, die für die Bewerbung notwendig sein können, sind im Folgenden näher beschrieben:

Angaben zum Dissertationsprojekt

Für die Bewerbung für ein Doktorats- bzw. PhD-Studium werden Sie gebeten, Angaben zu Ihrem Dissertationsprojekt zu machen. Dazu gehören:

  • Betreuerinnen und Betreuer
  • Institut
  • Arbeitstitel der Dissertation
  • Kurzbeschreibung des Projekts
Alle diese Angaben sind optional, erleichtern und beschleunigen aber die Bearbeitung Ihrer Bewerbung. So kann gegebenfalls mit Ihren Betreuerinnen und Betreuern Kontakt aufgenommen werden, um die Gleichwertigkeit Ihrer Vorstudien besser beurteilen zu können.

Bachelorabschluss

Der Bachelorabschluss ist ein Dokument, das den erfolgreichen Abschluss eines Bachelorstudiums beurkundet. Falls Sie an der Universität Innsbruck ein Masterstudium aufnehmen möchten, müssen Sie den Bachelorabschluss bei den Qualifikationen hochladen.

Biologienachweis

Für einige naturwissenschaftliche Studien (Biologie, Pharmazie, Erdwissenschaften) müssen Sie nachweisen, dass Sie ab der 9. Schulstufe Biologieunterricht im Ausmaß von 4 Wochenstunden erfolgreich absolviert haben. Die Universität Innsbruck akzeptiert dafür folgende Dokumente:

  • Matura-/Abiturzeugnis mit Stundentafel, oder
  • Alle Jahreszeugnisse ab der 9. Schulstufe, oder
  • Eine offizielle Bestätigung der Schule

Deutschkenntnisse

Sie müssen Deutschkenntnisse nachweisen, wenn Ihre Muttersprache nicht Deutsch ist und Sie ein Bachelor- oder Diplomstudium an der Universität Innsbruck beginnen möchten. Als Nachweis der Deutschkenntnisse werden das österreichische und das deutsche Sprachdiplom akzeptiert. Beispiele:

  • Österreichisches Sprachdiplom Deutsch - Mittelstufe (ÖSD-M)
  • Goethe Institut - Zentrale Mittel- bzw. Oberstufenprüfung (ZMP, ZOP)
Sie können die Deutsch-Sprachprüfung auch an der Universität Innsbruck ablegen. Als Vorbereitung auf diese "Ergänzungsprüfung" veranstaltet das Sprachenzentrum der Universität Innsbruck kostenpflichtige Deutschkurse während des Semesters (keine Intensivkurse).

Diploma Supplement

Das Diploma Supplement oder auch Diplomzusatz, Anhang zum Prüfungszeugnis bzw. Studiengangerläuterung wird Studierenden bei erfolgreichem Abschluss eines Hochschulstudiums zusammen mit dem Abschlusszeugnis ausgehändigt. Das Diploma Supplement beschreibt das abgeschlossene Studium auf standardisierte Art und Weise und erhöht so die Vergleichbarkeit von Studienprogrammen. Wenn Ihnen Ihr Diploma Supplement nicht beim Abschluss ausgehändigt wurde, kontaktieren Sie bitte Ihre Hochschule.

Das Diploma Supplement benötigen Sie bei der Bewerbung für Master- und Doktoratsstudien.

Ein Beispiel für ein Diploma Supplement finden Sie hier.

Weitere Informationen zum Diploma Supplement finden Sie hier.

Doktoratsabschluss

Der Doktoratsabschluss ist ein Dokument, das den erfolgreichen Abschluss eines Doktoratsstudiums oder PhD-Studiums beurkundet. Sie können den Doktoratsabschluss bei den Qualifikationen hochladen.

Englischkenntnisse

Für einige Studien müssen Sie Englischkenntnisse nachweisen. Als Nachweis Ihrer Englischkenntnisse akzeptiert die Universität Innsbruck folgende Dokumente bzw. gültige Sprachzertifikate, die nicht älter als zwei Jahre sind:

Learning Agreement

Im Rahmen eines Mobilitätsprogramms ist das Learning Agreement ein Studienvertrag zwischen Ihrer Heimatuniversität und der Universität Innsbruck, in dem alle Lehrveranstaltungen aufgeführt werden, die Sie an der Universität Innsbruck absolvieren müssen.

Lebenslauf

Der Lebenslauf sollte Ihren bisherigen Ausbildungsweg lückenlos darstellen. Gemeinsam mit Ihren Studiennachweisen kann die Universität Innsbruck so Ihre akademische Karriere nachverfolgen. Es hängt von der konkreten Bewerbung ab, ob Sie einen Lebenslauf hochladen müssen.

Ein Beispiel für einen Lebenslauf finden Sie hier.

Master- oder Diplomabschluss

Der Master- oder Diplomabschluss ist ein Dokument, das den erfolgreichen Abschluss eines Master- oder Diplomstudiums beurkundet. Falls Sie an der Universität Innsbruck ein Doktoratsstudium oder ein PhD-Studium aufnehmen möchten, müssen Sie den Master- oder Diplomabschluss bei den Qualifikationen hochladen.

Maturazeugnis/Abiturzeugnis

Das Matura- oder Abiturzeugnis ist ein Dokument, das den erfolgreichen Abschluss einer höheren Schulausbildung beurkundet. Falls Sie an der Universität Innsbruck ein Bachelor- oder Diplomstudium aufnehmen möchten, müssen Sie das Matura- oder Abiturzeugnis bei den Qualifikationen hochladen. Sie können hier auch ein anderes gleichwertiges Dokument hochladen, das Sie für das konkrete Studium berechtigt (z.B. ausländische Reifezeugnisse, Studienberechtigungszeugnis).

Nachricht

Wenn Sie der Universität etwas mitteilen möchten, können Sie eine Nachricht an einen der verfügbaren Adressaten verfassen. Die Nachricht wird automatisch mit Ihrer Bewerbung an die Universität übertragen. Eine Nachricht an die Studienabteilung kann auch nach Abschluss der Bewerbung gesendet werden.

Nominierung

Die Nominierung ist das offizielle Schreiben Ihrer Heimatuniversität, dass Sie an einem Mobilitätsprogramm der Universität Innsbruck teilnehmen dürfen. Falls Sie sich also für ein Mobilitätsprogramm der Universität Innsbruck bewerben möchten, müssen Sie Ihre persönliche Nominierung hochladen.

Passfoto

Das Passfoto benötigen Sie, wenn Sie noch nicht an der Universität Innsbruck studiert haben. Das Foto muss den Passfoto-Kriterien entsprechen:

  • Das Foto muss 35 mm breit und 45 mm hoch sein.
  • Der Kopf muss etwa 2/3 des Bildes einnehmen.
  • Das Foto darf nicht älter als sechs Monate sein und muss die Person zweifelsfrei erkennen lassen.
  • Das Foto muss in Farbe sein.
  • Das Foto darf keine Beschädigung, Verunreinigung oder unnatürliche Farbe (u.a. auch rote Augen) aufweisen.
  • Das Gesicht muss gleichmäßig ausgeleuchtet und in allen Bereichen scharf abgebildet, kontrastreich und klar sein.
  • Urlaubsfotos (z.B. Selfie mit der Freiheitsstatue im Hintergrund) oder Ähnliches werden nicht akzeptiert.
Genauere Informationen finden Sie hier.

Persönliche Angaben

Es hängt von der konkreten Bewerbung ab, welche zusätzlichen Informationen die Universität Innsbruck von Ihnen benötigt. Folgende Informationen werden abgefragt:

  • Vorstudien in Österreich und Matrikelnummer
  • Österreichische Sozialversicherungsnummer
  • Namen und akademische Grade
  • Adresse
  • Muttersprache: Wenn Ihre Muttersprache nicht zur Auswahl steht, können Sie diese im Feld Andere Muttersprache angeben.

Qualifikation

Für Ihre Bewerbung benötigen Sie bestimmte Qualifikationen. Hier können Sie entweder - soweit vorhanden - eine verfügbare Qualifikation auswählen oder weitere Qualifikationen hochladen. Abhängig von der Studienart müssen Sie unterschiedliche Unterlagen hochladen:

Reisepass/Identitätskarte

Der Reisepass bzw. die Identitätskarte dient als Nachweis der Staatsangehörigkeit und der Identität. Das hochgeladene Dokument muss ein gültiges Reisedokument sein, ein amtlicher Lichtbildausweis ist nicht ausreichend. Das Reisedokument wird von den zuständigen Behörden in Ihrem Herkunftsland ausgestellt. Ihren Reisepass bzw. die Identitätskarte müssen Sie jedenfalls hochladen, wenn Sie ein Studium an der Universität Innsbruck beginnen wollen.

Beispiele für zulässige Reisedokumente: Reisepass, Personalausweis, Identitätskarte (Italien), Personalausweis (Deutschland)

Sonstiges Dokument

Hier können Sie beliebige weitere Dokumente hochladen, von denen Sie glauben, dass Sie für den Zulassungsprozess notwendig bzw. hilfreich sind.

Statistik

Alle erstzugelassenen Studierenden an öffentlichen Universitäten in Österreich müssen bestimmte Angaben leisten (Herkunft, Bildungsniveau der Eltern). Wenn Sie zum Studium zugelassen werden, werden diese Informationen an die Statistik Austria weitergeleitet.

Studienerfolgsnachweis/Transcript of Records

Der Studienerfolgsnachweis ("Bestätigung des Studienerfolges") bzw. das Transcript of Records stellt eine Auflistung aller absolvierten Studienleistungen dar. Den Studienerfolgsnachweis können Sie bei Ihrer Hochschule anfordern. Sie benötigen den Studienerfolgsnachweis, wenn Sie ein Master- oder Doktoratsstudium beginnen möchten und kein facheinschlägiges Studium an der Universität Innsbruck abgeschlossen haben.

Ein Beispiel für einen Studienerfolgsnachweis finden Sie hier.

Studienplatznachweis

Die besondere Universitätsreife (Studienplatznachweis) ist eine Bestätigung, dass Sie das Recht haben, das Studium Ihrer Wahl an einer anerkannten/akkreditierten Universität im Ausstellungsland Ihres Reifezeugnisses/Studienabschlusses zu studieren. Sie erhalten den Nachweis der besonderen Universitätsreife

  • direkt bei der anerkannten/akkreditierten Universität oder
  • über die zentrale Vergabestelle (z.B. in China oder der Türkei) oder
  • über eine Eingangs- bzw. Aufnahmeprüfung.
Sie müssen keinen Studienplatznachweis vorlegen, wenn Sie
  • die Staatsbürgerschaft eines EU-/EWR-Mitgliedstaates besitzen
  • ein Reifezeugnis aus einem EU-/EWR-Mitgliedstaat besitzen
  • einen Studienabschluss aus einem EU-/EWR-Land besitzen und damit einen Antrag auf ein Master-/Doktorats- oder PhD-Studium stellen.