222009 Der Nutzen der Bestrafung Krimineller: Oder die Ethik im Strafvollzug

Wintersemester 2002/2003 | Stand: 10.06.2002 LV auf Merkliste setzen
222009
Der Nutzen der Bestrafung Krimineller: Oder die Ethik im Strafvollzug
SE 2
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Die Zahl der Menschen, die in den Rechtsstaaten - von anderen Staaten gar nicht zu reden - hinter Gittern sitzen bzw. vom Staat zu einer Strafe verurteilt werden, ist sehr, sehr hoch. In den USA sitzen durchschnittlich eine Million Menschen in den Gefängnissen ein. In Österreich gibt es 29 Justizanstalten. 3000 JustizwachebeamtInnen sind darin für den Vollzug der Strafen von 7000 StraftäterInnen zuständig. Dass StraftäterInnen bestraft werden sollen, ist ethisch unbestritten. Aber erst seit 1970 gibt es in Österreich - wie in vielen anderen Rechtsstaaten auch - ein Gesetz, das den Strafvollzug in diesen Anstalten regelt. Davor gab es einzelne Geschäftsordnungen der Gerichte und Hausordnungen der Gefängnisse. Das Seminar untersucht den Sinn bzw. die Rechtfertigung der Strafen. Was wird durch den Strafvollzug bezweckt? Opferschutz, Abschreckung, Vergeltung, Besserung oder Rehabilitation stehen zur Diskussion, dazu Ausbildung, Fortbildung und Sozialisierung. Das Seminar wird die Strafvollzugseinrichtung in Innsbruck besuchen, um sich über die konkreten Umstände, Ziele und Erfolge des Strafvollzugs zu informieren. Zu diesem Kontakt mit der Praxis gehört auch das Gespräch mit einer Einrichtung der Bewährungshilfe. In den Bemühungen um einen humanen Strafvollzug sind die Kirchen sehr geschätzte und gefragte "Verbündete" der staatlichen Institutionen. Das Seminar versteht sich als moderne Reflexion der alten christlichen Tradition der Sorge um die Gefangenen.
Diese Lehrveranstaltung gilt auch für die alten Studienpläne!
Beginn: 09.10.2002
Mi 10.00-12.00, SR VII