223031 Kirchenrecht (V) I: Rechtliche Strukturen des Volkes Gottes

Wintersemester 2002/2003 | Stand: 04.11.2002 LV auf Merkliste setzen
223031
Kirchenrecht (V) I: Rechtliche Strukturen des Volkes Gottes
VO 2
wöch.
jährlich
keine Angabe
Vertiefte Kenntnis der rechtlichen Struktur der Kirche als communio.
Die Kirche versteht sich als das unter hierarchischer Leitung stehende Volk Gottes. Diese Sichtweise hat das Zweite Vatikanische Konzil erneut und mit Nachdruck herausgestellt. Sie fand auch Eingang in den Codex Iuris Canonici von 1983, vor allem in das Buch II, das den Titel "De populo Dei" trägt. Dieses Buch ist die Grundlage für die Vorlesung. Nachdem Grundfragen des kirchlichen Verfassungsrechts bereits im Grundkurs Kirchenrecht des Basisstudiums angesprochen wurden, sollen nun die Details im Mittelpunkt stehen. Es geht um die Kirche als Volk Gottes und als Communio, die rechtliche Grundstellung der einzelnen Glieder der Kirche, das Zueinander von Priestern und Laien und die je spezifischen Aufgaben. Die hierarchische Verfassungsstruktur zeigt sich insbesondere in der Rechtsstellung und Kompetenz des Papstes und des Bischofskollegiums, des Diözesanbischofs, der Bischofskonferenz sowie des Pfarrers und seiner MitarbeiterInnen. Besondere Berücksichtigung finden auch die synodalen und konsiliaren Gremien auf den verschiedenen Ebenen der Kirche (Synoden; Pfarrgemeinderat; Pastoralrat; Priesterrat usw.), in denen die dialogische und kommunikative Struktur der Kirche zum Ausdruck kommt. Es werden sowohl die rechtlichen Normen dargelegt als auch damit in Zusammenhang stehende theologische und pastorale Fragen erörtert. Raum finden auch die sich gerade in jüngster Zeit ergebenden Anfragen und Problemstellungen sowie welt- und ortskirchliche Aspekte.
Vorlesung
Mündliche Prüfung
Joseph Listl / Heribert Schmitz (Hrsg.), Handbuch des katholischen Kirchenrechts, 2. Aufl., Regensburg 1999. Aymans / Mörsdorf, Kanonisches Recht II, 13. Aufl., Paderborn u.a. 1997 Peter Krämer, Kirchenrecht II, Stuttgart 1993. Richard Puza, Katholisches Kirchenrecht, 2. Aufl., Heidelberg 1993. Weitere Literatur wird in der Vorlesung bekanntgegeben.
Alter Studienplan: Kirchliches Verfassungsrecht
Beginn: 04.10.2002
Fr 10.00-12.00, MS