223037 Wer hat das bessere Kirchenrecht? Das Recht der katholischen Ostkirchen (CCEO) im Vergleich mit dem CIC

Wintersemester 2000/2001 | Stand: 30.06.2000 LV auf Merkliste setzen
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Wer hat das bessere Kirchenrecht? Das Recht der katholischen Ostkirchen (CCEO) im Vergleich mit dem CIC
SE 2
wöch.
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Kennenlernen des Rechts der katholischen Ostkirchen und dessen Unterschiede zum lateinischen Recht
Die katholische Kirche gliedert sich in zwei große Rechtskreise. Nach dem Codex Iuris Canonici von 1983 für die lateinische Kirche ist am 18. Oktober 1990 ein eigenes Gesetzbuch für die katholischen Ostkirchen, der Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium, promulgiert worden. Der CCEO trägt der je eigenen liturgischen und rechtlichen Entwicklung dieser Kirchen Rechnung. Zugleich macht das Gesetzbuch deutlich, daß es in der Einheit der katholischen Kirche durchaus eine legitime und notwendige Vielfalt gibt. Das Seminar wendet sich diesem Gesetzbuch für die katholischen Ostkirchen zu. Es möchte dessen Entstehungsgeschichte und Inhalte beleuchten, vor allem die Unterschiede zwischen dem Recht der katholischen Ostkirchen und dem der lateinischen Kirche (z. B. synodale Strukturen; Bischofswahlen; Ökumenismus; Zölibat, usw.) aufzeigen, die in Zukunft auch für die lateinische Kirche in den Blick kommen könnten.
Referat und schriftliche Arbeit
Literatur wird im Seminar bekanntgegeben
*; Anmeldung im Sekretariat Kirchenrecht erwünscht. Wahlfach: "Spezielle Fragen des Kirchenrechts" (011), (012). Anrechenbar 011 (P), (W); 012 (W), (F); 020 (F)
Beginn: 12.10.2000
Do 16.00-18.00, SR III