Das Eheverständnis der katholischen Kirche hat durch das Zweite Vatikanische Konzil entscheidende Impulse erfahren, die im kirchlichen Gesetzbuch ihren Niederschlag gefunden haben. Es hat daher nicht nur in der Literatur eine intensive Durchdringung und Bearbeitung gefunden, sondern zählt auch zu den zentralen Bereichen des kirchlichen Lebens. Nach wie vor stellen sich hier Probleme und Anfragen, wie z.B. im Blick auf die Sakramentalität der Ehe, das Eheverständnis, auf Scheidung und Wiederheirat und die damit verbundene Frage der Eucharistiezulassung, die Eheanullierung, die Formpflicht von Personen, die aus der Kirche ausgetreten sind, usw. Das Seminar möchte vom Eheverständnis der Kirche ausgehen, die geschichtliche Entwicklung der eherechtlichen Normen aufzeigen, aber auch anhand konkreter Eherechtsfälle tiefer in das Verständnis des kirchlichen Eherechts und dessen Anwendung in der Praxis einführen. Zugleich möchte es neue Wege und Möglichkeiten aufzeigen. Zur Vertiefung und im Hinblick auf den Praxisbezug ist für eine Seminarsitzung ein Referent aus dem kirchlichen Ehegericht angefragt.
Referat und schriftliche Arbeit
Das SE ist auch offen für HörerInnen der Jurid. Fakultät. Anmeldung über LFU-online erforderlich! Beginn: 12.03.2009