305200 VO Bürgerliches Recht - Allgemeiner Teil
Sommersemester 2021 | Stand: 27.11.2020 | LV auf Merkliste setzenNeben dem Stoff des Allgemeinen Teils des Bürgerlichen Rechts (s. Inhalt) sollen die Studierenden die Methoden des juristischen Arbeitens und insbesondere der Fallbearbeitung erlernen bzw. festigen.
Zum Allgemeinen Teil, den das ABGB eigentlich gar nicht kennt, gehört neben einem Überblick zu den Rechtssubjekten und den Rechtsobjekten vor allem die Rechtsgeschäftslehre. In deren Mittelpunkt stehen die Willenserklärung und der Vertragsschluss. Ausführlich behandelt wird z.B. der Abschluss von Rechtsgeschäften durch Minderjährige und Stellvertreter sowie die Irrtumsanfechtung.
Es handelt sich um eine Vorlesung, d.h. der Stoff wird durch den Dozenten präsentiert, unter Einbindung der Studierenden durch Aufgaben zur Vorbereitung auf die Veranstaltung sowie Fragen an die Studierenden in der Veranstaltung.
Bestandteil der Diplomprüfungen "Bürgerliches Recht und IPR" bzw "Bürgerliches Recht I" sowie im Bachelor Wirtschaftsrecht der Gesamtprüfung des Pflichtmoduls "Bürgerliches Recht". Bei Bedarf Lehrveranstaltungsprüfung gemäß § 7 Satzungsteil - Studienrechtliche Bestimmungen.
Vonkilch, Einführung in das Privatrecht (2. Aufl. 2017): 1. Teil (S. 1-25), 2. Teil (S. 27-32), 3. Teil, Kapitel I. (S. 33-37), III. (S. 46-57), IV. (hier nur Unterkapitel A., B., C., E. und F.) (S. 58-60, 64-66), V. (S. 66-76)
Standardlehrbücher zum Allgemeinen Teil des Bürgerlichen Rechts (Kletecka, Bürgerliches Recht I, oder P.Bydlinski, Allgemeiner Teil)
Anmeldung über LFU-online.
- Rechtswissenschaftliche Fakultät
- Bachelorstudium Wirtschaftsrecht laut Curriculum 2015 (180 ECTS-AP, 6 Semester)
- Diplomstudium der Rechtswissenschaften nach dem Diplomstudienplan 2020 (240 ECTS-AP, 8 Semester)
- Diplomstudium der Rechtswissenschaften nach dem Diplomstudienplan 2001