305201 Bürgerliches Recht Allgemeiner Teil II
Sommersemester 2016 | Stand: 23.03.2016 | LV auf Merkliste setzenNeben dem Stoff des Allgemeinen Teils des Bürgerlichen Rechts (s. Inhalt) sollen die Studierenden die Methoden des juristischen Arbeitens und insbesondere der Fallbearbeitung erlernen bzw. festigen.
Zum Allgemeinen Teil, den das ABGB eigentlich gar nicht kennt, gehört neben einem Überblick zu den Rechtssubjekten und den Rechtsobjekten vor allem die Rechtsgeschäftslehre. In deren Mittelpunkt stehen die Willenserklärung und der Vertragsschluss. Ausführlich behandelt wird z.B. der Abschluss von Rechtsgeschäften durch Minderjährige und Stellvertreter sowie die Irrtumsanfechtung.
Es handelt sich um eine Vorlesung, d.h. der Stoff wird durch den Dozenten präsentiert, unter Einbindung der Studierenden durch Aufgaben zur Vorbereitung auf die Veranstaltung sowie Fragen an die Studierenden in der Veranstaltung. Die Darstellung des Stoffes erfolgt fallbezogen.
Lehrveranstaltungsprüfung gemäß § 7 Satzungsteil, Studienrechtliche Bestimmungen
Standardlehrbücher zum Allgemeinen Teil des Bürgerlichen Rechts (Kletecka, Bürgerliches Recht I, oder P.Bydlinski, Allgemeiner Teil)
Anmeldung über LFU-online.