306005 Mediation

Wintersemester 2003/2004 | Stand: 13.02.2004 LV auf Merkliste setzen
306005
Mediation
VO 2
wöch.
semestral
keine Angabe
Am Ende der Lehrveranstaltung sollen die Teilnehmer 1. einer ratsuchenden Partei die Konfliktregelungsalternative "Mediation" beschreiben und erklären können 2. in einem konkreten Konflikt eine begründete Empfehlung für oder gegen Mediation abgeben können 3. ihren persönlichen Standpunkt zur Mediation reflektiert haben und damit in der Lage sein, zielführende Beiträge zu der gerade erst beginnenden rechtspolitischen Diskussion um die Mediation zu leisten.
Die Lehrveranstaltung gliedert sich in zwei Teile: Im ersten Teil (Oktober bis Dezember 2003) wird Mediation als Konzept und als Verfahren vorgestellt. Stichworte dazu: - psychosoziale Grundlagen (Kommunikation, Konflikt, Konfliktregelung) - Struktur und Ablauf eines Mediationsverfahrens - spezifische Interventionen von Mediator(inn)en - Anwendungsbereiche von Mediation - Stärken, aber auch Schwächen der Mediation gegenüber dem juristischen Verfahren - Mediation als Beruf in Österreich Dieser Teil erfordert keine Vorkenntnisse. Im zweiten Teil (Januar 2003) wird ein Überblick über die Einbindung von Mediation in das österreichische Rechtssystem gegeben, ausgewählte Themen werden ausführlicher besprochen. Für das Verständnis dieses Teils ist ein zumindest grober Überblick über die österreichische Rechtsordnung (insbesondere Zivilrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht jeweils einschließlich der dazugehörigen Verfahrensvorschriften) notwendig - der Besuch der Lehrveranstaltung wird daher frühestens gegen Ende des zweiten Studienabschnittes nach neuem Studienplan empfohlen.
Die Lehrveranstaltung wird - abhängig von den Hörerzahlen - so interaktiv und praxisnah wie möglich abgehalten werden. Jedenfalls ist die Demonstration einzelner Sequenzen eines Mediationsverfahrens anhand nachgestellter Konflikte geplant.
Etwa Anfang November wird eine Leseliste aufgelegt; jeder Kandidat wählt daraus einen Artikel, über den im Rahmen eines mündlichen Prüfungsgespräches am Ende des Semesters diskutiert wird. Über den Inhalt dieses Artikels hinaus wird die Beherrschung des in der Lehrveranstaltung bearbeiteten Stoffes vorausgesetzt.
Beginn: 08.10.2003
Mi 17.15-18.45, SRINST