307330 Geschlechterrecht

Sommersemester 2003 | Stand: 04.02.2003 LV auf Merkliste setzen
307330
Geschlechterrecht
VO 2
wöch.
jährlich
keine Angabe
Kenntnis der einschlägigen Regelungen und Verständnis der Wirkung von gesetzlichen Gleichstellungsmaßnahmen; Sichtbarmachen des Einflusses von Recht und Gesetz auf die unterschiedlichen Lebensformen.
Ausgehend von einem feministischen Verständnis von Recht und Gesetz wird einerseits die Ausblendung weiblicher Bedürfnisse und Lebenszusammenhänge und die daraus resultierende faktische Benachteiligung von Frauen durch das männlich patriarchal geprägte Recht dargestellt. Zur Diskussion gestellt wird auch die männlich geprägte Sichtweise, was Recht ist bzw sein kann. Es genügt nicht, traditionelle Rechtsvorstellungen und Normen durch Einbeziehung weiblicher Realitäten zu „reparieren“, sondern ein grundsätzlich anderes Verständnis von Recht und damit einen anderen Problemzugang zu finden. Es geht also nicht bloß um Frauenrechte (Rechte für Frauen, die dem Abbau ungerechtfertigter Privilegien dienen), sondern um ein Frauenrecht, das auch die weibliche Sicht von Recht als Gesamtheit einbezieht. Um hier Lösungsansätze zu finden, ist es notwendig das System aus einem anderen Blickwinkel zu betrachten und auch neue Ziele zu definieren. Deshalb wird auch verstärkt auf Interdisziplinarität (Einbeziehung sozial- und geisteswissenschaftlicher, naturwissenschaftlicher, medizinischer, theologischer Gesichtspunkte uvm) Wert gelegt. Vorgesehene Themen: I. Allgemeiner Teil: Die Aufgabe des Rechts aus weiblicher Sicht – feministisches Recht (Genügt es, Recht als bloße „Sozialtechnologie„ zur Kanalisierung gesellschaftlicher Fragestellungen zu sehen („Reparaturrecht„)? Dient Recht vorwiegend dem Riskenmanagement? Kann und soll die Rechtswissenschaft wirklich „wertneutral„ sein, oder ist es ihre Aufgabe, auf der Basis rechtsethischer Erwägungen auch rechtspolitische Forderungen zu stellen? Rechtspolitik als gesellschaftspolitisches Instrument – wo liegen Möglichkeiten und Grenzen?) Besonderer Teil: Der geschlechtsspezifische Gleichheitsgrundsatz in der Verfassung; Die Frau im Arbeitsrecht; Mutterschutz und Elternkarenzurlaub; Gleichbehandlungsrecht; Das Gleichbehandlungs - Recht der Europäischen Union
Die Grundlagen von Teilbereichen der österreichischen Rechtsordnung werden von der Vortragenden dargestellt und anschließend gemeinsam mit den TeilnehmerInnen aus feministischer Sicht diskutiert.
Anwesenheit und kurzes Kolloquium.
Basisliteratur: empfohlen werden Floßmann (Hg) Recht, Geschlecht und Gerechtigkeit, Trauner-Verlag, 1997; Deixler-Hübner (Hg) Die rechtliche Stellung der Frau, Orac-Verlag, 1999;
Beginn: Vorbesprechung: 5. März 2003
Mi 1430-1700, SRINST