323120 Sozialrecht

Sommersemester 2016 | Stand: 23.03.2016 LV auf Merkliste setzen
323120
Sozialrecht
VO 2
4
wöch.
semestral
Deutsch

Vorbereitung auf die Fachprüfung/Gesamtprüfung; Aneignung eines Basiswissens

Bedeutung des Sozialrechts; allg Teil; Versicherungsverhältnis; Kranken-, Unfall-, Pensions-, Arbeitslosenversicherung; Sonstiges

Vortrag mit Fragemöglichkeit

Es findet keine Lehrveranstaltungsprüfung statt. Die Inhalte der Lehrveranstaltung sind Teil der Fach- bzw. Gesamtprüfung (abhängig von der gewählten Studienrichtung).

Burger/Mair/Wachter, Sozialrecht Basics, 3. Aufl (2015), Jan-Sramek-Verlag

Hinweis für Studierende des Bachelorstudiums "Wirtschaftsrecht": Die Leistungsbeurteilung des Pflichtmoduls "Arbeits- und Sozialrecht" erfolgt durch eine mündliche Gesamtprüfung vor Einzelprüfern (ab dem 4. Antritt vor einer Kommission bestehend aus drei Prüfern) an den vom Prüfungsreferat vorgegebenen Prüfungsterminen, nicht aber in Form einer Lehrveranstaltungsprüfung. Prüfungsstoff sind dabei nicht nur die Inhalte dieser Vorlesung, sondern überhaupt die gesamten Inhalte der empfohlenen Prüfungsliteratur, wie sie auf den Internetseiten des Instituts angeführt ist. Zum Bestehen der Gesamtprüfung sind Kenntnisse des Bürgerlichen Rechts und Grundkenntnisse des Europarechts sowie des Verfassungs- und Verwaltungsrechts erforderlich.

Hinweis für Studierende des Diplomstudiums "Rechtswissenschaften": Die Leistungsbeurteilung im Fach "Arbeitsrecht und Sozialrecht" erfolgt durch eine mündliche Fachprüfung vor Einzelprüfern (ab dem 4. Antritt vor einer Kommission bestehend aus drei Prüfern) an den vom Prüfungsreferat vorgegebenen Prüfungsterminen, nicht aber in Form einer Lehrveranstaltungsprüfung. Prüfungsstoff sind dabei nicht nur die Inhalte dieser Vorlesung, sondern überhaupt die gesamten Inhalte der empfohlenen Prüfungsliteratur, wie sie auf den Internetseiten des Instituts angeführt ist. Zum Bestehen der Fachprüfung sind Kenntnisse des Bürgerlichen Rechts und Grundkenntnisse des Europarechts sowie des Verfassungsrechts erforderlich. Es wird daher empfohlen, die Fachprüfung nicht vor den Fachprüfungen "Bürgerliches Recht und Internationales Privatrecht", "Europarecht" und "Allgemeine Staatslehre, Verfassungslehre und Verfassungsrecht" abzulegen.

16.03.2016
Gruppe 0
Datum Uhrzeit Ort
Mi 16.03.2016
10.00 - 11.30 Hörsaal A Hörsaal A
Mi 06.04.2016
10.00 - 11.30 Hörsaal A Hörsaal A
Mi 13.04.2016
10.00 - 11.30 Hörsaal A Hörsaal A
Mi 20.04.2016
10.00 - 11.30 Hörsaal A Hörsaal A
Mi 27.04.2016
10.00 - 11.30 Hörsaal A Hörsaal A
Mi 04.05.2016
10.00 - 11.30 Hörsaal A Hörsaal A
Mi 11.05.2016
10.00 - 11.30 Hörsaal A Hörsaal A
Mi 18.05.2016
10.00 - 11.30 Hörsaal A Hörsaal A
Mi 25.05.2016
10.00 - 11.30 Hörsaal A Hörsaal A
Mi 01.06.2016
10.00 - 11.30 Hörsaal A Hörsaal A
Mi 08.06.2016
10.00 - 11.30 Hörsaal A Hörsaal A
Mi 15.06.2016
10.00 - 11.30 Hörsaal A Hörsaal A
Mi 22.06.2016
10.00 - 11.30 Hörsaal A Hörsaal A
Mi 29.06.2016
10.00 - 11.30 Hörsaal A Hörsaal A