323120 VO Sozialrecht
Sommersemester 2021 | Stand: 04.03.2021 | LV auf Merkliste setzenassoz. Prof. Mag. Dr. Andreas Mair assoz. Prof. Mag. Dr. Andreas Mair, +43 512 507 80640
Vorbereitung auf die Fach- bzw Gesamtprüfung; Aneignung eines Basiswissens
Bedeutung des Sozialrechts; allgemeiner Teil; Versicherungsverhältnis; Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung; schadenersatzrechtliche Modifikationen im Sozialrecht
Digitale Lehrveranstaltung und online-Veranstaltung; die Vorlesung findet ausschließlich im OLAT statt.
Es findet keine Lehrveranstaltungsprüfung statt. Die Inhalte der Lehrveranstaltung sind Teil der Fach- bzw. Gesamtprüfung (abhängig von der gewählten Studienrichtung).
Burger/Mair/Wachter, Sozialrecht Basics, 5. Aufl (2020), Jan-Sramek-Verlag;
KODEX, Studienausgabe Sozialrecht 2021, 7. Aufl (2021)
Hinweis für Studierende des Bachelorstudiums "Wirtschaftsrecht": Die Leistungsbeurteilung des Pflichtmoduls "Arbeits- und Sozialrecht" erfolgt durch eine mündliche Gesamtprüfung vor Einzelprüfern (ab dem 4. Antritt vor einer Kommission bestehend aus drei Prüfern) an den vom Prüfungsreferat vorgegebenen Prüfungsterminen, nicht aber in Form einer Lehrveranstaltungsprüfung. Prüfungsstoff sind dabei nicht nur die Inhalte dieser Vorlesung, sondern überhaupt die gesamten Inhalte der empfohlenen Prüfungsliteratur, wie sie auf den Internetseiten des Instituts angeführt ist. Zum Bestehen der Gesamtprüfung sind Kenntnisse des Bürgerlichen Rechts und Grundkenntnisse des Europarechts sowie des Verfassungs- und Verwaltungsrechts erforderlich.
Hinweis für Studierende des Diplomstudiums "Rechtswissenschaften": Die Leistungsbeurteilung im Fach "Arbeitsrecht und Sozialrecht" erfolgt durch eine mündliche Fachprüfung vor Einzelprüfern (ab dem 4. Antritt vor einer Kommission bestehend aus drei Prüfern) an den vom Prüfungsreferat vorgegebenen Prüfungsterminen, nicht aber in Form einer Lehrveranstaltungsprüfung. Prüfungsstoff sind dabei nicht nur die Inhalte dieser Vorlesung, sondern überhaupt die gesamten Inhalte der empfohlenen Prüfungsliteratur, wie sie auf den Internetseiten des Instituts angeführt ist. Zum Bestehen der Fachprüfung sind Kenntnisse des Bürgerlichen Rechts und Grundkenntnisse des Europarechts sowie des Verfassungsrechts erforderlich. Es wird daher empfohlen, die Fachprüfung nicht vor den Fachprüfungen "Bürgerliches Recht und Internationales Privatrecht", "Europarecht" und "Allgemeine Staatslehre, Verfassungslehre und Verfassungsrecht" abzulegen.
- Rechtswissenschaftliche Fakultät
- Bachelorstudium Wirtschaftsrecht laut Curriculum 2015 (180 ECTS-AP, 6 Semester)
- Diplomstudium der Rechtswissenschaften nach dem Diplomstudienplan 2020 (240 ECTS-AP, 8 Semester)
- Diplomstudium der Rechtswissenschaften nach dem Diplomstudienplan 2001
- Diplomstudium Wirtschaftsrecht nach dem Diplomstudienplan 2003 (C 115)
- SDG 1 - Keine Armut: Armut in allen ihren Formen und überall beenden
- SDG 3 - Gesundheit und Wohlergehen: Ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters gewährleisten und ihr Wohlergehen fördern