323120 VO Sozialrecht

Sommersemester 2022 | Stand: 05.05.2022 LV auf Merkliste setzen
323120
VO Sozialrecht
VO 2
4
Block
semestral
Deutsch

Vorbereitung auf die Fach- bzw Gesamtprüfung; Aneignung eines Basiswissens

Bedeutung des Sozialrechts; allg Teil; Versicherungsverhältnis; Kranken-, Unfall-, Pensions-, Arbeitslosenversicherung; Sonstiges

Vortrag unter Mitwirkung der Studierenden, zum Teil werden digitale Lehrinhalte in OLAT zur Verfügung gestellt.

Es findet keine Lehrveranstaltungsprüfung statt. Die Inhalte der Lehrveranstaltung sind Teil der Fach- bzw Gesamtprüfung (abhängig von der gewählten Studienrichtung).

Burger/Mair/Wachter, Sozialrecht Basics, 6. Aufl (2022), Jan-Sramek-Verlag

Hinweis für Studierende des Bachelorstudiums "Wirtschaftsrecht": Die Leistungsbeurteilung des Pflichtmoduls "Arbeits- und Sozialrecht" erfolgt durch eine mündliche Gesamtprüfung vor Einzelprüfern (ab dem 4. Antritt vor einer Kommission bestehend aus drei Prüfern) an den vom Prüfungsreferat vorgegebenen Prüfungsterminen, nicht aber in Form einer Lehrveranstaltungsprüfung. Prüfungsstoff sind dabei nicht nur die Inhalte dieser Vorlesung, sondern überhaupt die gesamten Inhalte der empfohlenen Prüfungsliteratur, wie sie auf den Internetseiten des Instituts angeführt ist. Zum Bestehen der Gesamtprüfung sind Kenntnisse des Bürgerlichen Rechts und Grundkenntnisse des Europarechts sowie des Verfassungs- und Verwaltungsrechts erforderlich.

Hinweis für Studierende des Diplomstudiums "Rechtswissenschaften": Die Leistungsbeurteilung im Fach "Arbeitsrecht und Sozialrecht" erfolgt durch eine mündliche Fachprüfung vor Einzelprüfern (ab dem 4. Antritt vor einer Kommission bestehend aus drei Prüfern) an den vom Prüfungsreferat vorgegebenen Prüfungsterminen, nicht aber in Form einer Lehrveranstaltungsprüfung. Prüfungsstoff sind dabei nicht nur die Inhalte dieser Vorlesung, sondern überhaupt die gesamten Inhalte der empfohlenen Prüfungsliteratur, wie sie auf den Internetseiten des Instituts angeführt ist. Zum Bestehen der Fachprüfung sind Kenntnisse des Bürgerlichen Rechts und Grundkenntnisse des Europarechts sowie des Verfassungsrechts erforderlich. Es wird daher empfohlen, die Fachprüfung nicht vor den Fachprüfungen "Bürgerliches Recht und Internationales Privatrecht", "Europarecht" und "Allgemeine Staatslehre, Verfassungslehre und Verfassungsrecht" abzulegen.

16.03.2022