323391 VO Gender, Sex und Sexualität im Recht
Sommersemester 2021 | Stand: 22.09.2021 | LV auf Merkliste setzenKenntnis des Einflusses von Recht und Gesetz auf die unterschiedlichen Lebensformen von Frauen und Männern; Kenntnis der einschlägigen Regelungen bezüglich Gender, Sex und Sexualität und Verständnis der Wirkung von gesetzlichen Regelungen auf die Persönlichkeit und das Geschlechterverhältnis
Rechtliche Normen sind weder abstrakt noch geschlechtsneutral. Gender Law als Teil der allgemeinen Gender Studies geht davon aus, dass das Geschlecht ein die Person, die Gesellschaft und somit auch das Recht strukturierendes Merkmal ist. Welche gesetzlichen Regelungen stehen hinter unseren Vorstellungen vom „Normalen“? Eherecht, Unterhaltsregelungen, Kindschaftsrecht, Strafrecht, Arbeitsrecht gestalten und beeinflussen unser Handeln und unser Selbstverständnis. Welche Gesetze regeln Lebenssachverhalte wie z.B.: Sexualität, Prostitution, Transsexualität, Unterhalt oder Obsorge?
Die VO findet online statt. Die Vorträge werden aufgezeichnet und sind über OLAT abrufbar.
Die Lernunterlagen finden sich ebenfalls im Online-Kurs.
ONLINE
Offene Fragen zu den erörterten Themen.
Wird in der Vorlesung bekannt gegeben.
- Rechtswissenschaftliche Fakultät
- Bachelorstudium Wirtschaftsrecht laut Curriculum 2015 (180 ECTS-AP, 6 Semester)
- Diplomstudium der Rechtswissenschaften nach dem Diplomstudienplan 2020 (240 ECTS-AP, 8 Semester)
- Masterstudium Wirtschaftsrecht laut Curriculum 2016 (120 ECTS-AP, 4 Semester)
- Diplomstudium der Rechtswissenschaften nach dem Diplomstudienplan 2001
- Integriertes Diplomstudium der Rechtswissenschaften nach dem Diplomstudienplan 2018
- Diplomstudium Wirtschaftsrecht nach dem Diplomstudienplan 2003 (C 115)
- Fakultät für Soziale und Politische Wissenschaften
- Interdisziplinäres und zusätzliches Angebot
- SDG 1 - Keine Armut: Armut in allen ihren Formen und überall beenden
- SDG 3 - Gesundheit und Wohlergehen: Ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters gewährleisten und ihr Wohlergehen fördern
- SDG 5 - Geschlechtergleichstellung: Geschlechtergleichstellung erreichen und alle Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung befähigen
- SDG 8 - Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum: Dauerhaftes, breitenwirksames und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle fördern
- SDG 10 - Weniger Ungleichheiten: Ungleichheit in und zwischen Ländern verringern
- SDG 16 - Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen: Friedliche und inklusive Gesellschaften für eine nachhaltige Entwicklung fördern, allen Menschen Zugang zur Justiz ermöglichen und leistungsfähige, rechenschaftspflichtige und inklusive Institutionen auf allen Ebenen aufbauen