324905 Seminar aus Rechtsgeschichte: "Gezügelte Zunge, gehegte Worte. Worüber man (nicht) sprechen darf"
Sommersemester 2019 | Stand: 04.07.2019 | LV auf Merkliste setzenSiehe Lerninhalt.
„Fake News“, „Hate speech“ und deren (angestrebte) rechtliche Normierung – die Diskussion über Sprechverbote und deren Zielsetzung ist hochaktuell, aber keineswegs neu. In diesem Seminar sollen anhand der rechtshistorischen Entwicklung seit dem 18. Jahrhundert aus vergleichender Perspektive (Österreich, ausgewählte italienische Staaten (z. B. Toskana oder Sardinien-Piemont) bzw. italienischer Nationalstaat, ausgewählte deutsche Staaten (z. B. Bayern oder Preußen) bzw. Deutsches Reich, ggf. Frankreich, England, USA) Sprach- und Sprechverbote abseits der schon hinreichend erforschten Zensur untersucht werden. Dabei lassen sich unterschiedliche behauptete Schutzobjekte differenzieren: Gott (Blasphemie, Herabwürdigung religiöser Lehren), die Regierung / der Staat und seine Beamten, der soziale Frieden bzw. Sicherheit und Ordnung (z. B. Verbot der Aufreizung zum Klassenhass oder des Verbreitens von Gerüchten) oder die Interessen Privater (Ehrenbeleidigung, Kreditschädigung).
Vorträge und Präsentationen, Diskussion.
Referat und Diskussionsbeiträge
Ausgewählte Literatur je nach Thema.
Anmeldung über LFU-online. Themenvergabe und Literaturhinweise in der Vorbesprechung am 12. März 2019, 18 Uhr im Seminarraum des Instituts, Zimmer 2025, 2. Stock des Hauptgebäudes, Innrain 52, Ost.
- Rechtswissenschaftliche Fakultät
- PhD-Doktoratsstudium Italienisches Recht/Dottorato di ricerca in materie guiridiche an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck und der Università degli Studi di Padova laut Curriculum 2012 (180 ECTS-AP, 6 Semester)
- Doktoratsstudium Rechtswissenschaften laut Curriculum 2012 (180 ECTS-AP, 6 Semester)