325440 Diritto civile (Rechtsterminologie)
Sommersemester 2009 | Stand: 05.12.2011 | LV auf Merkliste setzen325440
Diritto civile (Rechtsterminologie)
PS 2
2
wöch.
jährlich
Deutsch
Die Teilnehmer sollen ihre Kenntnisse des Rechtsitalienischen und besonders der deutschen Rechtsterminologie vertiefen, um damit für die Praxis in einem zweisprachigen Rechtsraum wie Südtirol besser vorbereitet zu sein.
Das Studium für Italienisches Recht an der Universität Innsbruck zeichnet sich besonders dadurch aus, dass es seinen Studierenden eine zweisprachige juristische Ausbildung ermöglicht. Diese Zweisprachigkeit wird seit Gründung des italienischen Rechtsstudiums in Innsbruck durch rechtsterminologische Seminare gefördert und unterstützt.
Defizite im deutschsprachigen Umgang mit dem italienischen Recht begegnen uns täglich, in Diskussionen, in der Verwaltung, in den Medien. Dieses rechtsterminologische Proseminar soll dazu beitragen, die Sensibilität für die Notwendigkeit der Verwendung einer korrekten deutschen Rechtssprache zu steigern. Gleichzeitig bietet dieses Proseminar die Gelegenheit, einzelne Bereiche des italienischen Zivilrechts zu vertiefen.
Aus der Praxis wurden als Gastreferenten der Gerichtspräsident des Landesgerichts Bozen Dr. Heinz Zanon und der Richter am Landesgericht Bozen – Außenstelle Meran Dr. Alex Tarneller eingeladen. Die Einladung weiterer Gastreferenten ist geplant.
Jeder Teilnehmer wählt ein aktuelles Thema aus dem Bereich des Zivilrechts bzw ist eingeladen ein Thema aus dem Bereich des Zivilrechts vorzuschlagen, das er kurz (10-15 Minuten) in der Sprache seiner Wahl (Deutsch oder Italienisch) am Ende des Semesters vorstellen wird. Der Kurzvortrag soll neben einer inhaltlichen Vertiefung auch Angaben über die korrekten deutschen bzw italienischen Entsprechungen der verwendeten Rechtsbegriffe enthalten.
Im März werden drei Einführungseinheiten darüber gehalten, wie eine korrekte Verwendung der deutschen Rechtssprache im italienischen Recht erreicht werden kann und die Mittel vorgestellt, die dem Juristen hierfür zur Verfügung stehen. Im April und Mai folgen zwei oder mehrere Gastvorträge von Praktikern aus Südtirol. Mitte bzw Ende Juni (Termin wird im Laufe des Semesters fixiert) werden in einem Block die Vorträge der Teilnehmer gehalten und unter fachlichen sowie besonders unter rechtsterminologischen Gesichtspunkten diskutiert.
Die Schlussbewertung setzt sich zusammen aus der Bewertung des Vortrags, des ausgearbeiteten Vortragsmanuskripts (5 - max10 Seiten) und der aktiven Mitarbeit des Teilnehmers.
Lesen Sie zur Einführung Zanon, Zur Problematik der Entwicklung einer deutschen Rechtssprache in Südtirol – Die Normierung durch die paritätische Terminologiekommission, abrufbar unter http://217.199.4.152:8080/general/lexalp/uploads/media/Zanon.pdf
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Anmeldungen bitte bis 10.03.2009 an Gregor.Christandl@uibk.ac.at
Änderungen vorbehalten!
Beginn: 12.März 2009
Beginn: 12.März 2009