622015 SE Zeitgeschichte: Menschenrechtsdiskurse nach 1945
Wintersemester 2021/2022 | Stand: 11.10.2021 | LV auf Merkliste setzenDie Studierenden setzen sich mit neuen Themenstellungen der gewählten Kerngebiete auseinander. Sie verstehen und beurteilen diese und argumentieren darüber im Hinblick auf die wissenschaftlichen Dynamiken und Trends des jeweiligen Kerngebiets. Sie erfassen Stärken und Schwächen der unterschiedlichen methodischen Zugänge. Sie entwickeln Kompetenzen zur eigenständigen Formulierung von historischen Fragestellungen und Schlussfolgerungen.
Im Zentrum der Lehrveranstaltung stehen Diskurse zu Menschenrechtsfragen nach 1945. Die Studierenden beschäftigen sich mit Fallbeispielen, die im Seminar anhand von zentralen Quellen diskutiert und analysiert werden. Dabei wird der Fokus auf den Herausforderungen liegen, die sich aus der 1948 verabschiedeten Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ergeben. Das mögliche Themenspektrum reicht von Menschenrechtsverletzungen durch Staaten des Warschauer Paktes bis hin zu aktuellen Debatten im Zuge der Corona-Krise.
Vortrag, Lektüre, Diskussion.
Regelmäßige Teilnahme, Beteiligung an der Diskussion, eigenständige Lektüre, mündliches Referat, schriftliche Seminararbeit oder Projektarbeit.
Wird im Rahmen der ersten Lehrveranstaltung besprochen.
Anmeldevoraussetzungen: c313 = positive Beurteilung "Proseminar Zeitgeschichte"
Online-Anmeldung ab 01.09.2021!
- Philosophisch-Historische Fakultät
- Masterstudium Geschichte laut Curriculum 2009 (120 ECTS-AP, 4 Semester)
- Unterrichtsfach Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung (Lehramt) laut Studienplan 2001
- Fakultät für LehrerInnenbildung
- SDG 4 - Hochwertige Bildung: Inklusive, gleichberechtigte und hochwertige Bildung gewährleisten und Möglichkeiten lebenslangen Lernens für alle fördern
- SDG 5 - Geschlechtergleichstellung: Geschlechtergleichstellung erreichen und alle Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung befähigen
- SDG 10 - Weniger Ungleichheiten: Ungleichheit in und zwischen Ländern verringern
- SDG 16 - Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen: Friedliche und inklusive Gesellschaften für eine nachhaltige Entwicklung fördern, allen Menschen Zugang zur Justiz ermöglichen und leistungsfähige, rechenschaftspflichtige und inklusive Institutionen auf allen Ebenen aufbauen