846681 VO Rechtsgrundlagen im Bauwesen
Sommersemester 2025 | Stand: 10.07.2024 | LV auf Merkliste setzenMag. Felix Alexander Jöchl
Mag. Felix Alexander Jöchl, +43 512 507 83215
Univ.-Prof. Mag. Dr. Alexander Schopper Univ.-Prof. Mag. Dr. Alexander Schopper, +43 512 507 83210
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846681
VO Rechtsgrundlagen im Bauwesen
VO 2
1
Block
jährlich
Deutsch
Vermittlung der Grundkenntnisse jener Rechtsmaterien, die für die Durchführung von Bauaufträgen relevant sind
Die abgelegte Prüfung ist gemäß § 9 Abs 6 Ziviltechnikergesetz 1993 i.d.g.F. zur Befreiung vom Prüfungsgegenstand "Österreichisches Verwaltungsrecht" bei der Ziviltechnikerprüfung geeignet.
Allgemeine rechtliche Grundlagen (Verfassung, Verwaltung, Privatrecht, Rechtsordnung etc.)
Grundzüge der Verwaltungsverfahrensgesetze
Einblick in die wichtigsten Materiengesetze für das Bauwesen in Österreich (Grundbuch und dgl.)
Normenwesen in Österreich
Grundlagen aus dem Bauvertragsrecht und dem Vergaberecht (Bau)
Vorlesung und Erklärung auf Grundlage anschaulicher Beispiele aus der Praxis
Schriftlich am Ende der Vorlesung - Termine werden bekannt gegeben
Unterlagen zur Vorlesung
siehe Termine
- SDG 4 - Hochwertige Bildung: Inklusive, gleichberechtigte und hochwertige Bildung gewährleisten und Möglichkeiten lebenslangen Lernens für alle fördern
- SDG 5 - Geschlechtergleichstellung: Geschlechtergleichstellung erreichen und alle Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung befähigen
- SDG 8 - Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum: Dauerhaftes, breitenwirksames und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle fördern
- SDG 10 - Weniger Ungleichheiten: Ungleichheit in und zwischen Ländern verringern
- SDG 12 - Verantwortungsvolle Konsum- und Produktionsmuster: Nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sicherstellen
- SDG 16 - Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen: Friedliche und inklusive Gesellschaften für eine nachhaltige Entwicklung fördern, allen Menschen Zugang zur Justiz ermöglichen und leistungsfähige, rechenschaftspflichtige und inklusive Institutionen auf allen Ebenen aufbauen
- SDG 17 - Partnerschaften zur Erreichung der Ziele: Umsetzungsmittel stärken und die Globale Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung mit neuem Leben erfüllen