323135 Europäisches und Internationales Arbeits- und Sozialrecht dargestellt anhand italienischer Fälle
Wintersemester 2013/2014 | Stand: 11.04.2022 | LV auf Merkliste setzenDie Studierenden kennen die Grundrisse des internationalen und europäischen Arbeits- und Sozialrechts und haben durch die Besprechung konkreter Fälle Wissen in Bezug auf dessen Implementierung im italienischen Kontext erworben.
In einem ersten Teil der Lehrveranstaltung werden die historische Entwicklung und die wichtigsten Merkmale der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) sowie der europäischen Arbeits- und Sozialpolitik kurz dargestellt, um die Grundlagen für die Analyse der arbeits- und sozialrechtlichen Maßnahmen der IAO und der Europäischen Union sowie deren Wirkung auf nationaler Ebene zu vermitteln. Darauf aufbauend wird im zweiten Teil der Lehrveranstaltung das Thema der nationalen Wirksamkeit der internationalen und insbesondere der europäischen Maßnahmen im Bereich des Arbeits- und Sozialrechts am Beispiel Italiens vertieft. In diesem Zusammenhang wird die Auseinandersetzung mit dem „Fall Italien“ auf der Internationalen Arbeitskonferenz 2009 und die konsequente „politische Sanktion“ in Bezug auf die Wanderarbeitnehmer (IAO-Übereinkommen Nr. 143/1975) ebenso analysiert und diskutiert wie verschiedene arbeits- und sozialrechtliche Urteile des Europäischen Gerichtshofs. Diese Fallanalysen erlauben die Auseinandersetzung mit zentralen Themen des Arbeits- und Sozialrechts auf der Ebene der EU (zB Freizügigkeit der Arbeitnehmer, Koordination der Sozialversicherungssysteme, Arbeitnehmervermittlung, Massenentlassungen, Pensionsalter im öffentlichen Dienst usw).
Vorlesungen, Diskussionen, Übungen, Fallstudien
Mündliche Prüfung
Wird am Anfang/während der Lehrveranstaltung angegeben
Sprache: Italienisch/Deutsch