850254 Hydraulische und pneumatische Antriebstechnik

Wintersemester 2015/2016 | Stand: 05.03.2016 LV auf Merkliste setzen
850254
Hydraulische und pneumatische Antriebstechnik
VU 2
3
Block
jährlich
Deutsch

Die Studierenden verfügen fachspezifisch für hydraulische und pneumatische Antriebe über fortgeschrittene Kenntnisse und Fertigkeiten hinsichtlich geregelter offener und geschlossener Kreisläufe von hydraulischen und pneumatischen Systemen. Sie haben grundlegende Kenntnisse über den Einsatz von Proportional- und Servotechnik. Sie erkennen die Zusammenhänge elektrohydraulischer und elektropneumatischer Steuerungen und Regelungen. Die Studierenden haben die Kompetenz, Schaltpläne zu entwerfen und Anlagen zu berechnen. Sie sind in der Lage, Schaltpläne zu analysieren, Fehler zu erkennen und zu beheben. Die Studierenden verfügen über ein vertieftes Verständnis für klassische Regelkreise mit ihren für die Praxis relevanten Erweiterungen und Analysemethoden sowie deren zeitdiskrete Realisierung. Sie sind vertraut mit den modernen Frequenzbereichsmethoden und weiterführenden Methoden der Regelungstechnik.

Aufbau und Funktion von Pumpen und Motoren sowie deren Regelungen; hydraulische Transformatoren zur Energieeinsparung; Besprechung von offenen und geschlossenen Kreisläufen an Hand von Schaltplänen; Behandlung von energieeffizienten Steuerungen ohne Drosselglieder; Besprechung von Schwenk- und Linearmotoren; Sonderkonstruktionen für die Automation; Teleskopzylinder – einfach-, doppeltwirkend und mit konstanter Verfahrgeschwindigkeit; Grundlagen der Proportional- und Servotechnik; Unterschiede und Einsatz in Steuerungen und Regelungen; Behandlung der Probleme bei der Ansteuerung von Differentialzylinder mit Proportionalventilen; Entwerfen von Schaltplänen; Erkennen und Besprechung von fehlerhaften Steuerungen; auslegen und berechnen von Anlagen; Besprechung von pneumatischen Ablaufsteuerungen mit Steuerkreistrennung und Taktkettensteuerung an Hand von Schaltplänen;

Beurteilung aufgrund von regelmäßigen schriftlichen und/oder mündlichen Beiträgen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

Lehrveranstaltungsprüfung gemäß § 7 Satzungsteil, Studienrechtliche Bestimmungen

Wird im Rahmen der ersten Lehrveranstaltung besprochen.

09.10.2015