305250 Seminar aus Bürgerlichem Recht und Rechtsvergleichung für DiplomandInnen
Sommersemester 2016 | Stand: 23.02.2016 | LV auf Merkliste setzenDie Veranstaltung soll in erster Linie Reformen in verschiedenen Rechtsordnungen der germanischen bzw mitteleuropäischen Rechtsfamilie aus rechtsvergleichender Perspektive betrachten. Zum Vergleich können insbesondere die eng verwandten Rechtsordnungen Österreichs sowie Deutschlands herangezogen werden. Als „Kondensat“ einer europäischen Rechtsvergleichung sollte auch der akademische Entwurf eines Gemeinsamen Referenzrahmens für ein Europäisches Privatrecht
(von Bar/Clive/Schulte-Nölke, Principles, definitions and model rules of European Private Law: Draft Common Frame of Reference (DCFR), Outline edition, München (Sellier) 2009 / Full edition 2009)
sowie auf weltweiter Ebene die UNIDROIT-Principles of International Commercial Contracts beachtet werden.
Den Teilnehmern soll die Bedeutung der Rechtsvergleichung bewusst gemacht werden. Aufgrund seiner thematischen Breite bietet das Seminar ebenfalls eine gute Gelegenheit, Fragen des österreichischen Privatrechts aufzufrischen oder zu vertiefen.
Themenvorschläge
1. Kontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen in rechtsvergleichender Sicht (zB Österreich und die Schweiz)
2. Störung der Geschäftsgrundlage in rechtsvergleichender Sicht (zB Österreich und Deutschland)
3. Eigentumsvorbehalt in rechtsvergleichender Sicht (zB Österreich und die Schweiz)
4. Der Erwerb vom Nichtberechtigten in rechtsvergleichender Sicht (zB Österreich und die Schweiz)
5. Verbraucherschutzregelungen außerhalb der EU (zB Österreich und die Türkei)
6. Vorschlag für eine Revision des schweizerischen Obligationenrechts (Art 40 ff OR) zum Verbraucherschutz im Telefon- und Onlinehandel
7. Neuerungen im Vorschlag für ein schweizerisches Obligationenrecht 2020 (zB Leistungsstörungen)
8. Das Schuldrecht im neuen tschechischen Zivilgesetzbuch von 2014
9. Schadensersatz bei Leistungsstörungen nach dem neuen ungarischen Zivilgesetzbuch von 2014
Die aufgeführten Themenvorschläge sind als bloße Anregungen für die Studierenden zu verstehen. Vor allem Arbeiten zu anderen Reformen, auch in weiteren Rechtsordnungen, sind höchst erwünscht.
Beurteilung aufgrund von regelmäßigen schriftlichen und/oder mündlichen Beiträgen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
Bei Beginn der LV, überwiegend mit Unterstützung individuell zu erschließen.
Das Seminar ist als Blockveranstaltung konzipiert. Beim ersten Termin („Vorbesprechung“, Dienstag, 15.3.2016, 17.15 Uhr) werden die Themen vergeben und Organisatorisches besprochen. Themenspezifische Fragen können die Teilnehmer dann bei den beiden Mittelterminen (nach Vereinbarung, geplant: Ende April, Mitte Juni) oder auch in individuellen Besprechungen vorbringen. Die Seminarvorträge sollen gebündelt in einem Block zu Semesterende (nach Vereinbarung, Freitag nachmittag / Samstag vormittag, voraussichtlich 1. / 2.7.2015) gehalten werden.
Beginn: 15.03.2016 17.15 Uhr Raum 2050 Vorbesprechung