850451 Werkstofftechnik 1

Sommersemester 2016 | Stand: 22.06.2016 LV auf Merkliste setzen
850451
Werkstofftechnik 1
VU 2
3
wöch.
jährlich
Deutsch

Die Studierenden haben detaillierte Kenntnis der Fertigungsverfahren, die für die Produktion mechatronischer Komponenten einsetzbar sind. Sie sind in der Lage, die passenden Verfahren für entsprechende Aufgaben auszuwählen und den Fertigungsablauf für eine industrielle Herstellung zu planen sowie die Kosten für die Fertigung abzuschätzen. Die Studierenden verfügen über praktische Fertigkeiten in den Kernbereichen der Mechatronik und können fächerübergreifende Aufgabenstellungen entsprechend der einzelnen Teildisziplinen und deren Interaktion untereinander zielgerichtet bearbeiten und lösen. Sie sind in der Lage, im Selbststudium die Laborunterlagen zu erarbeiten und die Laborübung unter fachlicher Anleitung selbständig durchführen. Die Studierenden verfügen über fortgeschrittene Kenntnisse betreffend den Aufbau von Werkstoffen und deren mechanische Eigenschaften. Hinsichtlich der metallischen Werkstoffe sind sie vertraut mit den durch Legierungsaufbau und Wärmebehandlung entstehenden Mikrostrukturen sowie deren Eigenschaften. Durch ihr vertieftes Verständnis der metallkundlichen Mechanismen bzgl. der mechanischen Eigenschaften, wie Festigkeit, Verformbarkeit, Kriechen oder auch Ermüdung.

sind die Studierenden in der Lage, die individuelle Belastungssituation richtig zu beurteilen

und Lösungsstrategien zu erarbeiten. Zusätzlich verfügen sie über fortgeschrittene Kenntnisse

der verschiedenen Werkstoffe, von einfachen Bau- und Maschinenbaustählen, Werkzeugstählen

über die Kunststoffe bis hin zu komplexen Verbundwerkstoffen.

Aufbau und mechanische Eigenschaften der Werkstoffe; Legierungsaufbau metallischer Werkstoffe (Kristallisation, thermodynamische Gleichgewichtsbetrachtungen, Diffusion, Ausscheidungsreaktionen); festigkeitssteigernde Mechanismen; Wärmebehandlungen; Ermüdung; Kriechen; Eigenspannungen; Bau- und Maschinenbaustähle; Werkzeugstähle; Kunst- und Verbundwerkstoffe;

Beurteilung aufgrund von regelmäßigen schriftlichen und/oder mündlichen Beiträgen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

Lehrveranstaltungsprüfung gemäß § 7 Satzungsteil, Studienrechtliche Bestimmungen

Wird im Rahmen der ersten Lehrveranstaltung besprochen.

18.05.2016
Gruppe 0
Datum Uhrzeit Ort
Mi 18.05.2016
10.15 - 12.00 HS 10 HS 10 Barrierefrei
Mi 25.05.2016
10.15 - 12.00 HS 10 HS 10 Barrierefrei
Mi 01.06.2016
10.15 - 12.00 HS 10 HS 10 Barrierefrei
Mi 08.06.2016
10.15 - 12.00 HS 10 HS 10 Barrierefrei
Fr 10.06.2016
08.30 - 12.30 HSB 8 HSB 8 Barrierefrei
Mi 15.06.2016
10.15 - 12.00 HS 10 HS 10 Barrierefrei
Mi 22.06.2016
10.15 - 12.00 HS 10 HS 10 Barrierefrei
Fr 24.06.2016
09.00 - 17.00 HSB 8 HSB 8 Barrierefrei
Di 28.06.2016
09.00 - 14.00 Seminarraum 2 (ICT-Gebäude) Seminarraum 2 (ICT-Gebäude) Barrierefrei
Mi 29.06.2016
10.15 - 12.00 HS 10 HS 10 Barrierefrei