324507 Repetitorium aus Römischem Privatrecht
Sommersemester 2018 | Stand: 06.02.2018 | LV auf Merkliste setzenDas Ziel des Repetitoriums ist es, die Studierenden auf die Diplomprüfung aus Römischem Privatrecht vorzubereiten.
Der Zweck der Lehrveranstaltung ist keine umfassende Stoffwiederholung, sondern die Behandlung ausgesuchter Fälle und Fragen mit Fokusierung auf die mündliche Prüfungssituation. Dabei wird u.a. durch Prüfungssimulationen besonderes Augenmerk auf die Präsentation bei der Prüfung selbst gelegt.
Gemeinsame Besprechung ausgewählter Fälle und Fragen zum Römischen Privatrecht. Vorbereitung und Mitarbeit unerlässlich und essentiell.
Keine Lehrveranstaltungsprüfung. Daher auch keine ECTS.
Apathy/Klingenberg/Pennitz: Einführung in das Römische Recht oder Hausmaninger/Selb: Römisches Privatrecht oder Kaser/Knütel: Römisches Privatrecht
Keine fortlaufende Lehrveranstaltung, zwei Block-Termine vor den Prüfungsterminen. (Der zweite Termin wird am 22.6.2018 ab 14 Uhr und 23. 6.2018 ab 9 Uhr stattfinden). Keine Anmeldung erforderlich.