Lehrveranstaltungen
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Pflichtmodul 1: Wissenschaftlich- theoretische Kernkompetenzen (12 ECTS-AP, 6 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Nach Absolvierung dieses Moduls verfügen die Studierenden über hervorragende Kenntnisse der wissenschaftlichen Arbeitsmethoden sowie der Rechtstheorie, der Rechtsethik und der Rechtsvergleichung unter Berücksichtigung fremder Rechtssprachen.
Pflichtmodul 2: Berufsbezogene Schlüsselqualifikationen (12 ECTS-AP, 6 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Nach Absolvierung dieses Moduls verfügen die Studierenden über hervorragende Kenntnisse und Zusatzqualifikationen für die berufliche Praxis, um rechtliche Inhalte zu vermitteln und in Rechtsfragen effizient zu informieren und zu beraten.
Pflichtmodul 3: Generische Kompetenzen (5 ECTS-AP)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Nach erfolgreicherAbsolvierung des Moduls verfügen die Studierenden über fortgeschrittene theoretische und praktische Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen in ausgewählten Disziplinen, Methoden und allgemeine Kompetenzen, die sie zu selbständigen wissenschaftlichen Tätigkeiten befähigen und ihnen helfen, sich in ihren zukünftigen Tätigkeitsbereichen zu bewähren.
Es sind Lehrveranstaltungen im Umfang von insgesamt 5 ECTS-AP zu absolvieren. Eine Lehrveranstaltung ist aus dem Themenbereich "Gleichstellung und Gender" zu absolvieren. Zusätzlich werden Lehrveranstaltungen angeboten, welche didaktische Kompetenzen und Kompetenzen für den späteren Wissenstransfer des Faches vermitteln.
Pflichtmodul 4: Wissenschaftliche Grundlagen/Kernkompetenzen zum Dissertationsthema (16 ECTS-AP)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Nach Absolvierung dieses Moduls verfügen die Studierenden über Schnittstellenkenntnisse auf hohem fachlichem Niveau, welche für die Durchführung der Dissertation benötigt werden, sowie über hervorragende wissenschaftliche und berufsbezogene Qualifikationen im Bereich der Dissertation, die es ihnen ermöglichen, wissenschaftliche Publikationen in Form von Beiträgen in facheinschlägigen Zeitschriften selbst zu verfassen und das erworbene Wissen praxisgerecht in der beruflichen Bewährung umzusetzen.
Die Studierenden haben vier Lehrveranstaltungen, davon mindestens zwei VO 2 und ein SE 2, die dem Thema der Dissertation zuzuordnen sind, im Umfang von 16 ECTS-AP gemäß Festlegung in der Dissertationsvereinbarung zu absolvieren.
Pflichtmodul 5: Vertiefung in einem dissertationsnahen Rechtsgebiet (16 ECTS-AP, 8 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Nach Absolvierung dieses Moduls verfügen die Studierenden über Schnittstellenkenntnisse auf
hohem fachlichem Niveau über hervorragende wissenschaftliche sowie berufsbezogene Qualifikationen,
die es ihnen ermöglichen, wissenschaftliche Publikationen in Form von Beiträgen in
facheinschlägigen Zeitschriften selbst zu verfassen und das erworbene Wissen praxisgerecht in
der beruflichen Bewährung umzusetzen.
Pflichtmodul 6: Verteidigung der Dissertation (Rigorosum) (5 ECTS-AP)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: positive Beurteilung aller anderen Module sowie der Dissertation
Lernergebnis: Darstellung, Reflexion und Analyse der Ergebnisse der Dissertation im Gesamtzusammenhang
des Doktoratsstudiums; dabei stehen die Zusammenfassung und Vermittlung der Ergebnisse der
Forschungsarbeit, die Darstellung des Wissenszuwachses für die Disziplin, die Bewertungs und
Methodenkompetenzen sowie die Präsentation im Vordergrund.
Studienabschließende, mündliche Verteidigung der Dissertation vor einem Prüfungssenat.Hinweis:
- Es können sich noch Änderungen im Lehrveranstaltungsangebot sowie bei Raum- und Terminbuchungen ergeben.
- Bitte wählen Sie für das Lehrveranstaltungsangebot die Fakultät aus, der Ihre Studienrichtung zugeteilt ist.