Lehrveranstaltungen
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Pflichtmodule gemäß § 7 Abs. 2 (20 ECTS-AP, 8 SSt oder 20 ECTS-AP, 9 SSt.)
Pflichtmodule gemäß § 7 Abs. 1 (10 ECTS-AP, 4 SSt) und Abs. 3 (50 ECTS-AP, 20 SSt.)
Pflichtmodul gemäß § 7 Abs. 4 (2,5 ECTS-AP)
Wahlmodul gemäß § 8 (10 ECTS-AP, 5 oder 4 SSt.)
Hinweis:
- Es können sich noch Änderungen im Lehrveranstaltungsangebot sowie bei Raum- und Terminbuchungen ergeben.
- Bitte wählen Sie für das Lehrveranstaltungsangebot die Fakultät aus, der Ihre Studienrichtung zugeteilt ist.