Lehrveranstaltungen



Wahlmodule (30 ECTS-AP)
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Modul 1: Kernbereiche der Angewandten Linguistik (5 ECTS-AP, 2 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Fundierte, breit angelegte Kenntnisse in zentralen Themenfeldern der Angewandten Linguistik; kritische Auseinandersetzung mit speziellen Problemfeldern dieses Gebiets.
Modul 2: Schwerpunkt Angewandte Linguistik/Medienlinguistik (15 ECTS-AP, 4 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Erweiterte Kompetenzen in der exemplarischen Analyse, eigenständige Auseinandersetzung mit Theorien und Modellen; kritischer Umgang mit den Methoden der empirischen Kommunikationsanalyse.
Modul 3: Argumentation (7,5 ECTS-AP, 3 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Studierenden verfügen über ein detailliertes Wissen über die Theorien der Disziplin und sind imstande, sie kritisch zu vergleichen und auf die Analyse verschiedener Phänomenbereiche in argumentativen Texten anzuwenden.
Modul 4: Interaktive Medien (5 ECTS-AP, 2 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Verständnis für die Wirkungsweise und dynamische Entwicklung der interaktiven Medien.
Modul 5: Journalistik (5 ECTS-AP, 2 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Verständnis für Mechanismen und Produktionsbedingungen innerhalb von Journalismus und Journalistik.
Modul 6: Unternehmenskommunikation (7,5 ECTS-AP, 3 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Verständnis für die Probleme und Wirkungskräfte innerhalb der Unternehmenskommunikation.
Modul 7: Website Translation (10 ECTS-AP, 6 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Grundtechniken des Übersetzens von Webinhalten, Kompetenz zur analytischen Auseinandersetzung mit WWW, Hypertext und den damit verbundenen technischen, sprachlichen und kulturellen Voraussetzungen.
Modul 8: Medien und Kultur (10 ECTS-AP, 2 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Vertiefte Kenntnisse und Kompetenzen im Bereich der medien- und kulturwissenschaftlichen Forschung und Analyse.
Modul 11: Kernbereiche der Literaturvermittlung (5 ECTS-AP, 2 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Studierenden sind befähigt, sich selbständig mit Fragestellungen des Literaturbetriebs auseinanderzusetzen.
Modul 12: Schwerpunkt Literaturkritik, Literaturervermittlung und Medien (15 ECTS-AP, 4 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Fundierte, breit angelegte Kenntnisse in zentralen Themenfeldern der Literaturvermittlung und kritische Auseinandersetzung mit ihrer Praxis.
Modul 13: Literaturbertriebslehre (15 ECTS-AP, 6 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Studierende erwerben die Kompetenz, Abläufe und Zusammenhänge zwischen der Produktion (Autorinnen und Autoren), der Rezeption (Leserinnen und Leser), der Vermittlung (z.B. Literaturkritik) und der Verarbeitung (Einbettung von Phänomenen des Literaturbetriebes in gesamtkulturelle Kontexte) zu beurteilen und die erworbenen Kenntnisse weiterzuvermitteln. Studierende sind insbesondere befähigt, ökonomische und juristische Probleme im literarischen Kontext sowie grundsätzliche Fragen der Literaturvermittlung zu verstehen und zu lösen.
Modul 14: Intermedialität und Interkulturalität (Grundlagen) (10 ECTS-AP, 4 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Studierende erarbeiten sich Grundlagen im Bereich der Intermedialitäts- und Interkulturalitätsforschung und eignen sich Kenntnisse in den Themenfeldern Literatur und Musik / Malerei / Architektur / Fotografie / Film / Tanz / Video / Installationen / Neue Medien sowie Literatur und Philosophie / Religion / Ökonomie / Recht / Politik / Gesellschaft / Ökologie an.
Modul 17: Sprache und Gender (5 ECTS-AP, 2 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Verständnis für Wechselwirkungen zwischen Sprache und Wahrnehmung sowie zwischen gesellschaftlichem und sprachlichem Wandel; Sensibilisierung für Unterschiede zwischen wissenschaftlicher und ideologischer Argumentation.
Modul 18: Gender Studies (Vertiefung) (5 ECTS-AP, 3 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Fähigkeit, das 'Geschlecht', Geschlechterverhältnisse und Geschlechterdifferenz, in Sprache, medialen Repräsentationen und Kultur-Texten zu beschreiben und zu reflektieren.
Modul 19/20: Module aus anderen Masterstudien der Philologisch-Kulturwissenschaftlichen Fakultät (5/5 ECTS-AP) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: Die in den jeweiligen Curricula festgelegten Anmeldungsvoraussetzungen sind zu erfüllen.
Lernergebnis: Über das im jeweiligen Modul definierte Lernziel wird Einblick in ein anderes Fachgebiet gewonnen.
Es können maximal zwei Module im Ausmaß von jeweils 5 ECTS-AP oder ein Modul im Ausmaß von 10 ECTS-AP aus den Masterstudien der Philologisch-Kulturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Innsbruck absolviert werden. Besonders empfohlen werden Module mit Medienbezug.
Modul 21: Praxis (15 ECTS-AP) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: Die Praxis kann frühestens nach Abschluss des zweiten Semesters absolviert werden.
Lernergebnis: Die Studierenden wenden erworbenes Wissen und Fertigkeiten in einem beruflichen Umfeld an; nach Abschluss des Moduls haben die Studierenden einen vertieften Einblick in die Bedingungen der beruflichen und/oder wissenschaftlichen Praxis.
Die Studierenden haben zur Erprobung und Anwendung der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten bzw. zur Orientierung über die Bedingungen der beruflichen Praxis und dem Erwerb von berufsrelevanten Qualifikationen die Möglichkeit, eine Praxis im Umfang von 360 Stunden bzw. 15 ECTS-AP zu absolvieren. Die Praxis kann in der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden. Die Praxis ist in Einrichtungen gem. § 1 Abs. 4 Z 3 zu absolvieren. Über Dauer, Umfang und Inhalt der erbrachten Tätigkeit ist eine Bescheinigung der Einrichtung vorzulegen; ferner ist ein Bericht zu verfassen. Vor Antritt der Praxis ist die Genehmigung durch die Universitätsstudienleiterin oder den Universitätsstudienleiter einzuholen.

Hinweis:
  • Es können sich noch Änderungen im Lehrveranstaltungsangebot sowie bei Raum- und Terminbuchungen ergeben.
  • Bitte wählen Sie für das Lehrveranstaltungsangebot die Fakultät aus, der Ihre Studienrichtung zugeteilt ist.