Courses
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Studies Induction and Orientation Stage (relevant course examinations)
Compulsory Modules (75 ECTS-AP)
Four modules of a total 20 ECTS-Credits out of the elective modules 1-6 must be passed.
Elective Modules 1-6 (20 ECTS-Credits)
Two modules of a total 15 ECTS-Credits out of the elective modules 7 to 12 must be passed.
Elective Modules 7-12 (15 ECTS-Credits)
Two modules of a total 20 ECTS-Credits out of the elective modules 13 to 18 must be passed.
Elective Modules 13-18 (20 ECTS-Credits)
Three modules of a total 30 ECTS-Credits out of the elective modules 19 to 22 must be passed.
Elective Modules 19-22 (30 ECTS-Credits)
Elective Module 23: Individual Choice of Specialisation (20 ECTS-Credits)
(no courses)
Zur individuellen Schwerpunktsetzung sind Module aus den Curricula der an der Universität
Innsbruck gemäß § 54 Abs. 1 UG eingerichteten Bachelor- und/oder Diplomstudien im Umfang von höchstens 20 ECTS-AP frei zu wählen. Die in den jeweiligen Curricula festgelegten
Anmeldungsvoraussetzungen sind zu erfüllen. Davon können 10 ECTS-AP durch das Wahlmodul Praxis ersetzt werden.
Elective Module 24: Internship (10 ECTS-Credits)
(no courses)
Prerequisites for registration: none
Learning Outcome: Die Studierenden sind über mögliche Berufsfelder informiert und haben ihr erworbenes
Wissen und ihre erworbenen Fertigkeiten in einem beruflichen Umfeld angewandt. Sie
verfügen über berufsfeldbezogene sowie soziale Erfahrungen (Organisations- und
Projektmanagement, Teamarbeit, Arbeit in hierarchischen Organisationen) sowie Moderations-
und Führungserfahrungen.
Die Studierenden des Bachelorstudiums Geschichte können zur Erprobung
und Anwendung der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten bzw. zur
Orientierung über die Bedingungen der beruflichen Praxis und zum
Erwerb von Zusatzqualifikationen eine Praxis im Umfang von 200
Stunden absolvieren. Die Praxis kann auch in der vorlesungsfreien Zeit
durchgeführt werden. Ein Absolvieren im Ausland wird empfohlen.
Die Praxis kann frühestens nach Abschluss des zweiten Semesters
stattfinden. Vor Antritt ist die Genehmigung durch die
Universitätsstudienleiterin bzw. den Universitätsstudienleiter einzuholen.
Die Praxis ist in einschlägigen Einrichtungen gemäß § 2 Abs. 2 zu
absolvieren. Über Dauer, Umfang und Inhalt der erbrachten Tätigkeit ist eine
Bescheinigung der Einrichtung vorzulegen; ferner ist ein Bericht zu
verfassen.Notes:
- There may still be changes in the courses offered as well as room allocation and course dates.
- The course descriptions found in the English version of the course catalogue are for informational purposes only. Authoritative information can be found in the "Vorlesungsverzeichnis" (German version of the course catalogue).