Lehrveranstaltungen



Wahlmodule (30 ECTS-AP)
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Wahlmodul 4: Literatur in globaler Perspektive (I) (5 ECTS-AP, 2 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: positiv absolviertes Pflichtmodul 16
Lernergebnis: Die Studierenden haben exemplarische Kenntnisse zu den italophonen Literaturen und Kulturen in transnationaler oder transkontinentaler Perspektive bzw. zu Prozessen des kulturellen Transfers, die Werke der italienischen Literatur oder des Films betreffen. Sie sind vertraut mit Fragen der Migration, des Kulturkontakts und Kulturtransfers, mit der Problematik von sozialer Ungleichheit bzw. regional und milieuspezifisch divergierenden Formen von Identität sowie mit möglichen ästhetischen Strategien ihrer Thematisierung. Sie berücksichtigen damit kulturwissenschaftlich relevante Aspekte, die zu einem besseren Verständnis der italophonen Kulturen aus globaler Perspektive beitragen.
Wahlmodul 5: Literatur und andere Medien (I) (5 ECTS-AP, 2 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: positiv absolviertes Pflichtmodul 16
Lernergebnis: Die Studierenden haben vertiefte Kenntnisse zu einzelnen Bereichen der italienischen Literatur und/oder des italienischen Films und/oder anderer Medien (Oper, Canzone, Comic, Graphic Novel u. Ä. m.) bzw. zu den Transformationsprozessen, die vom literarischen Werk hin zu einem anderen Medium oder mehreren anderen Medien zu beobachten sind. Auch in den Stand der entsprechenden Theorien haben die Studierenden Einblick erhalten.
Wahlmodul 7: Exkursion (5 ECTS-AP, 2 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Studierenden haben Einblick in bestimmte Aspekte eines italophonen Landes. Exkursionen können sprachwissenschaftliche, literaturwissenschaftliche oder kulturwissenschaftliche Inhalte vermitteln.
Wahlmodul 8 : Auslands-Praxis (20 ECTS-AP) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Durch die Tätigkeit in einem facheinschlägigen Wirtschaftsbetrieb, einer Bildungsinstitution haben die Studierenden einen vertieften Einblick in bestimmte Aspekte eines italophonen Landes.
Tätigkeit in einer Institution/Firma im italienischsprachigen Ausland im Umfang von 500 Echtstunden Die Auslands-Praxis kann ab dem zweiten Semester absolviert werden. Vor Antritt der Praxis ist die Genehmigung durch die Universitätsstudienleiterin oder den Universitätsstudienleiter einzuholen. Ernennungen auf eine Sprachassistentenstelle durch das Bildungsministerium des italophonen Gastlandes gelten ohne weitere Prüfung als genehmigt. Die Absolvierung der Praxis ist durch eine Bestätigung der Institution/Firma und durch einen Tätigkeitsbericht nachzuweisen.
Wahlmodul 9: Individuelle Schwerpunktsetzung (20 ECTS-AP) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: Die in den jeweiligen Curricula festgelegten Anmeldungsvoraussetzungen sind zu erfüllen.
Lernergebnis: Dieses Modul dient der Erweiterung des Studiums und dem Erwerb von Zusatzqualifikationen.
Zur individuellen Schwerpunktsetzung können Module aus den Curricula der an der Universität Innsbruck gemäß § 54 Abs. 1 UG eingerichteten Bachelor- und/oder Diplomstudien im Umfang von 20 ECTS-Anrechnungspunkten frei gewählt werden.

Hinweis:
  • Es können sich noch Änderungen im Lehrveranstaltungsangebot sowie bei Raum- und Terminbuchungen ergeben.
  • Bitte wählen Sie für das Lehrveranstaltungsangebot die Fakultät aus, der Ihre Studienrichtung zugeteilt ist.