Lehrveranstaltungen
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Pflichtmodul 1.1: Erstes Künstlerisches Hauptfach (Instrument oder Gesang) (24 ECTS-AP; 16 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Absolventinnen und Absolventen dieses Moduls
- verfügen über differenzierte künstlerische Wahrnehmungs-, Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeiten sowie über entsprechende instrumental- bzw. gesangstechnische Kompetenzen, um das Fach Instrumentalmusikerziehung künstlerisch zu vertreten,
- verfügen über Kenntnisse eines breiten Spektrums musikalischer Stile und Gattungen sowie deren Erschließung mit dem Instrument/der Stimme,
- können sich überzeugend solistisch und in unterschiedlichen musikalischen Formationen (Kammermusik, Ensemble, Orchester/Chor), auch außerhalb des schulischen Bereichs, künstlerisch ausdrücken,
- verfügen über Voraussetzungen, eine künstlerisch-pädagogisch authentische Vorbildfunktion im Praxisfeld Schule einzunehmen.
Besondere Hinweise:
Studierende des 1. Künstlerischen Hauptfachs haben das Anrecht auf 3 SSt Korrepetition (Ausnahmen bilden hier Klavier, Orgel, Cembalo, Gitarre, Harfe und Akkordeon).
Informeller Leistungsnachweis einschließlich Feedback im 4. Semester Kommissionelle Prüfung im 8. Semester
Pflichtmodul 1.2: Erstes Künstlerisches Hauptfach Jazz/Pop (Gesang, Gitarre oder Klavier) (24 ECTS-AP; 16 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Absolventinnen und Absolventen dieses Moduls
- verfügen über differenzierte künstlerische Wahrnehmungs-, Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeiten sowie über entsprechende instrumental- bzw. gesangstechnische Kompetenzen, um das Fach Instrumentalmusikerziehung künstlerisch zu vertreten,
- verfügen über Kenntnisse eines breiten Spektrums musikalischer Stile und Gattungen im Bereich des Jazz und der Popularmusik sowie deren Erschließung mit dem Instrument/der Stimme,
- verfügen über umfassende improvisatorische Kompetenzen,
- können sich überzeugend solistisch und in unterschiedlichen musikalischen Formationen (Band, Kammermusik, Ensemble, Orchester/Chor), auch außerhalb des schulischen Bereichs, künstlerisch ausdrücken,
- verfügen über Voraussetzungen, eine künstlerisch-pädagogisch authentische Vorbildfunktion im Praxisfeld Schule einzunehmen.
Besondere Hinweise:
Studierende des 1. Künstlerischen Hauptfachs Jazz/Pop Gesang haben das Anrecht auf 3 SSt Korrepetition.
Informeller Leistungsnachweis einschließlich Feedback im 4. Semester Kommissionelle Prüfung im 8. Semester
Pflichtmodul 1.3: Erstes Künstlerisches Hauptfach Musikleitung (24 ECTS-AP; 20 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Absolventinnen und Absolventen dieses Moduls
- verfügen über differenzierte künstlerische Wahrnehmungs-, Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeiten sowie über entsprechende musikalische Leitungs- und Vermittlungskompetenzen, um das Fach Instrumentalmusikerziehung künstlerisch zu vertreten,
- können auf vertiefte Kenntnisse in Schlagtechnik, Probendidaktik, chorischer Stimmbildung, im Arrangieren sowie im praktischen Klavierspiel zurückgreifen,
- verfügen über Kenntnisse eines breiten Spektrums musikalischer Stile und Gattungen sowie deren Erschließung in der Chor- und Ensemblearbeit,
- sind in der Lage, unterschiedliche musikalische Formationen (Chor, Ensemble, Kammermusik, Orchester) künstlerisch anzuleiten,
- sind in der Lage, entsprechende musikalische Veranstaltungen bzw. Projekte im schulischen, gegebenenfalls auch außerschulischen Bereich zu planen und durchzuführen,
- verfügen über Voraussetzungen, eine künstlerisch-pädagogisch authentische Vorbildfunktion im Praxisfeld Schule einzunehmen.
Besondere Hinweise:
Im KHF Musikleitung werden die ergänzenden Lehrveranstaltungen im Sinne des Lernziels dieses Moduls inhaltlich und konzeptionell zusammengeführt.
Informeller Leistungsnachweis einschließlich Feedback im 4. Semester Kommissionelle Prüfung im 8. Semester
Pflichtmodul 2.1: Zweites Künstlerisches Hauptfach (Instrument oder Gesang) (24 ECTS-AP; 16 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Absolventinnen und Absolventen dieses Moduls
- verfügen über differenzierte künstlerische Wahrnehmungs-, Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeiten sowie über entsprechende instrumental- bzw. gesangstechnische Kompetenzen, um das Fach Instrumentalmusikerziehung künstlerisch zu vertreten,
- verfügen über Kenntnisse eines breiten Spektrums musikalischer Stile und Gattungen sowie deren Erschließung mit dem Instrument/der Stimme,
- können sich solistisch und in unterschiedlichen musikalischen Formationen (Kammermusik, Ensemble, Orchester/Chor), auch außerhalb des schulischen Bereichs, künstlerisch ausdrücken,
- verfügen über Voraussetzungen, eine künstlerisch-pädagogisch authentische Vorbildfunktion im Praxisfeld Schule einzunehmen.
Besondere Hinweise:
Studierende des 2. Künstlerischen Hauptfachs haben das Anrecht auf 3 SSt Korrepetition
(Ausnahmen bilden hier Klavier, Orgel, Cembalo, Gitarre, Harfe und Akkordeon). Informeller Leistungsnachweis einschließlich Feedback im 4. Semester Kommissionelle Prüfung im 8. Semester
Pflichtmodul 2.2: Zweites Künstlerisches Hauptfach Jazz/Pop (Gesang, Gitarre oder Klavier) (24 ECTS-AP; 16 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Absolventinnen und Absolventen dieses Moduls
- verfügen über differenzierte künstlerische Wahrnehmungs-, Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeiten sowie über entsprechende instrumental- bzw. gesangstechnische Kompetenzen, um das Fach Instrumentalmusikerziehung künstlerisch zu vertreten,
- verfügen über Kenntnisse eines breiten Spektrums musikalischer Stile und Gattungen im Bereich des Jazz und der Popularmusik sowie deren Erschließung mit dem Instrument/der Stimme,
- verfügen über grundlegende improvisatorische Kompetenzen,
- können sich solistisch und in unterschiedlichen musikalischen Formationen (Band, Kammermusik, Ensemble, Orchester/Chor), auch außerhalb des schulischen Be- reichs, künstlerisch ausdrücken,
- verfügen über Voraussetzungen, eine künstlerisch-pädagogisch authentische Vorbildfunktion im Praxisfeld Schule einzunehmen.
Besondere Hinweise:
Studierende des 2. Künstlerischen Hauptfachs Jazz/Pop Gesang haben das Anrecht auf 3 SSt Korrepetition.
Informeller Leistungsnachweis einschließlich Feedback im 4. Semester Kommissionelle Prüfung im 8. Semester
Pflichtmodul 2.3: Zweites Künstlerisches Hauptfach Musikleitung (24 ECTS-AP; 20 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Absolventinnen und Absolventen dieses Moduls
- verfügen über differenzierte künstlerische Wahrnehmungs-, Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeiten sowie über entsprechende musikalische Leitungs- und Vermittlungskompetenzen, um das Fach Instrumentalmusikerziehung künstlerisch zu vertreten,
- können auf umfassende Kenntnisse in Schlagtechnik, Probendidaktik, chorischer Stimmbildung, im Arrangieren sowie im praktischen Klavierspiel zurückgreifen,
- verfügen über Kenntnisse eines breiten Spektrums musikalischer Stile und Gattungen sowie deren Erschließung in der Chor- und Ensemblearbeit,
- sind in der Lage, unterschiedliche musikalische Formationen (Chor, Ensemble, Kammermusik, Orchester) künstlerisch anzuleiten,
- sind in der Lage, entsprechende musikalische Veranstaltungen bzw. Projekte im schulischen, gegebenenfalls auch außerschulischen Bereich zu planen und durchzuführen,
- verfügen über Voraussetzungen, eine künstlerisch-pädagogisch authentische Vorbildfunktion im Praxisfeld Schule einzunehmen.
Besondere Hinweise:
Im KHF Musikleitung werden die ergänzenden Lehrveranstaltungen im Sinne des Lernziels dieses Moduls inhaltlich und konzeptionell zusammengeführt.
Informeller Leistungsnachweis einschließlich Feedback im 4. Semester Kommissionelle Prüfung im 8. Semester
Pflichtmodul 3: Künstlerisch-praktische Fertigkeiten (12 ECTS-AP; 14 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Absolventinnen und Absolventen dieses Moduls
- können auf erweiterte, teils auf die gewählten künstlerischen Hauptfächer bezogene, künstlerisch-praktische sowie musiktheoretische Fertigkeiten zurückgreifen,
- verfügen über ein erweitertes, auf das Praxisfeld Schule ausgerichtetes künstlerisch- praktisches und musikdidaktisch reflektiertes Kompetenzprofil,
- erfahren auditive und musiktheoretische Fertigkeiten als immanenten Bestandteil der künstlerischen Praxis,
- verfügen über spezielle Kenntnisse zur Aufführungspraxis alter bzw. neuer Musik,
- verfügen über ergänzende Voraussetzungen, eine künstlerisch-pädagogisch authentische Vorbildfunktion im Praxisfeld Schule einzunehmen.
Besondere Hinweise:
Infolge der verpflichtenden Kombination von Instrumentalmusikerziehung mit Musikerziehung ist dieses Modul auch ergänzend zum Pflichtmodul Schulpraktische Fertigkeiten in ME zu betrachten.
Pflichtmodul 4: Instrumentalpädagogik und Fachdidaktik (15 ECTS-AP; 15 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Absolventinnen und Absolventen dieses Moduls
- können auf ein grundlegendes Wissen im Bereich Instrumental-/Gesangspädagogik einschließlich neurophysiologischer und physiologischer Grundbedingungen des Spiels auf den jeweiligen Instrumenten/im Gesang zurückgreifen,
- können unter Anleitung instrumental-/gesangspädagogische bzw. fachdidaktische Fragestellungen nach wissenschaftlichen Kriterien untersuchen,
- können im Rahmen der Unterrichtsplanung instrumental-/gesangspädagogische bzw. fachdidaktische Konzepte auch in Bezug auf Gender, Diversität und Inklusion umsetzen,
- wissen um die Grundbedingungen musikalischer Begabung und Entwicklung,
- können hinsichtlich der Gestaltung von Lehr-, Lern- und Übungsprozessen auf ein viel- fältiges Methodenrepertoire zurückgreifen,
- sind mit den unterschiedlichen Unterrichtsformen im Praxisfeld Schule, insbesondere Unterricht in Kleingruppen, hinreichend vertraut.
Besondere Hinweise:
Infolge der verpflichtenden Kombination von Instrumentalmusikerziehung mit Musikerziehung ist dieses Modul auch ergänzend zu den Pflichtmodulen Musikpädagogik und Fachdidaktik sowie Schulpraktische Fertigkeiten in ME zu betrachten.
Kommissionelle Prüfung in Fachdidaktik und Lehrpraxis des 1. Künstlerischen Hauptfachs im 6. Semester
Kommissionelle Prüfung in Fachdidaktik und Lehrpraxis des 2. Künstlerischen Hauptfachs im 6. Semester
Pflichtmodul 5: Musikwissenschaft und Musiktheorie (10 ECTS-AP; 10 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Absolventinnen und Absolventen dieses Moduls
- können auf Wissen und Fertigkeiten in den Bereichen Musikwissenschaft und Musiktheorie zurückgreifen, diese vernetzt anwenden und unter Anleitung wissenschaftliche Fragestellungen bearbeiten,
- sind in der Lage, harmonische, melodische und formale Grundprinzipien auch auditiv wahrzunehmen und eng vernetzt mit den entsprechenden künstlerisch-praktischen Fächern reflektiert umzusetzen,
- können musiktheoretische Kenntnisse in der künstlerischen Praxis nutzbar machen und schulpraktisch aufbereiten,
- erlangen spezifische, auf die gewählten künstlerischen Hauptfächer bezogene Kenntnisse zu Historie, Stilen und Genres einschließlich Spieltechniken und Repertoirekenntnis.
Besondere Hinweise:
Infolge der verpflichtenden Kombination von Instrumentalmusikerziehung mit Musikerziehung ist dieses Modul auch als ergänzend zu den Pflichtmodulen Musikwissenschaft sowie Musiktheorie in Musikerziehung zu betrachten.
Es dürfen keine Lehrveranstaltungen gewählt werden, die bereits im Unterrichtsfach Musikerziehung gewählt wurden.
Pflichtmodul 6: Fachpraktikum (5 ECTS-AP; 1 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: positiv absolviertes Pflichtmodul 4
Lernergebnis: Die Absolventinnen und Absolventen dieses Moduls
- können Fachwissen inhaltlich korrekt und verständlich im Instrumental-/ Gesangsunterricht aufbereiten und ihren Unterricht den Prinzipien der modernen Instrumental-/Gesangsdidaktik folgend planen, umsetzen und evaluieren,
- können Forschungswissen aus der Instrumental-/Gesangsdidaktik im Kontext der Unterrichtspraxis reflektieren und umsetzen sowie ihren eigenen Unterricht kritisch hinterfragen.
Besondere Hinweise:
Das Fachpraktikum umfasst das Kennenlernen der schulischen Praxisfelder, Fachhospitationstätigkeit und die Abhaltung von eigenen Unterrichtseinheiten bzw. Unterrichtssequenzen im Fach Musikerziehung sowie eine vorbereitende, begleitende und nachbereitende Phase an der Universität.
Pflichtmodul 7: Bachelorarbeit (5 ECTS-AP; 2 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: positiv absolviertes Pflichtmodul 5
Lernergebnis: Die Absolventinnen und Absolventen dieses Moduls sind in der Lage, sich methodisch korrekt mit einem fachlichen oder fachdidaktischen Thema mit Verbindung zum Praxisfeld Schule auseinanderzusetzen und das Ergebnis dieser Auseinandersetzung schriftlich und mündlich gut verständlich darzulegen.
LEHRVERANSTALTUNGEN
Pflichtmodul 8: Interdisziplinäre Kompetenzen (5 ECTS-AP)
Anmeldevoraussetzung: Die in den jeweiligen Curricula festgelegten Anmeldungsvoraussetzungen sind zu erfüllen.
Lernergebnis: Dieses Modul dient der Vertiefung und Erweiterung des Studiums und dem Erwerb von Zusatzqualifikationen.
Frei wählbare Lehrveranstaltungen im Umfang von 5 ECTS-AP nach Maßgabe freier Plätze aus dem eigenen Fach und/oder den Curricula der an der Universität Mozarteum Salzburg/ Standort Innsbruck und der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck eingerichteten Bachelor- und/oder Diplomstudien, nicht jedoch aus dem anderen Unterrichtsfach; empfohlen werden Lehrveranstaltungen aus dem schulpraktischen Bereich, zu genderspezifischen Aspekten und inklusiver Pädagogik.
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