Lehrveranstaltungen



Pflichtmodule (75 ECTS-AP)
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Modul 2: Psychologische Diagnostik I (5 ECTS-AP, 4 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Nach Absolvierung dieses Moduls verfügen die Studierenden über fundierte Kenntnisse der unterschiedlichen Testkonstruktionsverfahren. Häufig in der Praxis eingesetzte persönlichkeitsdiagnostische Verfahren können sowohl hinsichtlich ihrer Konstruktion, als auch hinsichtlich der zugrunde liegenden Persönlichkeitstheorien beurteilt werden, so dass die für eine bestimmte diagnostische Fragestellung relevanten Instrumente ausgewählt und angewendet werden können.
Modul 6: Vertiefung in Klinischer Psychologie I (7,5 ECTS-AP, 4 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Nach Abschluss dieses Moduls verfügen die Studierenden über vertiefte Kenntnisse über die wichtigsten Psychotherapieverfahren und deren Interventionstechniken bei verschiedenen Störungsbildern, außerdem haben sie einen Überblick über die unterschiedlichen Forschungsansätze in der Psychotherapieprozess- sowie der Outcome-Forschung. Sie sind in der Lage, diese kritisch in Hinblick auf Forschung und Praxis zu beurteilen.
Modul 11: Verteidigung der Masterarbeit (2,5 ECTS-AP) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: Positive Beurteilung aller anderen Pflicht- und Wahlmodule sowie der Masterarbeit.
Lernergebnis: Reflexion der Masterarbeit im Gesamtzusammenhang des Masterstudiums Psychologie. Dabei stehen theoretisches Verständnis, methodische Grundlagen, Vermittlung der Ergebnisse der Masterarbeit und Präsentationsfertigkeiten im Vordergrund.
Dieses Modul umfasst einen Vortrag zu den theoretischen Grundlagen, Methoden und Ergebnissen der Masterarbeit und die studienabschließende mündliche Verteidigung der Masterarbeit vor einem Prüfungssenat.

Hinweis:
  • Es können sich noch Änderungen im Lehrveranstaltungsangebot sowie bei Raum- und Terminbuchungen ergeben.
  • Bitte wählen Sie für das Lehrveranstaltungsangebot die Fakultät aus, der Ihre Studienrichtung zugeteilt ist.