Lehrveranstaltungen



Aus einem oder mehreren der im Folgenden bezeichneten Bereiche sind Wahlfächer von insgesamt 18 ECTS-AP zu absolvieren
Wahlfächer (§ 7, Absatz 2)
Zur übergeordneten Rubrik
e) Öffentliches Recht: Italienisches Verfassungsrecht; Italienisches Verwaltungsrecht; Italienisches Verwaltungsprozessrecht; Südtiroler Autonomierecht; Südtiroler Verwaltungsrecht (keine Lehrveranstaltungen)
f) Wirtschaftsrecht: Italienisches Handelsrecht, Unternehmensrecht und Gesellschaftsrecht; Italienisches Arbeitsrecht; Italienisches Steuerrecht (keine Lehrveranstaltungen)
g) Recht und Digitalisierung (keine Lehrveranstaltungen)
Im Rahmen der Wahlfächer gemäß Abs. 2 lit a, b, c, d, e, f, g kann eine einschlägige Praxis im Ausmaß von mindestens 150 Stunden absolviert werden. Die Praxis ist an einer Einrichtung zu absolvieren, mit der die Universität Innsbruck eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen hat. Die Praxis wird im Ausmaß von 6 ETCS-AP berücksichtigt
h) Praxis im Rahmen der Wahlfächer gemäß Absatz 2 lit a, b, c, d, e, f, g (keine Lehrveranstaltungen)

Hinweis:
  • Es können sich noch Änderungen im Lehrveranstaltungsangebot sowie bei Raum- und Terminbuchungen ergeben.
  • Bitte wählen Sie für das Lehrveranstaltungsangebot die Fakultät aus, der Ihre Studienrichtung zugeteilt ist.