Lehrveranstaltungen



INFO Universitätslehrgang Medizinrecht gemäß Curriculum 2013 (4 Semester, 75 ECTS-AP)
Zur übergeordneten Rubrik
Pflichtmodul 1b: Einführung in die Medizin und das Gesundheitswesen (6 ECTS-AP, 3 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: Keine
Lernergebnis: Die AbsolventInnen des Moduls kennen den Alltag im Gesundheitswesen und verstehen die konkreten Abläufe vor dem Hintergrund medizinrechtlicher Fragestellungen.
Pflichtmodul 2: Völker-, europa- und öffentlich-rechtliche Rahmenbedingungen des Gesundheitswesens (6 ECTS-AP, 3 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: Keine
Lernergebnis: Die AbsolventInnen des Moduls kennen die völker-, europa- und öffentlich-rechtlichen Vorgaben für medizinrechtliche Regelungen und erfassen ihre Konsequenzen für den medizinrechtlichen Rechtsrahmen.
Pflichtmodul 3: Recht der Gesundheitsberufe (6 ECTS-AP, 3 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die AbsolventInnen des Moduls kennen die Voraussetzungen für die verschiedenen Berufe im Gesundheitswesen, die Rechte und Pflichten der Berufsausübenden sowie das sie betreffende Disziplinarrecht.
Pflichtmodul 4: Arbeitsrecht für Gesundheitsberufe (6 ECTS-AP, 3 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die AbsolventInnen des Moduls erfassen die Rechte und Pflichten von ArbeitnehmerInnen sowie von ArbeitgeberInnen im Gesundheitswesen und verstehen, wie arbeitsrechtliche Konflikte zu lösen sind. Sie sind mit den wesentlichen arbeitsrechtlichen Problemlagen unter Thematisieren von Geschlechteraspekten in Krankenanstalten einerseits sowie in Ordinationen, Sanatorien etc. andererseits vertraut.
Pflichtmodul 5: Organisationsrecht im Gesundheitswesen (6 ECTS-AP, 3 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die AbsolventInnen des Moduls kennen die öffentlich- und privatrechtlichen Rahmenbedingungen für das Anbieten von Dienstleistungen im Gesundheitswesen und erfassen die Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Organisationsformen, in denen medizinische Dienstleistungen erbracht werden können.
Pflichtmodul 9: Streitbeilegung im Gesundheitswesen (6 ECTS-AP, 3 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die AbsolventInnen des Moduls verstehen, wie ein Rechtsstreit im Gesundheitswesen verfahrensrechtlich abläuft und welche Rolle den unterschiedlichen AkteurInnen dabei zukommt. Sie kennen auch die besonderen Formen einer außergerichtlichen Streitbeilegung im Gesundheitswesen und verstehen deren Rolle im Kontext des Rechtsschutzsystems insgesamt.
Pflichtmodul 10: Recht und Ethik in der medizinischen Forschung (6 ECTS-AP, 3 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die AbsolventInnen des Moduls verstehen Grundsätze des Immaterialgüterrechts, soweit es für medizinische Forschung oder die Entwicklung von Arzneimitteln oder Medizinprodukten relevant ist. Sie kennen die rechtlichen Rahmenbedingungen zum Entwickeln von Arzneimitteln. Die AbsolventInnen erfassen ethische Grenzen medizinischen Handelns und Forschens und verstehen deren Auswirkungen auf Rechtsfragen.
Master-Thesis (15 ECTS-AP) (keine Lehrveranstaltungen)

Hinweis:
  • Es können sich noch Änderungen im Lehrveranstaltungsangebot sowie bei Raum- und Terminbuchungen ergeben.
  • Bitte wählen Sie für das Lehrveranstaltungsangebot die Fakultät aus, der Ihre Studienrichtung zugeteilt ist.